Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Bergkamen für das Haushaltsjahr 2023 die Fördersätze gemäß der Sachdarstellung.
Sachdarstellung:
Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Bergkamen sehen eine Förderung gem. § 75 SGB VIII für anerkannte Bergkamener Träger der freien Jugendhilfe vor.
Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, die Fördersätze für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festzulegen:
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2022/€ |
2023/€ |
1. |
Jugendfahrten (Fahrten und Lager) - pro Tag und teilnehmender
Person |
3,50 3,50 |
3,50 3,50 |
2. |
Internationale Jugendbegegnung - pro Tag und teilnehmender Person im Ausland - pro Tag und teilnehmender Person am Ort - pro Tag und teilnehmender Person bei Unter- bringung im Hotel, Gästehaus usw. |
3,50 3,50 3,50 |
3,50 3,50 3,50 |
3. |
Ferienhilfswerk - für Teilnehmende aus Familien, die aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bzw. dem SGB XII haben - für behinderte Kinder von Arbeitslosengeldbe- ziehenden nach dem SGB III |
85,00 50,00 50,00 |
85,00 50,00 50,00 |
4. |
Familienhilfswerk |
26,00 |
26,00 |
5. |
Qualifizierungsmaßnahmen für ehren-/
- 2/3 Schulungstag - 1/3 Schulungstag Schulungen innerhalb von Bergkamen - 3/3 Schulungstag - 2/3 Schulungstag - 1/3 Schulungstag - pro Tag und betreuender Person |
4,50 3,50 2,50 4,50 3,50 2,50 4,50 |
4,50 3,50 2,50 4,50 3,50 2,50 4,50 |
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Erste Beigeordnete |
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Stellv. Amtsleiter Scharwey |
Sachbearbeiterin Imke Vogt |
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