Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage – Drucksache Nr. 12/0782 – zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Entwicklung der
Budgets
Gemäß „Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im
Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des
Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land
Nordrhein-Westfalen“ vom 11.04.2022, hat der Kämmerer im Haushaltsjahr 2022 den
Rat jeweils zum Ende eines jeden Quartals, erstmals zum Stichtag 30.06.2022
über Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und
Unterbringung der Schutzsuchenden zu berichten.
Zu den o.g. Stichtagen wird der HFA bzw. werden die Fachausschüsse
bereits im Rahmen der zu erstellenden Budgetberichte über die Entwicklung der
kommunalen Finanzwirtschaft regelmäßig informiert.
Aus Praktikabilitätsgründen erfolgt daher an dieser Stelle kein separater Bericht. Stattdessen wird der Budgetbericht dem Rat ergänzend zur Kenntnis gegeben.
Nach
Ablauf der ersten neun Monate im Jahr 2022 haben die Budgetverantwortlichen
Stellungnahmen zur Entwicklung ihrer Budgets abgegeben.
Die
Stellungnahmen beinhalten neben Aussagen über die bisherige Entwicklung der
Budgets auch Prognosen über das voraussichtliche Ergebnis im Jahr 2022. Sie
bieten somit dem Haupt- und Finanzausschuss sowie der Verwaltungsführung die
Möglichkeit, steuernd auf die Entwicklung der Budgets einzuwirken.
Die Stellungnahmen der Budgetverantwortlichen beziehen sich ausschließlich auf den Teil des Budgets, den sie beeinflussen können. Erträge bzw. Aufwendungen aus der Auflösung von Sonderposten sowie Abschreibungen werden vom StA 20 nach Abschluss des laufenden Haushaltsjahres gebucht.
Da
die Budgetverantwortlichen mithin keinen Einfluss auf die Ergebnisse dieser
Sachkonten haben und auch vom StA 20 noch keine verbindliche Prognose zu den
Ergebnissen dieser Konten abgegeben werden kann, sind sie zwingend von der
aktuellen Betrachtung auszuschließen. Nur so kann ein unverzerrtes Bild des
voraussichtlichen Budgetergebnisses dargestellt werden.
Die
Anlage zu dieser Vorlage beinhaltet die Stellungnahmen zu den Budgets, für die
der Haupt- und Finanzausschuss laut Zuständigkeitsordnung verantwortlich ist.
Ferner
sind die Stellungnahmen zu den Buchungsstellen beigefügt, die in
Deckungskreisen zusammengefasst zentral von den Zentralen Diensten und vom StA
23 bewirtschaftet werden. Des Weiteren sind die Budgetberichte beigefügt die in
ihrer Ergebnisdarstellung von sowohl + 250 T€ sowie mit – 250 T€ prognostiziert
werden und diesem Bericht ist eine Aufstellung der zusätzlichen Aufwendungen im
Rahmen der Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine beigefügt.
Entwicklung des
Gesamtergebnisplanes
Unter
Berücksichtigung der vorliegenden Prognosen der Budgets sowie der
Deckungskreise ergeben sich für den gesamten Ergebnisplan zum Jahresende 2022
voraussichtlich Haushaltsverschlechterungen rechnerisch in Höhe von - 5.235
T€.
Gemäß
NKF-Haushalt war für 2022 ein Jahresergebnis von - 347 T€ veranschlagt. Aktuell ist
das Jahresergebnis nunmehr voraussichtlich mit - 5.582 T€ zu kalkulieren.
Gesamtbeurteilung
des Ergebnisplanes
Zusammengefasst ergeben sich für 2022 bislang folgende Abweichungen:
|
Verbesserung (+) bzw. Verschlechterung (-) in T€ |
Budgetbereich 1 |
- 70 |
Budgetbereich 2 |
- 396 |
Budgetbereich 3 |
+ 222 |
Budgetbereich 4 |
- 175 |
Budgetbereich 9 |
- 5.970 |
|
|
Deckungskreis Personal |
+ 1.918 |
Deckungskreise Sachkosten |
- 764 |
Ergebnishaushalt gesamt
|
- 5.235 |
Hinweis zu den Budgetverbesserungen bzw.
–verschlechterungen:
Die ausgewiesenen Zahlen basieren auf Auswertungen von
Ende September 2022.
Ergänzend ist noch darauf
hinzuweisen, dass durch die Kämmerei noch weitere Jahresabschlussbuchungen nach
den Bestimmungen des NKF, wie z.B. Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung
von Sonderposten, Rückstellungen, etc. sowie Rechnungsabgrenzungen
durchzuführen sind. Auf die Auswirkungen dieser Buchungen kann in den
Stellungnahmen von den Budgetverantwortlichen nicht eingegangen werden, da sie
keinen Einfluss auf die einschlägigen Buchungsstellen nehmen können.
Mithin werden aus sachlichen und rechtlichen Gründen noch
Veränderungen gegenüber der Prognose dieser Sachdarstellung eintreten.
Gesamtentwicklung der städtischen Finanzen
Es folgt an dieser Stelle eine
zusammenfassende Darstellung der von den Budgetverantwortlichen
prognostizierten voraussichtlichen Jahresergebnisse der einzelnen Budgets in
2022:
Budgets |
Budgetergebnis |
Summe in T€ |
Budgetbereich 1.
