hier: 30. Änderung der Gebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Die Gebührenkalkulation wurde federführend
durch die Mitarbeiter des EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) – Frau Grotefels
(Ltd. Betriebswirtin) und Herrn Heinemann (Ltd. Disponent) – aufgestellt.
1.
Sammel- und Transportleistung des EBB
Der EBB führt seit Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die
qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) und
den Personalkosten angesichts der Tarifrunde 2025 sind die laufenden
Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern.
2.
Gebührenfestsetzung des Kreises Unna
Die Kreisverwaltung – Fachbereich Natur und Umwelt – schlägt dem Kreistag für
2025 folgende Gebührensätze vor:
3.
Wesentliche Veränderungen gegenüber 2024
- Erhöhung der Umlage des Kreises im Restabfallbereich
um 11,2 %, insbesondere aufgrund der 2. Stufe des Emissionshandels gemäß des
Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) über Abgaben für CO²-Zertifikate für
Restabfallverbrennungsanlagen sowie erhöhter Personalkosten und inflationsbedingter
Mehrkosten
-
weitere
Erhöhung der Umlagen des Kreises in allen anderen Abfallbereichen (siehe
Tabelle unter Punkt 2) aufgrund erhöhter Personalkosten und inflationsbedingter
Mehrkosten
-
Personal-
und Arbeitsplatzmehrkosten in Höhe von 133.255 € (+ 10,9 %), insbesondere
aufgrund des TVöD-Tarifabschlusses aus Mai 2023 sowie der Erhöhung der
Stellenzahl im operativen manuellen Reinigungsbereich des EBB gemäß
Einwegkunststoff-Fondsgesetz (EWKFondsG) – Erläuterungen auf Seite 7 unter
Punkt 4.3.6.8
-
Kostensteigerung
bei Entsorgungskosten Wertstoffhof und Sonderabfall von 2,2 bis 6,9 %
-
Veränderung
der kalkulierten Kraftstoffkosten für Diesel (1,75 € je Liter statt 2,10 € für
2024)
-
die
Kalkulatorische Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals erfolgte über
getrennte Zinssätze für Eigen- und Fremdkapital. Die Anlagegüter, die über einen
Investitionskredit finanziert wurden, wurden mit dem „gewichteten Durchschnitt“
verzinst (1,26%), der nach den Kreditsummen berechnet wird; bei den Zinssätzen
für das restliche Eigenkapital erfolgte eine Anpassung auf die konkrete
Abschreibungsdauer des Anlagegutes (max. 2,90%).
4.
Gebührenfestsetzung der Stadt Bergkamen
4.1
Gewinn-/Verlustvortrag
nach § 6 KAG NRW
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2022 sieht einen Gewinn für
Bioabfall von 96.620,23 € vor. Hiervon werden 52.000 € in der Kalkulation für
das Jahr 2025 berücksichtigt.
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für
2021 sieht einen Gewinn für Restmüll von rd. 59.360,25 € vor. Der Rest von
rd.13.360 € wird in der Kalkulation für das Jahr 2025 berücksichtigt.
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für 2022 sieht einen Gewinn für Restmüll
von 410.619,73 € vor. Es werden rd. 340.000 € in der Kalkulation für das Jahr
2025 berücksichtigt.
4.2
Kalkulationszeitraum
Als Kalkulationszeitraum werden 12 Monate
zugrunde gelegt.
4.3
Ergebnis
4.3.1
Gesamtveränderung
2025
Aufgrund der unter Punkt 3 genannten
Veränderungen sowie der eingesetzten Gewinnvorträge (Punkt 4.1) konnte eine
Gebührenerhöhung vermieden werden und somit dem Grundsatz der
Gebührenstabilität Rechnung getragen werden.
4.3.2
Gebühren
für die Beseitigung von Bioabfall
Für
die unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das Jahr 2025 im Vergleich
zu 2024 folgende Gebührensätze (1,8522 €/l – gerundet 1,85 €/l):
4.3.3
Gebühren
für die Beseitigung von Restabfall
Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 4,8472 € je Liter wöchentlich
zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 4,85 €/l
festgesetzt werden.
Hieraus
ergeben sich zum Vergleich mit 2024 keine Änderungen:
Gebührenbedarfsermittlung
4.3.4
Kosten des Einsammelns und Transportierens
4.3.4.1
Personalkosten
4.3.4.1.1
Personalkosten der Einsatzplanung 133.481
€
Hier sind die Kosten für die Disponenten des EBB kalkuliert.
4.3.4.1.2
Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung 15.035
€
Gemäß KGSt-Bericht 2023/2024 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die
Kosten für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:
- Sachkostenpauschale 9.688
€
Die
Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und
Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von
Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für
Fortbildung etc. |
- Allgemeine informationstechnische
Unterstützung 5.347
€
Hiermit
werden Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte
bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal
der EDV-Abteilung etc. abgedeckt. |
4.3.4.1.3
Personalkosten 1.218.668
€
Zugrunde gelegt wird der Personalbedarf für die Mitarbeiter*innen im operativen
Bereich; die Aufteilung erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen
Abfallarten geplanten Arbeitsstunden. Ebenfalls sind hier Personalkosten für
die Stadtbildpfleger mit ihrem Anteil an den öffentlichen Flächen erfasst.
