1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 3 BauGB
2. Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
3. Beschluss derfrühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. OA 130
„Feuerwehrgerätehaus Oberaden“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im
Parallelverfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 8 Abs. 3 BauGB für den in der Anlage
1 gekennzeichneten Geltungsbereich. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 285, 359, 360, 361, 362 tlw., 1254,
1256 der Flur 9, Gemarkung Oberaden und wird begrenzt
·
im
Norden durch die südliche Grenze des Grundstücks des Lebensmitteldiscounters
(Jahnstraße 24, Flurstück 1255 der Flur 9, Gemarkung Oberaden) und die südliche
Grenze des Kuhbachwegs,
·
im
Osten durch die westliche Grenze der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche
(westliche Grenze des Flurstücks 844 der Flur 9, Gemarkung Oberaden) und diese
westliche Grenze nach Süden verlängernd,
·
im
Süden durch die nördliche Grenze der Wohngebäude In der Dornbrauck 20, 30, 32,
34, 36, 38 sowie nach Westen dieser Grenze folgend bis an die Jahnstraße
(südliche Grenze der Flurstücke 359, 360 und 361 der Flur 9, Gemarkung
Oberaden) und
·
im
Westen durch die östliche Grenze der Jahnstraße sowie die östliche Grenze der
des Grundstücks des Lebensmitteldiscounters (Jahnstraße 24, Flurstück 1255 der
Flur 9, Gemarkung Oberaden).
Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
2. Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung
mit anschließender Auslegung für die Dauer von zwei Wochen.
3. Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Sachdarstellung:
Das Feuerwehrgerätehaus
der Einheit Oberaden der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen befindet
sich derzeit auf dem Grundstück an der Jahnstraße 13, zentral im Stadtteil
Oberaden. Bei dem im Jahr 1953 erbauten Gebäude, das im Laufe der Jahre an- und
umgebaut wurde, bestehen baualtersbedingt bereits seit mehreren Jahren
gravierende bauliche Mängel. Neben der erforderlichen Sanierung stellt sich das
Gebäude allerdings auch insgesamt nicht mehr zukunftsfähig dar, weil
beispielsweise für größere Fahrzeuge sowie mehr Personal durch zusätzliche
Aufgabenübertragungen weiterer Platzbedarf besteht, der am Standort nicht
realisiert werden kann.
Die Bewertung
verschiedener Standortalternativen im Stadtteil Oberaden hatte zum Ergebnis,
dass eine Fläche an der Jahnstraße östlich des Lidl-Marktes die erforderliche
Größe für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses bietet und gleichzeitig von
diesem Standort aus die erforderlichen Ausrückzeiten eingehalten werden können.
Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Bergkamen am 15. September 2022 hat die
Stadt Bergkamen dieses Grundstück erworben (vgl. Drucksache 12/0736). Das
Grundstück hat eine Größe von rund 12.300 m² und ist über einen noch
auszubauenden Weg an die Jahnstraße angebunden.
Das geplante
Feuerwehrgerätehaus soll neben ausreichend dimensionierten Fahrzeugstellplätzen
eine separate Waschhalle sowie eine Werkstatt für die Gerätewarte erhalten. Der
Standort soll zentraler Ausbildungsstandort der Freiwilligen Feuerwehr
Bergkamen werden sowie Räumlichkeiten und Ausstattung für die Jugendfeuerwehr
beheimaten. Außerdem soll der Standort als Krisenzentrum im Katastrophenfall
dienen. Schließlich ist geplant, Räumlichkeiten für das Sachgebiet „Brandschutz
und Rettungsdienst“ (SG 37) der Stadtverwaltung Bergkamen zu errichten.
Für das Bauvorhaben
wurde ein Entwurf erstellt, der in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und
Verkehr vorgestellt wird.
Zielsetzung des
Bebauungsplans und Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans
Der Standort liegt
aktuell im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Um die Ansiedlung
planungsrechtlich zu ermöglichen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans
erforderlich.
Im Bebauungsplan
soll der Standort der Feuerwehr als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung
„Feuerwehr“ festgesetzt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst
zudem Flächen zur Erschließung und Anbindung an die Jahnstraße. Außerdem sind
Flächen zur Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.
Der
Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen stellt für den in Rede stehenden Bereich
Fläche für die Landwirtschaft dar. Zur Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Fläche als neuer Standort des
Feuerwehrgerätehauses ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Bergkamen im Stadtteil Oberaden im Parallelverfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplans gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich. Ziel ist die
Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“.
(vgl. Drucksache 12/1462)
Das Plangebiet
umfasst die Flurstücke 285, 359, 360, 361, 362 tlw., 1254 und 1256 der Flur 9,
Gemarkung Oberaden mit einer Gesamtfläche von rund 16.750 m².
Weiteres
Vorgehen
Die nächsten
Verfahrensschritte umfassen nun die Durchführung einer Bürgerversammlung zur
frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Im Anschluss an die Bürgerversammlung wird der Plan für die Dauer von zwei
Wochen auslegt und der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Information sowie
Formulierung von Anregungen und Bedenken gegeben.
Parallel dazu
erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange einschließlich Scoping zur Ermittlung der umweltrelevanten
Informationen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Toschläger Technischer Beigeordneter |
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Amtsleiterin Thiede |
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