Allgemeine Verwaltung
|
|
|
01. Gleichstellungsstelle |
|
+/- 0 |
02. Personalrat |
|
+/- 0 |
03. Bürgermeisterbüro |
|
+/- 0 |
04. Wirtschaftsförderung, Tourismus |
|
+/- 0 |
10. Zentrale Dienste |
|
- 70 |
14. Rechnungsprüfungsamt |
|
+/- 0 |
|
Summe Budgetbereich
1. |
-
70 |
|
|
|
Budgetbereich 2.
Ordnung und Soziales
|
|
|
33.
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
|
|
+ 604 |
40.
Schulverwaltung, Weiterbildung
und Sport
|
|
+ 100 |
51.
Jugendamt
|
|
- 1.100 |
|
Summe Budgetbereich
2. |
- 396 |
|
|
|
Budgetbereich 3.
Finanzen und Kultur
|
|
|
20.
Finanzen und Steuern
|
|
+ 235 |
30.
Amt für Recht und Vergabe
|
|
+/- 0 |
41.
Kulturreferat
|
|
- 13 |
|
Summe Budgetbereich
3. |
+ 222 |
|
|
|
Budgetbereich 4.
Bauen und Wohnen
|
|
|
23.
Immobilienwirtschaft
|
|
+/- 0 |
60.
Bauaufsicht, Bauberatung, Bauverwaltung
|
|
- 18 |
61.
Stadtplanung, Straßen und
Grünflächen
|
|
- 60 |
68.
Baubetriebshof
|
|
- 97 |
|
Summe Budgetbereich
4. |
- 175 |
|
|
|
Budgetbereich 9.
Allgemeine Finanzwirtschaft
|
|
|
9.
Allgem. Finanzwirtschaft
|
|
- 5.970 |
|
Summe Budgetbereich
9. |
- 5.970 |
|
Summe aller Budgets |
- 6.389 |
Ergebnis der
Deckungskreise: |
Verbesserung: |
+ 1.154 |
Gesamtprognose:
|
Verschlechterung:
|
- 5.235 |
Bei den oben ausgewiesenen Summen handelt es sich um prognostizierte
Jahresbeträge. Die Budgetberichte wurden aufgrund hochgerechneter Zahlen, auf
Basis der Zwischenergebnisse vom 30.09.2022, ermittelt. Im Anschluss hieran
folgt eine Erläuterung zu den Budgets die wesentliche Abweichungen zu den
geplanten Ansätzen aufweisen.
Zentrale
Dienste Budget 01.10
Die Stadt Bergkamen zahlt ihren Ratsmitgliedern als ausschließliche
Pauschale, Sitzungsgelder gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung über die
Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse
(Entschädigungsverordnung – EntschVO NRW). Die Höhe der Aufwandsentschädigungen
ergibt sich aus § 1 EntschVO NRW, sowie der zusätzlichen
Aufwandsentschädigungen aus § 3 EntschVO NRW. Neben den Ratsmitgliedern
erhalten sachkundige Bürger und sachkundige Einwohner, gem. § 2 EntschVO, ein
Sitzungsgeld.
Durch den Anstieg der Aufwandsentschädigungen wird insgesamt mit
Mehraufwendungen in Höhe von 100 T€ gerechnet.
Es konnten im Zeitraum 1-9/2022 verschiedene Begegnungen mit den
Partnerstädten Gennevilliers/F., Hettstedt/D. und Wieliczka/PL durchgeführt
werden. Es nahmen Delegationen am „Europtatag der Kulturen“ und an einem
Fachaustausch der Feuerwehr, jeweils in Bergkamen teil. Darüber hinaus reiste
eine Bergkamener Abordnung zum traditionellen CARNAVAL nach Gennevilliers.
Hierfür entstanden Aufwendungen in Höhe von rd. 24 T€. Für das letzte Quartal
sind verschiedene Projekte mit den Partnerstädten Gennevilliers/F., Hettstedt/D
und Wieliczka/PL geplant. Voraussichtlich werden hierbei Aufwendungen in Höhe
von € 5 T€ entstehen. Die Ansätze auf der Ertragsseite können nicht erreicht
werden. Hierbei handelt es sich um Fördermittel, die immer die Realisierung von
förderfähigen Projekten voraussetzen, was in diesem Jahr nicht möglich ist. Es
ist ein Minderaufwand in Höhe von rd. 10 T€ zu erwarten. Bis September 2022
konnten die Veranstaltungen Blumenbörse, Hollandmarkt, das Pflanzfest im
Jubiläumswald sowie die Veranstaltungsreihe „Sommer in Bergkamen“ inklusive
Marina Sommer Party durchgeführt werden. Hierbei entstanden Aufwendungen in
Höhe von 105 T€ und Erträge in Höhe von 54 T€. Die Veranstaltungen Hafenfeuer
und Hafenfest mussten erneut coronabedingt abgesagt werden.
Für das vierte Quartal 2022 sind das Herbst-Pflanzfest im Jubiläumwald
und auch der Lichtermarkt geplant. Voraussichtlich werden hierbei Aufwendungen
in Höhe von 145 T€ und Erträge in Höhe von 66 T€ entstehen. Des Weiteren sind
für sonstige Aufwendungen Beträge in Höhe von 20 T€ eingeplant, so dass Einsparungen
von insgesamt 15 T€ im Aufwandsbereich zu erwarten sind. Dem gegenüber stehen
Mindererträge durch fehlende Sponsoring-Einnahmen, Standplatzgebühren und
sonstige Erträge aus der Durchführung von Veranstaltungen in Höhe von 60 T€. Im
Bereich „Erstattung an Sondervermögen“ werden voraussichtlich 5 T€ eingespart;
die Buchungsstelle „Anschaffung von Werbemitteln“ wird voll ausgeschöpft.
