hier: Neueinteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke
Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) beschließt der Wahlausschuss für die Kommunalwahl im Jahr 2025, das Wahlgebiet der Stadt Bergkamen entsprechend dem Vorschlag in 22 Wahlbezirke einzuteilen.
Die Mitglieder des Wahlausschusses stimmen der tragenden Erwägung zur Überschreitung der 15 % Grenze gemäß Sachdarstellung im Ortsteil Oberaden zu.
Gegen die durch den Bürgermeister gemäß § 5 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes vorgenommene Einteilung der 22 Wahlbezirke in 58 Stimmbezirke erhebt der Ausschuss keine Bedenken.
Eine Ausfertigung des Vorschlages der Einteilung der Wahlbezirke ist der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Sachdarstellung:
Anzahl Wahlbezirke
Gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG) teilt der Wahlausschuss der Gemeinden spätestens 51 Monate nach Beginn der Wahlperiode (= 31.01.2025) das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter gemäß § 3 Abs. 2 KWahlG in Wahlbezirken zu wählen sind.
Maßgeblich für die Anzahl der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025 ist gem. § 3 KWahlG i.V.m. § 78 Abs. 1 Kommunalwahlordnung NRW (KWahlO) die von IT NRW fortgeschriebene Einwohnerzahl, die 42 Monate nach Beginn der Wahlperiode (01.11.2020) veröffentlicht ist, d.h. am 01.05.2024. Dies ist die Einwohnerzahl vom 30.06.2023:
Einwohnerzahl IT NRW 30.06.2023 49.365
Demnach ist in Bergkamen von 44 zu wählenden Ratsvertretern, davon 22 in Wahlbezirken, auszugehen.
Durchschnittliche Anzahl der Wahlberechtigten pro
Wahlbezirk
Der § 4 Abs. 2 KWahlG regelt zudem, dass die Abweichung von der durchschnittlichen Anzahl der Wahlberechtigten der Wahlbezirke im Wahlgebiet nicht mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten betragen darf. In begründeten Ausnahmefällen, etwa zur Wahrung räumlicher Zusammenhänge oder zur Rücksichtnahme auf gewachsene Ortsstrukturen, ist eine Abweichung bis zu 25 vom Hundert zulässig.
Wahlberechtigte laut Melderegister zum 01.05.2024: 38.454
Bei 22 Wahlbezirken ergibt sich somit ein Durchschnitt von 1.748 Wahlberechtigten pro Wahlbezirk, der um 15 Prozent nach oben und unten wie folgt abweichen darf:
Obere Grenze: 2.011 Untere Grenze: 1.485
Notwendige Veränderungen zur Wahlbezirkseinteilung zur
letzten Kommunalwahl
Nach der derzeitigen Einteilung der Wahlbezirke bewegen sich die Wahlbezirke 106 und 114 unter dieser Grenze. Kleinere Verschiebungen aus den angrenzenden Wahlbezirken sind hier zu veranlassen:
Wahlbezirk 106 (Bergkamen-Mitte)
Hansemannstr. 18 – 30 a (gerade) und 15 – 29 (ungerade) von 1032 nach 1062
Güldenhauptsheide von 1082 nach 1062
Wahlbezirk 114 (Bergkamen-Overberge)
Werner Str. 144 – 320 (gerade) von 1152 nach 1141
Lupinenweg von 1142 nach 1151
Nach diesen Verschiebungen ergibt sich folgende Aufteilung für das Stadtgebiet:
Bezirk |
Wahlberechtigte |
|
Abweichungen
vom Durchschnitt |
|
Heil |
in % |
|||
WB
112 |
430 |
|||
Mitte |
||||
WB
101 |
1503 |
-14,02 |
||
WB
102 |
1570 |
-10,18 |
||
WB
103 |
1529 |
-12,53 |
||
WB
104 |
1628 |
-6,86 |
||
WB
105 |
1637 |
-6,35 |
||
WB
106 |
1540 |
-11,90 |
||
WB
107 |
1760 |
0,69 |
||
WB
108 |
1611 |
-7,84 |
||
Oberaden |
||||
WB
109 |
2045 |
16,99 |
||
WB
110 |
2150 |
23,00 |
||
WB
111 |
1996 |
14,19 |
||
WB
112 |
1940 |
inkl.