4.3.4.1.4
Kosten des Arbeitsplatzes 182.801
€
Laut KGSt-Bericht 2023/2024 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 15%iger
Aufschlag auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für
Dienstkleidung, Raumkosten (Sozialräume) etc. beinhaltet.
4.3.4.1.5
Personalvertretung 2.970
€
Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden
nach dem Personaleinsatzplan rd. 50 Personalstunden benötigt, die nicht mit den
Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können.
4.3.4.2
Kalkulatorische Abschreibungen
Als
Basis der Abschreibungen dienen die indizierten Anschaffungskosten.
4.3.4.2.1
Fahrzeuge 259.323
€
4.3.4.2.2
Halle und Garagentore 7.213
€
Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger
erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.3.4.2.3
Gefäße Neukauf + Tonnenlager 35.029
€
Ab 2012 wird der Nachkauf mit einer Abschreibungsdauer von zwölf
Jahren berücksichtigt.
Zur Optimierung des Gefäßmanagements wurde die Erstellung eines zentralen
Gefäßlagers in 2024 geplant.
4.3.4.2.4
Sonstiges 5.003
€
Hierunter fallen Anlagegüter des ehemaligen Wertstoffhofes und anderes.
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.
4.3.4.3
Kalkulatorische
Zinsen 22.106
€
Bei der Verzinsung wurden getrennte Zinssätze für Fremd- und Eigenkapital
angesetzt.
4.3.4.4
Unterhaltung der Fahrzeuge 461.768
€
In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung
und Kraftstoffverbrauch sowie für Vollservice-Wartungsverträge. Die Verteilung
erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.3.4.5
Personalkosten Verwaltung EBB 295.195
€
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungsprüfung
und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen inkl.
Technikunterstützung zu berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für bauliche Veränderungen am Baubetriebshof an.
Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und
Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.
4.3.5
Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung
4.3.5.1
Kosten der Verbrennung und Verwertung /
Abrechnung mit dem Kreis Unna
Wie bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Umlagegebühren für die
Beseitigung und Verwertung von Abfällen neu kalkuliert.
Es wird davon
ausgegangen, dass für 2025 folgende Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen sind:
a) Restabfall
- aus Restabfallgefäßen
Aufgrund
der Sammelergebnisse der Monate September 2023 bis August 2024 ist davon
auszugehen, dass im Jahr 2025 insgesamt 8.070 Tonnen über Restabfallgefäße zu
entsorgen sind. |
- Wilder Müll
Es
wird von einer Tonnage von 150 Tonnen wildem Müll ausgegangen. |
b) Sperrmüll
Neben einer Grundgebühr von 5,19 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne
Gebühren von 88,96 € zu zahlen.
Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur
Verwertung und Entsorgung übergeben werden sowie die Mengen, die am
GWA-Wertstoffhof anfallen.
Für 2025 wird von einer Menge von rd. 3.020 Tonnen ausgegangen.
c) Bioabfall
Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate September 2023 bis August 2024 kann für
2025 von einer Sammelmenge von rd. 2.220 Tonnen ausgegangen werden.
d) Grünschnitt
Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden rd.
2.020 Tonnen und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnittabfuhr
50 Tonnen zu Grunde gelegt.
Kosten des Wertstoffhofes
An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der
angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlende Beträge enthalten die
Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und
Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.
Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt.) auszugehen:
4.3.5.2
Betreiberkosten Wertstoffhof 292.147
€
Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und
Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrechterhaltung
des Betriebes dienen. Ebenfalls sind Mehrkosten aufgrund des Neubaus,
Berücksichtigung von Klimaschutzmaßnahmen, Grunderwerb etc. durch die GWA im
Betreiberentgelt inkludiert.
4.3.5.3
Entsorgung Sonderabfälle 4.800
€
Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am
Baubetriebshof, in denen die verbotswidrig abgelagerten Sonderabfälle
(z. B. Autobatterien, Ölkanister) fachgerecht gelagert werden sowie deren
Entsorgung.
4.3.5.4
Containergestellung 37.600
€
Der Abfall von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen
Entsorgung zugeführt.
Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung aus privaten
Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über einen
Presscontainer zu entsorgen.
4.3.5.5
Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe 14.400
€
Für die Beschaffung, Aufstellung und Ausstattung mit Abfallsäcken von
Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird der og. Betrag benötigt.
4.3.5.6
Kosten für Gebührenmarken 1.000
€
Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.
4.3.5.7
Erstellung, Fortführung und Verteilung
der Abfallkalender 14.380
€
Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren,
werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt
verteilt.
4.3.5.8
Leistungen des Baubetriebshofes 7.200
€
Für den Einsatz im Rahmen der Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten
Abfällen sowie der Leerung von Straßenpapierkörben werden Leistungen des
Baubetriebshofes vertretungsmäßig benötigt. Hierfür werden die vg. Kosten
eingeplant.