Insgesamt wird mit
einem Mehraufwand in Höhe von 70 T€ gerechnet.
Bürgerbüro Budget 02.33
Zum Jahresende werden die Verwaltungsgebühren für Reisepässe und Personalausweise prognostisch mit 75 T€ über Plan liegen. Die Produkte Allgemeine Sicherheit und Ordnung sowie Gewerbe entwickeln sich planmäßig. Hingegen ist bei der Überwachung des ruhenden Straßenverkehres mit Mehrerträgen zu rechnen. Es ist zu erwarten, dass der Ansatz mit rd. 30T€ übertroffen wird. Das Marktwesen ist immer noch von der Corona-Pandemie beeinflusst. Hier ist mit Mindererträgen zu rechnen. Für das Produkt Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten wird eine Verbesserung um rd. 1.025 T€ erzielt werden. Für Geflüchtete aus der Ukraine gewährt das Land nach dem AsylbLG pauschalierte Zuweisungen, sodass hier mit Mehrerträgen zu rechnen ist.
Im Produkt Unterbringung von Geflüchteten und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen werden aus der Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine Mehraufwendungen von 174 T€ erwartet. Diese resultieren aus dem zusätzlichen Aufwand für die Anmietung von Wohnungen und dem Verwaltungstrakt im FAKT Campus zur Unterbringung von Geflüchteten i.H.v. rd. 387 T€ sowie dem höheren Aufwand für die bauliche Unterhaltung der Objekte i.H.v. hochgerechnet rd. 39 T€. Im Gegenzug sind höhere Erträge bei den Benutzungsgebühren zu erwarten, da die Geflüchteten aus der Ukraine nunmehr aufgrund des Leistungsbezugs SGB II/XII verpflichtet sind, diese zu tragen. Aufgrund der dynamischen Situation in diesem Bereich ist derzeit nur eine grobe Prognose über die voraussichtlichen Mehrerträge von bis zu 251 T€ möglich.
Insgesamt wird eine Budgetverbesserung
in Höhe von rd. 604 T€ erwartet.
Jugendamt Budget
02.51
Bei den erzieherischen Hilfen, zu denen auch die Unterbringungen von Elternteilen mit ihren Kindern in einer gemeinsamen Wohnform (Mutter/Vater-Kind-Einrichtung) und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder zählen, führen überdurchschnittlich steigende Fallzahlen zu deutlich höheren Ausgaben. Immer häufiger müssen zudem Schüler im Rahmen der Eingliederungshilfe während der Unterrichtszeit von einer Integrationskraft begleitet werden. Weiterhin ist wieder ein leichter Anstieg der Fallzahlen bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern zu erkennen, die zunächst zu einem Anstieg der Ausgaben führen. Die vorgenannten Entwicklungen und aktuelle Preissteigerungen von ca. 4% führen zu einem weiteren Anstieg der Kosten.
Insgesamt wird mit einer Budgetverschlechterung in Höhe von 1.100 T€ gerechnet.
Finanzen und Steuern Budget
03.20
Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Stromversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 5 T€ höher aus als eingeplant. Das tatsächliche Gestattungsentgelt der GSW für Fernwärme führt zu Mehrerträgen in Höhe von 9 T€. Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Gasversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 22 T€ höher aus als eingeplant. Aufgrund des positiven Jahresergebnisses der GSW für das Geschäftsjahr 2021 ergibt sich bei der Gewinnausschüttung ein Mehrertrag in Höhe von 122 T€. Der tatsächliche Bescheid zur Krankenhausfinanzierung ergibt eine Verbesserung des Budgets in Höhe von 61 T€. Aufgrund der höheren Gewinnausschüttung der GSW ist bei der Kapitalertragsteuer eine Verschlechterung in Höhe von 23 T€ zu verzeichnen. Die Abrechnung der VKU bezüglich des Refinanzierungsanteils ÖPNV für das Jahr 2021 führt zu Minderaufwendungen im Vergleich zur Planung in Höhe von 39 T€.
Rechnerisch ergibt sich zurzeit eine Budgetverbesserung in Höhe von 235
T€.
Bauberatung, Bauordnung und
Bauverwaltung Budget 04.60
Zur Mitte des Jahres 2022 wurden die im
Haushalt angesetzten Erträge um 2/3 verfehlt. Zum jetzigen Zeitpunkt konnte
dies minimiert werden. Erklären lässt sich dies durch niedrige Gebührenerträge
aufgrund weniger gebührenintensiver Bauvorhaben.
Letztendlich kann eine Budgetverschlechterung
in Höhe von rund 18 T€ möglich sein.
Stadtplanung, Straßen und
Grünflächen 04.61
Für den Bereich Aufwendungen Kampfmittelräumdienst werden
ca. 20 T€ zusätzlich benötigt, aufgrund eines bisher unbekannten
Bombenverdachtspunktes auf der Gedächtnisstraße. Mit den Arbeiten muss
kurzfristig begonnen werden.Außerdem fehlen Mittel i.H.v. insgesamt 40 T€ für
die Unterhaltung und Bewirtschaftung
des Infrastrukturvermögens, Instandhaltung Gehweg Kettelersiedlung und
Unterhaltung Ingenieursbauwerke. Dieses Defizit im Haushalt entsteht durch die
allgemeine Steigerung der Rohstoffpreise.
Insgesamt ist so mit einer Budgetverschlechterung in Höhe von 60 T€ zu rechnen.
