Betreff
Sachstandsmitteilung "Straßenzustandsbericht"
Vorlage
12/1466
Aktenzeichen
war-kunz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss Bauen und Verkehr nimmt die Vorlage der Verwaltung zu den Straßenzuständen nach der Erfassung und Bewertung des kommunalen Infrastrukturvermögens zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Anlass:

 

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) im Jahr 2007 wurden die Vermögenswerte der Straßen, Wege und Plätze der Stadt Bergkamen erstmals erfasst und in der Eröffnungsbilanz abgebildet.

 

Gemäß der zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) besteht gemäß § 30 Absatz 2 für die Kommunen die Pflicht, die körperlichen unbeweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in einem Intervall von längstens 10 Jahren zu überprüfen. Diese messtechnische Zustandserfassung wurde im September 2021 auf Bergkamens Straßen, Gehwegen bzw. Geh- und Radwegen sowie Plätzen im Rahmen einer Befahrung durchgeführt und im ersten Quartal 2024 anlagenbuchtechnisch abgeschlossen.

 

Neben der Bewertung der Vermögenswerte der kommunalen Infrastruktur „hat der Straßenbaulastträger entsprechend seiner Leistungsfähigkeit einen Straßenzustand aufrecht zu erhalten, der dem Verkehrsteilnehmer ein Höchstmaß an Sicherheit (…) bei gleichzeitig minimalen wirtschaftlichen Kosten (…) gewährleistet“[1]. Insofern ist die messtechnische Zustandserfassung ein wichtiges Mittel zur Einplanung von Finanzmitteln und zur Ressourcenplanung im Fachamt. Mit den Ergebnissen der Straßenbefahrung wird das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Bergkamen zudem auf belastbare und transparente Füße gestellt, welches die notwendigen (Straßen-) Erhaltungsmaßnahmen objektiv steuert.

 

Sachdarstellung:

 

Die erhobenen Befahrungsdaten wurden der Stadt Bergkamen Anfang November 2022 zunächst als reine Bilddateien übergeben. Die messtechnischen Befahrungsdaten selbst standen der Stadt Bergkamen erst Anfang 2024 zur Verfügung. Ein Ergebnis der Befahrung ist, dass das kommunale Straßen- und Wegenetz von 207 km auf 244 km angewachsen ist. Ursächlich für dieses Wachstum sind die innerhalb der letzten Jahre neu hinzugekommenen Straßen in Erschließungsgebieten.

In den untersuchten Abschnitten der Straßen bzw. Nebenanlagen (Gehwege, Geh- und Radwege) erfolgte eine Einteilung gemäß den technischen Arbeitspapieren in normierte Zustandswerte.[2] Hierbei sind drei Festpunkte auf einer Werteskala vorgegeben:

·         Der erste Festpunkt kennzeichnet den Zustandswert 1,5 (Zielwert), der den Toleranzwerten für die Abnahme einer Straße oder Nebenanlage entspricht (Schulnote sehr gut).

·         Der zweite Festpunkt kennzeichnet den Zustandswert 3,5, der als Warnwert bezeichnet wird. Bei Erreichung dieses Warnwertes sind intensivere Beobachtungen, Analysen der Ursachen des Zustandes und ggfs. Einplanungen für weitere Maßnahmen notwendig (Schulnoten gut bis befriedigend)

·         Ab dem dritten Festpunkt, der den Zustandswert 4,5 markiert, wird ein Schwellenwert erreicht, der bauliche Maßnahmen oder verkehrsbeschränkende Maßnahmen auslöst (Schulnote ausreichend).[3]

Jedem Festpunkt bzw. Bereich des Zustandswertes auf der Werteskala sind gemäß „Arbeitspapier zur Zustandserfassung und -bewertung“ Farben zugeordnet, die sich am Ampelsystem orientieren und auf die erhobenen Zustandswerte des kommunalen Straßennetzes Anwendung finden.

Die Bedeutung der Farbe im Zusammenhang mit dem Straßenzustand soll im Folgenden näher erläutert werden:

 

·         Straßenabschnitte und Nebenanlagen mit blauer Färbung entsprechen dem Zielwert 1,5 oder besser und sind neu errichtete Straßen, Straßenabschnitte und Nebenanlagen, die keine Schäden aufweisen.

·         Straßenabschnitte in hell- und dunkelgrüner Färbung liegen zwischen dem Ziel- und Warnwert (Festpunkte 1,5 bis 3,5) und werden weiter beobachtet. Sie lösen abschnittsweise Oberflächenverbesserungen, z.B. in Form eines Dünnschichtauftrages oder Instandsetzungsmaßnahmen, wie einer Deckensanierung, ggfs. unter Einbeziehung der darunterliegenden Schichten aus.

·         Gelbe Straßenabschnitte liegen zwischen dem Warn- und dem Schwellenwert (Festpunkte 3,5 bis 4,5) und müssen hinsichtlich ihrer Ausprägung genauer auf tiefergehende Schäden untersucht und instandgesetzt werden. Eine reine Decksanierungsmaßnahme ist dort nicht mehr möglich. Vielmehr sind auf diesen Straßen oder Straßenabschnitte ggfs. grundhafte Sanierungen im Vollausbau notwendig und müssen sowohl in das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Bergkamen als auch in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen werden.