4.3.5.9
Inanspruchnahme von Leistungen der
Verwaltung - Personal - 128.827
€
Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des
Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse und anderer Fachbereiche.
4.3.5.10 Inanspruchnahme
von Leistungen der Verwaltung - sächlich - 31.059
€
Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die
Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt
anhand von Personenschlüsseln.
4.3.5.11 Kostenerstattung
an Produkt 2 11.834
€
Für die Nutzung eines Geräteträgers aus dem Bereich Straßenreinigung für die
Abfallsammlung ist der vg. Betrag zu erstatten.
4.3.6
Zu erwartende Erlöse
4.3.6.1
Erlöse Papierverwertung kommunale Mengen 150.288
€
Der Kreis Unna zahlt
für 66,5 % der gesammelten Menge im Jahr 2025 eine Vergütung von 96,96 € je
Tonne.
Als kommunale
Gesamtjahresmenge werden rd. 1.550 t zugrunde gelegt.
Der
DSD-Anteil in der Papierabfuhr ist in der Sparte DSD im Wirtschaftsplan des EBB
abgebildet.
4.3.6.2
Erlöse Sperrmüllkarten 53.970
€
4.3.6.3
Erlöse Grünschnittkarten 680
€
4.3.6.4
Erlöse Wertstoffhof 287.780
€
4.3.6.5
Erlöse Restabfallsäcke 450
€
4.3.6.6
Erlöse Papiersäcke für die Bioabfallsammlung 80
€
4.3.6.7
Erlöse Behältertausch 8.380
€
4.3.6.8
Erlöse Einwegkunststoff-Fondsgesetz
(EWKFondsG) 150.000
€
Am 02.03.2023 wurde durch den Deutschen
Bundestag das og. Gesetz beschlossen. Damit wird Art. 8 der
EU-Einwegkunstoffrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Im Wesentlichen
sollen Hersteller als Erstinverkehrbringer zur Zahlung einer
Einwegkunststoffabgabe verpflichtet werden, z. B. für Lebensmittelbehälter,
Tüten und Folienverpackungen (nicht trennbare Faserverpflechtungen),
Getränkebehälter und -becher, dünne Plastiktüten, Feuchttücher, Luftballons,
Tabakprodukte mit Filter.
Diese Abgabe wird durch das Umweltbundesamt den Körperschaften über ein
Punktsystem zugeleitet, welche die Reinigungsleistungen, Papierkorb-Sammlungsleistungen
und sogenannte Sensibilisierungsleistungen erbringen.
Aufgrund von vorläufigen Modellrechnungen
– u. a. des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU e. V.) – kalkuliert der EBB
mit einer Abgabe von 4 EUR je Einwohner, somit rd. 200 TEUR Mehreinnahmen für
die Stadt Bergkamen bzw. den EBB.
Die Betriebsleitung schlägt eine zweistufige
Verwendung vor:
+ Schaffung von drei zusätzlichen Stellen (EG 3) im Bereich des manuellen
Reinigungsdienstes für ein saubereres Stadtbild und Ausgleich von Personalschwankungen
(aktuell drei Reinigungsteams mit je 2,7 Stellen ganzjährig) – Kostenbedarf pro
Jahr ca. 150 TEUR
+ Entlastung des Gebührenzahlers bzw. Beitrag zur Gebührenstabilität in Höhe
von rd. 50 TEUR
Die Personalausweitung im EBB ist an folgende Rahmenbedingungen geknüpft:
+ mind. Kostendeckung für die Personalkosten durch die og. Abgabe,
+ Personaleinstellung im Jahr 2025 frühestens zum 1. Juli,
+ zweijährige Revisionsklausel (mit der Konsequenz des Abschlusses von
Zeitarbeitsverträgen),
+ Vorbehalt durch ein mögliches Klageverfahren von Branchenverbänden gegen das
og. Gesetz.
In der Gebührenkalkulation Abfall werden 75 % der erwarteten Erlöse aus dem
EWKFondsG eingestellt; die verbleibenden 25 % werden in der Kalkulation
Straßenreinigung / Winterdienst berücksichtigt.
4.3.6.9 Kostenerstattung DSD (Produkt 3) 23.126
€
Der Einsatz eines
Seitenladers wird zu 40 % im Bereich der Wertstofftonnenabfuhr erfolgen.
4.3.7
Durch Gebühren zu deckende Kosten
Nach der Umlage der
Kosten und Erlöse für die Verwertung/Beseitigung von Papier und Sperrmüll sowie
der Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restabfall ergeben sich
Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von
- Restabfall 5.649.356
€
- Bioabfall 685.246
€
4.3.8
Defizite und Überschüsse Abfallgebühren 2021 bis
2022
Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Überschüsse bzw. Defizite in
die Kalkulation einbezogen.
4.3.9
Ermittlung des Gebührensatzes
Der Gebührensatz für die Beseitigung von
Restmüll und Biomüll wird ermittelt anhand des zur Verfügung stehenden Volumens
nach dem voraussichtlichen Bestand an Gefäßen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
|
Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
Sachbearbeiter Heinemann |