Baubetriebshof 04.68
Aufgrund der immer noch hohen Benzin- und Dieselpreise wird hier mit
einem Mehraufwand in Höhe von rd. 50 T€ gerechnet. Da noch Mieten für das
letzte Quartal ausstehen und dieses Produkt fast ausgeschöpft ist wird hier
ebenfalls ein Mehraufwand entstehen. Unter Berücksichtigung der noch
abzurechnenden Leistungen für das dritte und letzte Quartal wird bei der
Erstattung von Sondervermögen ein Fehlbetrag erwartet.
Insgesamt ist mit einer Verschlechterung
in Höhe von r. 97 T€ zu rechnen.
Allgemeine Finanzwirtschaft
Budget 09.20
Bei der Grundsteuer B werden derzeit Mindererträge in Höhe von 121 T€ erwartet. Bei den Gewerbesteuererträgen ergibt sich zum 30.09.2022 ein Aufkommen von 7.680 T €. Im Vergleich zur Planung (14.700 T€) ergeben sich zurzeit Mindererträge in Höhe von 6.767 T€. Aufgrund einer Prognose anhand von Vorjahreswerten ist beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit einem Rückgang zu rechnen. Bezogen auf den geplanten Ansatz ergeben sich voraussichtliche Mindererträge in Höhe von 175 T€. Die Regionalisierung der aktuellen Steuerschätzung liegt noch nicht vor. Aufgrund einer Prognose anhand von Vorjahreswerten ist beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit einem Mehrertrag in Höhe von 254 T € zu rechnen. Die Regionalisierung der aktuellen Steuerschätzung liegt noch nicht vor. Bei den Erträgen aus der Vergnügungssteuer ergibt sich zum 30.09.2022 ein Aufkommen von 659 T €. Im Vergleich zur Planung (750 T€) ergeben sich zurzeit Mindererträge in Höhe von 91 T€. Nach Stand vom 30.09.2022 sind bei den Erträgen aus der Hundesteuer mit Mindererträgen in Höhe von 5 T€ zu rechnen. Bei der Steuer auf sexuelle Vergnügungen wird derzeit ein Minderertrag in Höhe von 16 T€ erwartet. Nach dem Abrechnungsbescheid des Landes NRW ergeben sich bei den Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich Mehrerträge in Höhe von 55 T€. Die Schlüsselzuweisungen des Landes NRW ergeben nach derzeitigem Stand Mehrerträge in Höhe von 5 T€. Bei der Gewerbesteuervollverzinsung wird derzeit mit Mindererträgen in Höhe von 128 T€ gerechnet. Aufgrund der o.g. Mindererträge bei der Gewerbesteuer ergeben sich zurzeit bei der Gewerbesteuerumlage voraussichtlich Minderaufwendungen in Höhe von 199 T€. Der Kreistag hat beschlossen, die Kreisumlage auf einen Hebesatz von 34,37 v.H. (Vorjahr: 36,10 v.H.) festzusetzen. Jedoch ist aufgrund der gestiegenen Umlagengrundlage mit einem Mehraufwand von 144 T€ zu rechnen. Aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung sowie unter Berücksichtigung von ggf. neuen Kreditaufnahmen kann bis zum Jahresende mit einer Ersparnis bei den Zinsaufwendungen für Investitionskredite in Höhe von voraussichtlich 833 T€ gerechnet werden. Aufgrund des zurzeit günstigen Zinsniveaus und der erwarteten Inanspruchnahme von Kassenkrediten können unter der Voraussetzung einer unveränderten Inanspruchnahme Zinseinsparungen in Höhe von voraussichtlich 86 T€ erreicht werden. Der Girokontenbestand wurde seit Jahresbeginn fortlaufend verringert. Dadurch wurde seitens der Sparkasse weniger Verwahrentgelt berechnet. Gegenüber der Planung ergeben sich voraussichtliche Minderaufwendungen von 45 T €.
Letztendlich wird hier insgesamt mit einer Budgetverschlechterung in Höhe von 5.970 T€ gerechnet.
Entwicklung der
Deckungskreise
Die Deckungskreise werden von den Budgetverantwortlichen in ihren Stellungnahmen nicht berücksichtigt. Daher folgt an dieser Stelle eine budgetübergreifende Darstellung der Deckungskreise:
Deckungskreis |
Verbesserung(+) bzw. Verschlechterung (-) in T€ |
Deckungskreis Personal (1) |
+
1.500 |
Deckungskreis Personal (3) |
+ 418 |
|
|
Deckungskreise Sachaufwendungen: |
|
Büroeinrichtungen und - maschinen (100) |
+/- 0 |
Wartung EDV-Anlagen und Büromaschinen (101) |
+ 8 |
Mieten EDV-Anlagen und Büromaschinen (110) |
+ 10 |
Unterhaltung Kfz, Steuer, Versicherung (130) |
+ 4 |
Betriebsstoffe (131) |
+ 2 |
Versicherungen und Schadenfälle (140) |
- 15 |
Bürobedarf (141) |
+/- 0 |
Literatur (142) |
- 10 |
Porto, Frachtkosten, Mobilfunkgebühren (143) |
- 5 |
Öffentliche Bekanntmachungen (144) |
+/- 0 |
Dienstreisen (145) |
+ 20 |
Software (147) |
- 85 |
Verfilmung/ Digitalisierung von Schriftgut (148) |
+ 5 |
Zwischensumme Deckungskreise ZD |
(- 66) |
|
|
Mieten technische Anlagen |
- 2 |
Grundbesitzabgaben, Gebäude, Inventarversicherungen |
+ 40 |
Heizung, Kehrgebühren |
- 441 |
Reinigungsmittel |
+ 55 |
Reinigung öffentlicher Gebäude |
- 265 |
Strom, Wasser |
- 86 |
Versicherungen |
+ 10 |
Telefongebühren |
- 9 |
Zwischensumme
Deckungskreise StA 23 |
(-698) |
|
|
Deckungskreise (nur Sachaufwendungen) |
- 764 |
Deckungskreise gesamt |
+ 1.154 |
|
|
Deckungskreise der Zentralen Dienste
Deckungskreis (1) – Personalaufwendungen
Nach der Berechnung des
Sachgebietes Personal wird der Deckungskreis 1 "Personalaufwendungen"
im Jahr 2022 voraussichtlich mit einem Minderaufwand
von rd. 1.500 T€ abschließen.
