Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen (BBB), so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1.Allgemeines Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen
Vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres sind die Wirtschaftspläne von Sondervermögen
aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1 EigVO NRW).
Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW in Verbindung mit den §§ 4 und 13 der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den BBB berät der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan vor.
Die Gründung des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen zum 01.02.2018 dient zum Zwecke einer flächendeckenden Internetversorgung der Städte Bergkamen, Kamen und der Gemeinde Bönen.
2. Allgemeines – Weiße Flecken Programm
Ziel des Weißen-Flecken-Programms ist es, dass nach einem Ausbau alle unterversorgten Haushalte auf eine symmetrische Bandbreite von mindestens 100 Mbit/s zurückgreifen können und für die Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen/institutionellen Nachfragern Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s möglich sind. Die Kooperation endet grundsätzlich nach dem Ende des Pachtvertrags mit der Veräußerung des Netzes durch die Stadt Bergkamen, in deren Eigentum die zu errichtende passive Netzinfrastruktur steht.
2.1 Erläuterungen zum Ergebnisplan – Weiße Flecken
Programm
Die Erträge im Teilergebnisplan für die weißen Flecken (2.122.815 €) für das Wirtschaftsjahr 2025 stammen zum einen aus den Erstattungen der Kommunen Bergkamen, Bönen und Kamen an den Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen in Höhe von 1.081.565 €. Die Verteilungsgrundlage für die Erstattung der Aufwendungen des Eigenbetriebes bilden die anteiligen voraussichtlichen Baukosten in den jeweiligen Gemeindegebieten. Zum anderen wird mit Erträgen aus Zuwendungen vom Land und Bund in Höhe von 25.650 € und aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen vom Land und vom Bund mit 1.015.600 € geplant. Insgesamt erhält der Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen gemäß Zuwendungsbescheid vom 10.06.2024 Fördermittel in Höhe von 20.312.182 € für den Ausbau der weißen Flecken.
Die Aufwendungen (2.122.815 €) im Ergebnisplan setzen sich wie folgt zusammen:
Der Eigenbetrieb nimmt Personal der Stadt Bergkamen in Anspruch. Die anteiligen Personalkosten der eingesetzten Mitarbeiter, die Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGST sowie ein Gemeinkostenaufschlag in Höhe von 20 % auf die Personalkosten werden vom Eigenbetrieb an die Stadt Bergkamen erstattet (414.765 €).
Unter den Geschäftsaufwendungen
werden Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses sowie für die Klärung bei
steuerlichen Detailfragen (13.200 €) ausgewiesen. Für rechtliche bzw.
technische Beratungsleistungen (15.200 €) und die Instandhaltung von Software
bzw. den Support (27.000 €)
werden weitere Mittel gebraucht. Versicherungskosten werden in Höhe von 20.000
€ veranschlagt, um eventuelle Risiken abzudecken. Für mögliche gerichtliche
Verhandlungen bzw. für deren Nebenkosten werden 60.200 € berücksichtigt.
Außerdem werden unter den Zinsaufwendungen 331.000 € für Kredite eingeplant.
Darüber hinaus wird mit Abschreibungen in Höhe von 1.215.400 € gerechnet,
vorausgesetzt, dass das Breitbandnetz im Jahr 2025 in Betrieb genommen wird.
Für die Einführung und Fortführung werden Aufwendungen für ein
Risikomanagementsystem eingeplant (20.000 €). Des Weiteren werden
Fortbildungskosten, Reisekosten, Bewirtungskosten, Gebühren und Büromaterialien
(6.050 €) für das Jahr 2025 kalkuliert.
2.2. Erläuterungen zum (Teil-)Finanzplan – Weiße Flecken
Programm
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Geschäftsjahr 2025 betragen voraussichtlich 17.646.462 €. Der Großteil der Auszahlungen ist förderfähig, sodass für 2025 mit Zuwendungen vom Land und Bund in Höhe von 15.661.774 € geplant werden kann.
3. Allgemeines – Graue Flecken Programm
Als förderfähig gelten dabei Haushalte, Unternehmen und sonstige Institutionen, die über keinen Highspeed-Internet-Anschluss, sondern über weniger als 100 Mbit/s im Download verfügen und bei denen seitens der Telekommunikationsunternehmen kein eigenwirtschaftlicher Ausbau geplant ist. Vom Ausbau der grauen Flecken wird derzeit aufgrund der schwer zu überblickenden eigenwirtschaftlichen Ausbauabsichten abgesehen. Zudem ist es angedacht, im bereits laufenden Projekt in Bauabschnittsnähe befindliche "graue Adressen" in das Förderprogramm für weiße Flecken zu übernehmen. Aus diesem Grund werden für das Graue-Flecken-Programm ab 2025 keine Ansätze geplant.
4. Erläuterungen zum Stellenplan
Der Stellenplan des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen beinhaltet kein eigenes Personal. Personalleistungen werden als Dienstleistungen von der Stadt Bergkamen in Anspruch genommen. Gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 EigVO NRW sind Beamte als nebenamtliche in der Stellenübersicht aufzuführen.
5. Wirtschaftsplan
Aufgrund dieser oben genannten Ausführungen wurde der folgende Wirtschaftsplan 2025 aufgestellt.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2025 des BBB schließt mit
Erträgen von |
2.122.815 € |
Aufwendungen von |
2.122.815 € |
ab.
Im Finanzplan werden
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.259.728 € |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.059.928 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
15.661.774
€ |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
17.646.462 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
3.984.688
€ |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
200.000
€ |
festgesetzt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Toschläger Technischer Beigeordneter und Betriebsleiter |
|
Vertreter der Betriebsleitung Marquardt |
Vertreter der Betriebsleitung Jonas |
Sachbearbeiterin Sander |