·         Straßenabschnitte in roter Färbung liegen oberhalb des Schwellenwertes, und verlangen sofortige bauliche und/ oder verkehrseinschränkende Maßnahmen. Diese können durch Reduzierungen der Geschwindigkeiten, im schlimmsten Fall auch durch Durchfahrtsbeschränkungen erreicht werden.

 

Auswertung Straßenzustände:

 

Insgesamt können die Zustände von Bergkamens Straßen nach objektiven, messtechnischen Gesichtspunkten heraus größtenteils mit „gut“ bis „befriedigend“ bewertet werden. Das überwiegende kommunale Straßen- und Wegenetz liegt mit einem Anteil von 90 Prozent oberhalb des Warnwertes (Festpunkt bis 3,5).

 

Etwa 10 Prozent des kommunalen Straßen- und Wegenetzes müssen mit investiven Mitteln grundhaft saniert werden, weil sie den Warnwert von 3,5 überschreiten.

 

Straßen oder Straßenabschnitte, die in einem so schlechten Zustand sind, dass sie mit der Schulnote „ungenügend“ zu bewerten sind (Schwellenwert 4,5), existieren in Bergkamen entgegen der subjektiven Wahrnehmung nur mit einem vernachlässigbaren Anteil von weit unter einem Prozentpunkt (0,02 %). In der folgenden Darstellung tauchen sie darum nicht auf.

 

 

Abbildung 1: Straßenzustände der Stadt Bergkamen auf allen Straßen und Nebenanlagen

 

Diese leicht verständliche visuelle Darstellung wurde in einem nachfolgenden zweiten Schritt bereits in die GIS- Karte der Stadt Bergkamen eingearbeitet. Diese Karte steht der Verwaltung im Rahmen der baulichen Unterhaltungs- und Erhaltungsplanung zur Verfügung, um daraus ein nichtinvestives Sanierungsprogramm zu entwickeln.

Zur Veranschaulichung ist ein Kartenausschnitt in Abbildung 2 dargestellt.

 

Abbildung 2: Darstellung Zustandswerte der kommunalen Infrastruktur

 

Darüber hinaus steht der Verwaltung die Betrachtung von Bildern zur Verfügung, die im Rahmen der Straßenzustandserfassung durch das Befahrungsfahrzeug im Abstand von 5 Metern aufgenommen wurden. Mit Hilfe dieser Bilder lassen sich die einzelnen Schadensbilder visuell genau auf ihre Ausdehnung hin untersuchen. Schadensbilder können im Einzelnen sein:

 

·         Spurrinnen

·         Netzrisse (Häufung von Rissen, die miteinander verbunden sind)

·         Flickstellen (Ausbesserung der geschädigten Verkehrsfläche)

·         Ausbrüche (Herauslösung von Teilen der Fahrbahn aufgrund von Witterungs- und Verkehrseinflüssen)

 

Das Sanierungsprogramm wird anhand einer fundierten, datenbasierten und transparenten Rankingliste priorisiert. Die Gesellschaft für kommunale Infrastruktur (GeKomm) benennt in ihrer Publikation „Aufbau von kommunalen Straßenerhaltungskonzepten“ einige Kriterien, die sich nicht allein auf den baulichen Zustand einer Straße berufen. In Anbetracht der Bedeutung der Straße im kommunalen Straßennetz, dem Zustand des Kanal- und Leitungsnetzes der Versorger, den zukünftigen (Bau-) Vorhaben Dritter, der Möglichkeit einer Mitfinanzierung durch Förderrichtlinien oder auch dem Straßentyp kann die Bewertung der Priorisierung bei gleichem Straßenzustand durchaus unterschiedlich ausfallen. Dieser Aufgabe stellt sich die Verwaltung in den kommenden Monaten.

 

Fazit:

 

Die vorliegenden Daten der Straßenzustandserfassung zeigen einerseits sehr plakativ, in welchen Teilbereichen einer Straße bzw. in welchen Straßenabschnitten der größte Sanierungsbedarf besteht. Diese wichtigen Daten dienen der Verwaltung als strategisches Planungswerk zur Fortschreibung des investiven Straßen- und Wegekonzeptes der Stadt Bergkamen sowie zur Aufstellung eines belastbaren nichtinvestiven Sanierungsprogramms, welches sich in der mittelfristigen Finanz- und Ressourcenplanung wiederfinden wird.

Gleichzeitig kann festgehalten werden, dass die objektive Bewertung der Straßenzustände ein anderes, deutlich positiveres Bild ergibt als die rein subjektive Betrachtung. Der Stadt Bergkamen wurde somit ein recht gutes Zeugnis ausgestellt.

 

 



[1] FGSV-Arbeitspapier Nr. 9/A 1.2 Zustandsbewertung bei visueller Erfassung - Erhaltungsplanung

[3] FGSV-Arbeitspapier zur Zustandserfassung und -bewertung, Reihe A Abschnitt A1.1: Zustandsbewertung bei messtechnischer Erfassung

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Toschläger

Technischer Beigeordneter

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Warckentin