Bei
der Ermittlung der Aufwendungen wurde von dem um 100 T€ verminderten Ansatz
anlässlich der Deckung von Mehraufwendungen im Budget 01.10. ausgegangen.
Mehraufwendungen:
Beihilfen:
Auf Grundlage der an die
Beihilfekasse der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw) zu
zahlenden monatlichen Abschläge ist in diesem Bereich derzeit mit
Mehraufwendungen in Höhe von rd. 14 T€ zu rechnen. Aussagen über das
tatsächliche Rechnungsergebnis für den Bereich der Beihilfen können jedoch erst
nach Erhalt der Jahresabschlussabrechnung getroffen werden.
Versorgungsumlage
In diesem Bereich ergeben sich
ausgehend von den an die Beamtenversorgung der kvw zu leistenden monatlichen
Abschlägen derzeit Mehraufwendungen in Höhe von rd. 87 T€ für das
Haushaltsjahr 2022. Auch für diesen Bereich können Aussagen über das tatsächliche
Rechnungsergebnis erst nach Erhalt der Jahresabschlussabrechnung getroffen
werden.
Coronabedingte Mehraufwendungen
Zum Schutz der Beschäftigten vor
einer Infektion mit dem Coronavirus setzt die Stadt Bergkamen auch weiterhin
einen Sicherheitsdienst ein und ermöglicht die Durchführung von
Beschäftigtentestungen. Bei einer Weiterführung der Maßnahmen bis zum
Jahresende entstehen hierdurch Mehraufwendungen in Höhe von rd. 147 T€.
Diesen Mehraufwendungen stehen anteilig Mehreinnahmen im Deckungskreis 3
gegenüber.
Veränderungen zum Stellenplan
2022/2023
Aufgrund verschiedener
Veränderungen, die bereits zum ursprünglich bewilligten Stellenplan 2022/2023
genehmigt und durchgeführt wurden bzw. noch in diesem Jahr voraussichtlich
durchgeführt werden, ist mit Mehraufwendungen in Höhe von rd. 213 T€ zu
rechnen. Zu den relevanten Veränderungen gehören insbesondere die Schaffung
zusätzlicher Stellen/-anteile sowie die Anhebung von Stellenausweisungen.
Tarifabschluss Sozial- und
Erziehungsdienst
Im Rahmen des Tarifabschlusses
im Sozial- und Erziehungsdienst erfolgt unter anderem die Zahlung einer
SuE-Zulage an bestimmte Entgeltgruppen (S 2 bis S 12, S 14, S 15 Fg. 6
TVSuE) rückwirkend seit Juli 2022. Die
Mehraufwendungen für diese Zulage belaufen sich auf rd. 95 T€.
Darüber hinaus werden noch
zusätzliche Mehraufwendungen für eine Zulage für Praxisanleitungen entstehen,
deren Höhe jedoch erst nach abschließender Überprüfung der
Anspruchsvoraussetzungen ermittelt werden kann.
Weiterhin
ist auch abzuwarten, wie sich die zusätzlichen Regenerationstage insbesondere
auf den Personalschlüssel in den Familienzentren auswirken und inwieweit
hierdurch zusätzlicher Personalbedarf entstehen wird, der dann wiederum
entsprechende Mehraufwendungen verursacht.
Minderaufwendungen:
Familienzentren
Im Bereich der Familienzentren
sind nach derzeitigem Stand Minderaufwendungen in Höhe von rd. 198 T€ zu
verzeichnen. Die Minderaufwendungen resultieren insbesondere aus zeitweise
unbesetzten Stellen (z.B. aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, Schwierigkeiten in
der Personalfindung).
Stellenplan 2022/2023
Anlässlich der Aufstellung des
Stellenplans für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wurden für das Haushaltsjahr
2022 Mehraufwendungen in Höhe von rund 1.650 T€ kalkuliert. Die aktuelle Hochrechnung
ergibt jedoch lediglich Mehraufwendungen in Höhe von rd. 1.288 T€, sodass hier
Minderaufwendungen von rd. 362 T€ zu verzeichnen sind. Die
Minderaufwendungen resultieren insbesondere daraus, dass die im Rahmen des
Stellenplans neu geschaffenen Stellen (noch) nicht besetzt werden konnten.
Personalpolitische Maßnahmen
Personalpolitisch konnten die
Personalkosten zusätzlich um rd. 1.496 T€ durch diverse Maßnahmen bzw.
