Betreff
Verabschiedung Lärmaktionsplan Stufe 4 der Stadt Bergkamen
Vorlage
12/1454
Aktenzeichen
hell-kunz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den vorgelegten Lärmaktionsplan Stufe 4.

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen ist verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung zu erstellen, basierend auf der EU-Richtlinie 2002/49/EG zur Bewertung und Minderung von Umgebungslärm, welche in Deutschland durch Abschnitt 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) (§ 47a-f BImSchG) umgesetzt wurde. Mit der derzeitigen vierten Phase der Lärmaktionsplanung wird der Lärmaktionsplan der dritten Stufe, der per Ratsbeschluss am 18.02.2021 beschlossen wurde, aktualisiert und überarbeitet.

 

Die Inhalte der Lärmaktionsplanung sind gesetzlich geregelt. Wesentliche Bestandteile sind rechnerische Analysen zur Ermittlung der Lärm- und Konfliktsituation sowie die Entwicklung konkreter Maßnahmenempfehlungen. Für die Stadt Bergkamen ist die Belastung zu untersuchen, die durch den Straßenverkehrslärm auf Straßen mit einem durchschnittlichen Tagesverkehr (Montag bis Sonntag, Mittelwert des ganzen Jahres) von 8.200 Kfz/24 h und mehr entsteht. Industrielärm wird nur in Ballungsgebieten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen berücksichtigt.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 10.09.2024 den Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 4 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG durchzuführen. Die Beteiligung wurde zwischen dem 16.09. und 16.10.2024 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden abgewogen und in den vorliegenden Lärmaktionsplan der vierten Stufe integriert. Der aktuelle Entwurf ist Anlage zur Vorlage.

 

Die Maßnahmen der vierten Stufe zur Lärmminderung umfassen mehrere Aspekte. So wird der Bau eines Lärmschutzwalls sowie einer Lärmschutzwand entlang der BAB1 und L736 (Ostenhellweg) vorgeschlagen. Auf dem Westenhellweg in Rünthe sollte die Geschwindigkeit zudem von 50 km/h auf 30 km/h reduziert werden, um die Lärmbelastung für die Anwohner zu senken. Weitere Maßnahmen betreffen die Prüfung von Lärmsanierungsoptionen an besonders belasteten Straßen im Stadtgebiet. Zusätzlich soll die Förderung des nicht-motorisierten Verkehrs verstärkt werden, um langfristig den Lärmpegel in der Stadt weiter zu reduzieren.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Lärmaktionsplan in der nun vorliegenden Form zu beschließen und als Grundlage für die Umsetzung lärmminder Maßnahmen zu nehmen bzw. auf dieser Basis Gespräche mit den zuständigen Straßenbaulastträgern zu führen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Jens Toschläger

Technischer Beigeordneter

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Thiede

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Helleckes