Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2025 des EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB), so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres sind die Wirtschaftspläne von Sondervermögen aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1EigVO NRW).
Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW in Verbindung mit dem §§ 4 und 12 der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den EBB berät der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan vor.
Sie können nicht – wie der gemeindliche Haushalt – für zwei Jahre aufgestellt werden, weil
§ 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt.
Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und festgestellt werden müssen.
Der als Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplanes (WP) 2024 des EBB schließt mit
Erträgen von |
8.579.255 € |
Aufwendungen von |
8.387.666 € |
ab.
Im Finanzplan werden
die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
8.309.253 € |
die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
8.038.550 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf |
20.000 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf |
1.051.600 € |
festgesetzt.
Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
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Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
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