Umstände vermindert werden:
·
unerwartetes Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
ohne unmittelbare Nachbesetzung
·
krankheitsbedingte bzw. mutterschutzrechtlich bedingte Ausfälle
ohne bzw. mit Vertretungen, die geringere Personalkosten verursachen (z.B.
durch niedrigere Stufenzuordnung)
·
Verlängerung / Gewährung von Teilzeitbeschäftigungen /
Beurlaubungen, ohne dass die freien Stellen bzw. Stellenanteile unmittelbar
nachbesetzt werden
·
freie Stellen, für die (noch) keine adäquaten Bewerberinnen und
Bewerber gefunden werden konnten
Anmerkung:
Die
aus diesen Maßnahmen resultierenden Minderaufwendungen führen in der Regel zu
einer zusätzlichen Belastung der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
den betroffenen Fachämtern, sodass die genannten Minderaufwendungen nicht bei
der Ermittlung von Personalkostenansätzen für Folgejahre als Maßstab
herangezogen werden können.
Übersicht:
Mehraufwendungen
"Beihilfe" |
14 T€ |
Mehraufwendungen
"Versorgung" |
87 T€ |
Mehraufwendungen
"coronabedingt" |
147 T€ |
Mehraufwendungen
"Veränderungen zum Stellenplan 2022/2023" |
213 T€ |
Mehraufwendungen
"Tarifabschluss Sozial- u. Erziehungsdienst" |
95 T€ |
Mehraufwendungen gesamt |
556 T€ |
Minderaufwendungen
Familienzentren |
198 T€ |
Minderaufwendungen
Stellenplan 2022/2023 |
362 T€ |
Minderaufwendungen
personalpolitische Maßnahmen |
1.496T€ |
Minderaufwendungen gesamt |
2.056 T€ |
Ergebnis Gesamt (Minderaufwendungen) |
1.500 T€ |
Stellungnahme zu der Entwicklung
des Deckungskreises 3 für Personalkostenerstattungen zum Stichtag 30.09.2022
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine
genaue Prognose der tatsächlichen Erträge schwierig. Einige Förderbescheide
werden erst in der zweiten Jahreshälfte verschickt. Zudem ist die Höhe der
Personalkostenerstattungen zum Teil abhängig von den tatsächlichen
Personalkosten für das Jahr 2022, sodass die genauen Beträge erst im Dezember
2022 ermittelt werden können.
Zum Stichtag 30.09.2022 ergibt eine aktuelle
Hochrechnung, dass der geplante Ansatz voraussichtlich überschritten wird. Es
ist zurzeit davon auszugehen, dass der Deckungskreis 3
"Personalkostenerstattungen" im Haushaltsjahr 2022 mit Mehrerträgen
in Höhe von rund 418 T€ abschließen wird. Die voraussichtlichen
Mehrerträge begründen sich wie folgt:
JeKits
Seitens der Musikschule wurde
mitgeteilt, dass im Bereich "JeKits" mit Mehrerträgen in Höhe von rd.
23 T€ zu rechnen ist. Begründet wird dies mit einer Anhebung der Entgelte
sowie zusätzlichen Anmeldungen, da in zwei Bergkamener Schulen die Eingangsjahre
in den ersten und zweiten Klassen stattfanden. Perspektivisch soll JeKits
wieder auf vier Schuljahre ausgedehnt werden. Die städtische Musikschule
befindet sich diesbezüglich in der Übergangsphase.
Refinanzierung von Stellen
Verschiedene (zum Teil zusätzlich
zum Stellenplan eingerichtete) Stellen werden im Rahmen von Förderprogrammen
(teilweise) refinanziert, sodass hier mit zusätzlichen, bisher nicht
kalkulierten Personalkostenerstattungen in Höhe von rd. 270 T€
gerechnet wird.
Finanzielle Unterstützung
aufgrund der Corona-Pandemie
Seitens des Landes NRW hat die
Stadt Bergkamen eine Erstattung in Höhe von rd. 123 T€ erhalten, mit der
die coronabedingten Mehraufwendungen (Sicherheitsdienst,
Beschäftigtentestungen) teilweise ausgeglichen werden können.
Übersicht:
Mehrertrag
"JeKits" |
23 T€ |
Mehrertrag
"Refinanzierung von Stellen" |
272 T€ |
Mehrertrag
"Finanzielle Unterstützung aufgrund der Corona-Pandemie" |
123 T€ |
Mehrerträge gesamt |
418 T€ |
Stellungnahme zu den Erträgen
aus internen Leistungsbeziehungen
Ansatz: |
193.349,00 Euro |
Einnahmen
bisher: |
184.338,00 Euro |
noch
erwartete Einnahmen: |
9.011,00 Euro |
Einnahmen
gesamt: |
193.349,00 Euro |
Veränderung |
0,00 Euro |
Im Rahmen der inneren
Verrechnung wurden vom Baubetriebshof Personalkosten für Querschnittsleistungen
in Höhe von rd. 184 T€ erstattet.
Weiterhin erfolgt zum Ende des
Jahres 2022 eine innere Verrechnung für die seitens der Zentralen Dienste 11
gezahlten Künstlersozialabgaben durch die beteiligten Fachämter. Die konkrete
Höhe der Erträge kann erst zum Ende des Jahres 2022 ermittelt werden, da die
abzuführende Künstlersozialabgabe abhängig von den für 2022 insgesamt gezahlten
Beträgen an die Künstler/innen ist.
Hinweis:
Fallen
die Beträge für die innere Verrechnung im Bereich der Künstlersozialabgaben in
2022 geringer aus, werden auch die Ausgaben an die Künstlersozialkasse in 2023
ebenfalls entsprechend geringer ausfallen, da sich die Höhe der Künstlersozialabgaben
nach den an die Künstler/innen im Vorjahr gezahlten Entgelte richtet.