Heil |
10,98 |
|
WB
113 |
2059 |
17,79 |
||
Overberge |
||||
WB
114 |
1520 |
-13,04 |
||
WB
115 |
1525 |
-12,76 |
||
Rünthe |
5336 |
|||
WB
116 |
1948 |
11,44 |
||
WB
117 |
1846 |
5,61 |
||
WB
118 |
1542 |
-11,78 |
||
Weddinghofen |
||||
WB
119 |
1701 |
-2,69 |
||
WB
120 |
1915 |
9,55 |
||
WB
121 |
1907 |
9,10 |
||
WB
122 |
1582 |
-9,50 |
Im Ortsteil Oberaden ergibt sich die Besonderheit, dass in drei von fünf Wahlbezirken die Abweichungsgrenze von 15 Prozent nicht eingehalten werden kann. Eine Verschiebung könnte nur an den angrenzenden Ortsteil Weddinghofen erfolgen. Gegen eine Verschiebung der Wahlbezirksgrenzen über die Ortsgrenzen hinaus sprechen allerdings folgende Tatsachen, die der Wahlausschuss der Stadt Bergkamen auch schon bei der letzten Kommunalwahl mit seinem Beschluss gefolgt ist:
- Beim Ortsteil Oberaden handelt es sich um eine gewachsene Ortsstruktur mit einer hohen und sehr starken Verbundenheit der Einwohnerinnen und Einwohner an ihren Ortsteil. Einkäufe bzw. Besorgungen werden in einem hohen Umfang innerhalb der Stadtteilgrenzen von Oberaden erledigt (Bäcker, Supermärkte etc. sind gut zu erreichen).
- Die Ausrichtung von Festlichkeiten (Weihnachtsmärkte, Schützenfeste, Sportfeste, Tag der offenen Tür der freiwilligen Feuerwehr etc.) wird von jedem Ortsteil eigenständig und ohne Unterstützung des anderen Ortsteiles ausgerichtet. Ein Zusammenschluss wird von beiden Ortsteilen kategorisch abgelehnt.
- Verknüpfungspunkte mit dem Ortsteil Weddinghofen sind nicht ersichtlich.
- Die Bewerberkandidaten stammen in der Regel direkt aus dem jeweiligen Ortsteil. Es werden meist Bewerber aufgestellt, die eine starke Verbundenheit zu dem Ortsteil Oberaden haben. Die Bewerber sind im Ortsteil bereits lange wohnhaft und kennen daher die örtlichen Gegebenheiten. Sie sind beim größten Teil der Einwohnerinnen und Einwohner bekannt und nehmen am allgemeinen Leben im Ortsteil Oberaden teil. Sie sind auf dem jährlichen Weihnachtsmarkt oder sonstigen Veranstaltungen anwesend, verstehen daher die Sorgen und Bedürfnisse der „Oberadener“ besser als ein Ortsfremder und können diese somit besser vertreten. Stimmungsschwankungen innerhalb des Ortsteiles werden eher wahrgenommen. Eine direkte Kommunikation zwischen den Einwohnern und dem Bewerber kann „direkt vor der Tür“ stattfinden, da der Bewerber in der direkten Nachbarschaft wohnt.
Durch die Verlegung der Wahlbezirksgrenzen in einen anderen Stadtteil (Weddinghofen) würde diese gewachsene Verbundenheit der Einwohnerinnen und Einwohner und die Identifizierung mit dem Ortsteil Oberaden nicht ausreichend berücksichtigt.
Für den Ortsteil Oberaden wird daher eine Abweichung bis zu der zulässigen Abweichung von 25 Prozent gemäß § 4 Abs. 2 KWahlG empfohlen.
Einteilung der Wahlbezirke in Stimmbezirke
Gem. § 5 Abs. 1 KWahlG teilt der Bürgermeister, soweit erforderlich, die Wahlbezirke in Stimmbezirke ein.
Die Einteilung des Wahlgebietes in 22 Wahlbezirke und 58 Stimmbezirke ist als Anlage beigefügt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Seyffert |
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