Betreff
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2021 des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen (SEB)

a) Entlastung der Betriebsleitung
b) Feststellung des Jahresabschlusses
c) Verwendung eines Jahresgewinns / Behandlung eines Jahresverlustes
d) Entlastung des Betriebsausschusses
e) Kenntnisnahme des Lageberichtes
Vorlage
12/0778
Aktenzeichen
grue
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

I.                    für den Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen

 

Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt

 

a)      die Entlastung der Betriebsleitung des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen.

 

 

 

Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen zu beschließen

 

b)      den in der Anlage beigefügten Jahresabschluss des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen für das Geschäftsjahr 2021 festzustellen.

c)       den vom SEB erwirtschafteten Jahresüberschuss von 5.994.764,99 EUR wird der allgemeinen Rücklage des SEB komplett zugeführt.

 

d)      dem Betriebsausschuss für das Wirtschaftsjahr 2021 die Entlastung vorbehaltlos zu erteilen.

 

 

 

Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen zur Kenntnis zu nehmen

 

e)      den Lagebericht.

 

 

 

 

II.                  für den Rat der Stadt Bergkamen

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt

 

b)      den in der Anlage beigefügten Jahresabschluss des Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen für das Geschäftsjahr 2021 festzustellen.

c)       den vom SEB erwirtschafteten Jahresüberschuss von 5.994.764,99 EUR wird der allgemeinen Rücklage des SEB komplett zugeführt

 

d)      dem Betriebsausschuss für das Wirtschaftsjahr 2021 die Entlastung vorbehaltlos zu erteilen.

 

 

 

 

   Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt zur Kenntnis

 

       e) den Lagebericht.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Die vom Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 24.11.2021 benannte Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft WIKOM AG (§ 5 Absatz 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen) hat den Jahresabschluss 2021 des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen der Stadt Bergkamen geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Erläuterungen zum Jahresabschluss 2021 des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen (SEB) erfolgen durch den Wirtschaftsprüfer im Betriebsausschuss der Stadt Bergkamen.

 

zu a)  Entlastung der Betriebsleitung

 

Der SEB ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung verpflichtet, gemäß § 21 EigVO NRW einen Jahresabschluss (bestehend aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung sowie dem Anhang), sowie gemäß § 25 EigVO NRW einen Lagebericht aufzustellen und unter Angabe des Datums zu unterschreiben (§ 26 Abs. 1 EigVO NRW). Die Betriebsleitung legt den Jahresabschluss und den Lagebericht über den Bürgermeister dem Betriebsausschuss vor, der diese mit dem Beratungsergebnis an den Rat der Gemeinde zur Feststellung weiterleitet. Der Betriebsausschuss soll die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in seine Beratung einbeziehen (§ 26 Abs. 2 EigVO NRW).

 

Gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO NRW erfolgt die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss.

 

zu b)  Feststellung des Jahresabschlusses

 

Der Rat stellt den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Beratungen im Betriebsausschuss fest. Mit der Feststellung des Jahresabschlusses genehmigen die Ratsmitglieder die vorgelegten wirtschaftlichen Zahlen und Fakten des Jahresabschlusses 2021 des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen.

 

Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, § 4 Buchstabe c) i. V. m. § 26 Abs. 3 EigVO NRW.

 

zu c)  Verwendung eines Jahresgewinns oder Behandlung eines Jahresverlustes

 

Der Beschluss über die Feststellung ist mit einem Beschluss über die Verwendung des

Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes im Rat der Stadt Bergkamen verbunden (§ 26 Abs. 3 EigVO NRW). Nach Vorschlag der Betriebsleitung soll der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 5.994.764,99 € vollständig der Allgemeinen Rücklage des SEB zugeführt werden.

 

zu d)  Entlastung des Betriebsausschusses

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass der Betriebsausschuss für den SEB einen Beschluss zur Entlastung der Betriebsleitung für den SEB für das Wirtschaftsjahr 2021 gefasst hat. Die Mitglieder des Betriebsausschusses für den SEB, die an den Sitzungen des Betriebsausschusses für den SEB im Wirtschaftsjahr 2021 bzw. zu den Jahresabschlüssen 2021 teilgenommen haben, sind bei der Beschlussfassung über die Entlastung des Betriebsausschusses befangen, gemäß § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

Daher trifft gemäß § 4 Buchstabe c) der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) der Rat der Stadt Bergkamen eine Entscheidung über die Entlastung des Betriebsausschusses.

zu e) Kenntnisnahme des Lageberichts

 

Der Rat nimmt unter Einbeziehung der Beratungen im Betriebsausschuss den Lagebericht zur Kenntnis (§ 26 Abs. 3 EigVO NRW).

 

Zum Lagebericht wurde seitens der WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, festgestellt, dass dieser in allen wesentlichen Belangen in Einklang mit dem Jahresabschluss steht. Des Weiteren entspricht der Lagebericht den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und erfüllt die gesetzlichen Vorschriften (§ 49 KomHVO NRW). Der Lagebericht vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebes und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Marc Alexander Ulrich

Kämmerer und Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Grünewald