Stellungnahme zu der Entwicklung
des Deckungskreises "Dienstreisen" zum Stichtag 30.09.2022
Ansatz: |
86.700,00 Euro |
Ausgaben
bisher: |
38.922,02 Euro |
vor.
noch benötigt: |
Restbetrag |
Die Mittel des Deckungskreises
"Dienstreisen" werden voraussichtlich ausreichen. Ob in diesem
Bereich letztlich Minderaufwendungen zu verzeichnen sind, kann zum jetzigen
Zeitpunkt nicht mit Sicherheit gesagt werden, da die Verausgabung vom Zeitpunkt
der Antragstellung abhängt.
Die Sparbemühungen der Zentralen
Dienste (z. B. konsequente Anordnung der Dienstwagennutzung, Ticket 2000,
Kontrolle der Fahrtenbücher, Bereitstellung von weiteren Dienstwagen) werden
konsequent weiter verfolgt.
Fazit
Abschließend wird festgestellt,
dass der Deckungskreis 1 "Personalaufwand" mit einem Minderaufwand von voraussichtlich rd. 1.500 T€ abschließen wird. Der
Deckungskreis 3 "Personalkostenerstattungen" wird mit einem Mehrertrag in Höhe von voraussichtlich
rd. 418 T€ abschließen.
Deckungskreis (140) - Versicherung und Schadensfälle
In diesem Bereich wurden nahezu die gesamten Mittel des Jahresansatzes zu Beginn des Jahres verausgabt (Zahlung der Beiträge im Voraus). Eine Nachtragsberechnung der Unfallkasse NRW machte bereits eine Aufstockung um rd. 14 T€ erforderlich. Von dem verbliebenen Betrag von rd. 1 T€ sind eventuell noch zusätzlich anfallende Versicherungen zu bezahlen, z. B. Ausstellungsversicherung, Musikinstrumentenversicherung etc.
Der Mehraufwand im Bereich des Deckungskreises 140 beläuft sich
im Jahr 2022 voraussichtlich auf rund 15 T€.
Deckungskreis (142) - Literatur – Bücher, Zeitschriften
Für den Rest des Jahres stehen nur noch rd. 6 % der Mittel
zur Verfügung. Da laufende Zahlungsverpflichtungen insbesondere für
Ergänzungslieferungen der Rechtssammlungen und Online-Abonnements bei Verlagen
bestehen, kann auch in diesem Jahr nicht damit gerechnet werden, dass die
Mittel ausreichen.
Es ist mit einem Mehraufwand in Höhe von ca. 10 T€ zu rechnen.
Deckungskreis (143) - Porto, Frachtkosten und
Mobilfunkgebühr
Im Jahre 2022 stehen für Porto- und
Mobilfunkgebühren rd. 115 T€ zur Verfügung. Mit Ablauf des Monats September
2022 wurden rund 94 T€ verausgabt. Von den zur Verfügung stehenden Mitteln
verbleiben somit 18 %. Es ist davon auszugehen, dass die zur Verfügung stehenden
Mittel im Deckungskreis für die Monate Juli bis Dezember nicht
ausreichend sind. Der Mehrbedarf entsteht durch die Erhöhung der Portokosten im
Jahr 2022.
Der Mehraufwand im Bereich des Deckungskreises 143 beläuft sich
im Jahr 2022 voraussichtlich auf rund 5 T€.
Deckungskreis (147) - Software
Aufgrund der Einführung mobiler Arbeit im Rahmen eines Projektes mit
Mitarbeitern aus der
gesamten Verwaltung kommt es zu erheblichen Mehraufwendungen. Des
Weiteren sind Mehraufwendungen durch die dringend erforderliche Erneuerung der
Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien im Rahmen der Informationssicherheit zu
erwarten. Diese sind für das mobile Arbeiten zwingend erforderlich. Zudem gibt
es zusätzliche Aufwendungen für die vorbereitenden Arbeiten im Rahmen des OZG.
Die bisherigen Ausgaben für diese Projekte belaufen sich bereits auf rund 70
T€. Außerdem musste aufgrund der gestiegenen Bedrohungslage die
Virenschutzsoftware erweitert werden. Hierdurch sind weitere unerwartete
Aufwendungen in Höhe von ca. 83 T€ entstanden.
Es wird ein Mehraufwand in Höhe von rund 85 T€ erwartet.
Fazit zu den Deckungskreisen der Zentralen Dienste
Insgesamt ist festzustellen, dass bei konsequent wirtschaftlichen Verwaltungshandelns, d.h. durch einen sparsamen Umgang mit anvertrauten Haushaltsmitteln eine Verbesserung von voraussichtlich insgesamt 1.852 T€ (+ 418T€ Personalkostenerstattungen + 1.500 T€ Personalaufwendungen - 66 T€ Sachaufwand) zu verzeichnen ist.
Deckungskreise Immobilienwirtschaft
Deckungskreis 23 - Heizung
Die im Bereich der städt. Gebäude
entstehenden Heizkosten werden für eine Reihe von Objekten, die mit Fernwärme
versorgt werden, teilweise monatlich abgerechnet. Bei den übrigen Objekten
ergeben sich monatliche Vorauszahlungen mit anschließender Jahresabrechnung zu
Beginn des Folgejahres. Bei gasversorgten Gebäuden werden keine monatlichen
Abrechnungen vorgenommen. Durch die Umsetzung der energetischen Maßnahmen
konnten die Verbrauchswerte in den vergangenen Jahren erheblich gesenkt werden.
Außerdem wurden einige städt. Gebäude ganz oder teilweise aufgegeben
(Veranstaltungsgebäude Schacht III, ehemalige Heideschule, ehemalige Alisoschule,
ehemalige Burgschule). Dadurch war es zusätzlich möglich, dem Trend der
Kostensteigerung im Bereich der Heizkosten positiv entgegenzuwirken. Das Jahresergebnis 2021 belief sich noch auf 1.116 T€. Bei
der Betrachtung des Jahres 2022 ist jedoch zu berücksichtigen, dass aus
haushalts- und buchungstechnischen Gründen Zahlungen in Höhe von ca. 170 T€ für
das Jahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 geleistet wurden. Aktuell wird
auf der Grundlage der bereits vorliegenden Rechnungen, Vorauszahlungen, Prognosen
zur Preisentwicklung und Erfahrungswerte der Vorjahre mit Gesamtausgaben in
Höhe von ca. 1.547 T€ gerechnet. Außerdem wirken sich, wie in der Vorbemerkung
erläutert, Anpassungen der Vorauszahlungen auf die Gesamtentwicklung aus.
Auf der Grundlage der Vorauszahlungsleistungen, der Erfahrungswerte der
Vorjahre und der Einsparungserwartung wird mit einem Mehraufwand in Höhe von ca.
441 T€ gerechnet.
Deckungskreis 23 - Grundbesitzabgaben
Der Ansatz der Haushaltsmittel beläuft sich für das Jahr 2022 auf 961
T€. Das voraussichtliche Jahresergebnis wird derzeit in Höhe von ca. 921 T€
erwartet. Die Differenz entspricht den Erfahrungen der vergangenen Jahre.
Ein Minderaufwand von rd. 40 T€ ist möglich.
Deckungskreis 23 - Reinigungsmittel
Bedingt durch erhebliche Ausgaben im Zusammenhang mit der
pandemiebedingten Beschaffung von Desinfektionsmitteln und im Jahre 2021
erfolgter nicht unerheblicher Preisanpassungen seitens der Lieferanten, wurde
der Ansatz für 2022 von 51 T€ auf 100 T€ erhöht.
Die aktuellen Zahlen machen jedoch deutlich, dass das Jahresergebnis 2022 nach
derzeitiger Einschätzung unter dem Vorjahresniveau liegen wird. Es wird mit
einem Bedarf in Höhe von ca. 45 T€ gerechnet. Der pandemiebedingte Anteil
reduziert sich im Vergleich zu der Prognose zum 30.06.2022 von ca. 13 T€ auf
ca. 10 T€. Zurückzuführen ist dies im Wesentlichen darauf, das der Verbrauch
und die damit verbundenen Kosten der Beschaffung von Desinfektionsmitteln im
Jahr 2022 rückläufig sind. Die weitere voraussichtliche Einsparung in Höhe von
ca. 8 T€ ist auf einen sparsamen Umgang mit den lagermäßig vorhandenen
Reinigungsmitteln sowie ein entsprechendes zurückhaltendes Bestellverhalten der
Objektverantwortlichen zurückzuführen.
Es wird mit einem Minderaufwand in
Höhe von 55 T€ gerechnet.
Deckungskreis 23 -
Fremdreinigung
Das Amt Immobilienwirtschaft hat die Unterhaltsreinigung im Jahr 2022
europaweit ausgeschrieben. Die Leistungen wurden an 2 Dienstleister für
zunächst 4 Jahre neu vergeben.
Die Ausschreibung erfolgte insbesondere vor
dem Hintergrund einer Verbesserung der Reinigungsqualität. Angestrebt wird aber
auch die Schonung der zu reinigenden Gegenstände und Oberflächen, insbesondere
der Böden. Zur Sicherstellung der angestrebten Zielerreichung soll ein
qualifiziertes Unternehmen regelmäßig Qualitätskontrollen durchführen, Mängel
aufzeigen sowie Nachbesserungen einfordern und kontrollieren. Die
Ausschreibung, die mit Hilfe eines Beraters vorbereitet und durchgeführt wurde,
hat zu zusätzlichen Kosten im Jahr 2022 geführt. Außerdem kann festgestellt
werden, dass bessere Qualität nicht kostenneutral zu erzielen ist und zu
zusätzlichen Ausgaben führt. Hinzu kommen die Kosten für die Qualitätsprüfung
zu Beginn des Jahres 2022 sowie eine zwischenzeitlich erfolgte Tarifanpassung.
Insgesamt wird daher für das Haushaltsjahr 2022 mit Ausgaben in Höhe von ca.
1.530 T€ gerechnet. Darin enthalten sind pandemiebedingte Kosten in Höhe von
ca. 300 T€.
Es ist insgesamt mit einem Mehraufwand in Höhe von ca. 265 T€ zu rechnen.
Fazit zu den Deckungskreisen des Sachgebietes Hochbau, Gebäudewirtschaft
Im Haushaltsjahr
2022 stehen für die Bewirtschaftung der vorgenannten Deckungskreise
Gesamtmittel in Höhe von 4.770 T€ zur Verfügung.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass die
bereitgestellten Haushaltsmittel nicht ausreichen werden. Es ist
voraussichtlich mit einem Mehraufwand
in Höhe von rund 698 T€ zu rechnen.
Fazit zum Ergebnis aller
Deckungskreise
Die
Deckungskreise der ZD werden voraussichtlich mit einer Verbesserung von
insgesamt 1.852 T€ und die
Deckungskreise des Stadtamtes 23 mit einer Verschlechterung in Höhe von 698 T€ abschließen. Mithin ist nach
aktueller Sachlage im Bereich der Deckungskreise mit einer Gesamtverbesserung von 1.154
T€ zu rechnen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Wolter |
Sichtvermerk StA 20 Haeske |