Betreff
Einführung und Verpflichtung des Ratsmitgliedes Patryk Tarnowski
Vorlage
12/0745
Aktenzeichen
ls
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister führt das Ratsmitglied Patryk Tarnowski gem. § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.

Sachdarstellung:

 

Das Ratsmitglied Harald Sparringa, geb. 1949, 59192 Bergkamen, ist am 13.09.2020 in den Rat der Stadt Bergkamen gewählt worden. Das Ratsmitglied Harald Sparringa, der der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Bergkamen angehört, hat am 11.08.2022 zur Niederschrift erklärt, dass er sein Amt mit Ablauf des 30.09.2022 niederlegt.

 

Als nächste Bewerberin der Reserveliste (Ersatzbewerberin) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist

 

Frau Kirsten Reschke, geb. 1966, 59192 Bergkamen,

 

benannt.

 

Frau Kirsten Reschke hat zwischenzeitlich die Annahme ihres Amtes abgelehnt.

 

 

Als nächster Bewerber der Reserveliste (Ersatzbewerber) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist

 

Herr Patryk Tarnowski, geb. 1990, 59192 Bergkamen,

 

benannt.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 KWahlG NRW ist grundsätzlich jede wahlberechtigte Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, zu einer Kommunalvertretung wählbar/zu berufen. Eine Einschränkung des passiven Wahlrechts besteht, gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 lit. d KWahlG NRW, nur für solche Beamte und Angestellte, die sich im Dienst eines Kreises befinden und sie sich bei dem Landrat, als untere staatliche Verwaltungsbehörde, unmittelbar mit der Ausübung der allgemeinen Aufsicht oder der Sonderaufsicht über kreisangehörige Gemeinden befassen. Diese dürfen nicht der Vertretung einer beaufsichtigten Gemeinde  angehören (Inkompatibilität).

 

Herr Patryk Tarnowski ist bei der Kreisverwaltung Unna in der Organisationseinheit "Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung" im Sachgebiet "Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung; Fleischhygiene" beschäftigt. Der Kreis Unna ist für die Stadtverwaltung Bergkamen die allgemeine Aufsichtsbehörde. Eine Inkompatibilität könnte demnach vorliegen. Hierzu müsste Herr Tarnowski bei dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde unmittelbar mit der Ausübung der allgemeinen Aufsicht oder der Sonderaufsicht befasst sein. Aufgrund der Angabe "Lebensmittelüberwachung / Lebensmittelkontrolleur" ist festzustellen, dass dieser Aufgabenbereich originär bei der Kreisverwaltung Unna im Aufgabenbereich angesiedelt ist. Für eine Inkompatibilität müsste die Stadtverwaltung die Aufgabe der Lebensmittelüberwachung ausführen - das ist vorliegend nicht der Fall. Es ist festzustellen, dass Herr Patryk Tarnowski keinerlei Tätigkeiten bei der Kreisverwaltung Unna als untere staatliche Verwaltungsbehörde als kommunalrechtliche Aufsichtsbehörde für die Stadtverwaltung Bergkamen ausführt.


Die Berufung von Herrn Patryk Tarnowski stehen demnach keine Gründe der Inkompatibilität entgegen. Im Rahmen eines Austauschs mit der Kreisverwaltung Unna - OE Steuerungsdienst, wurde die o.g. Prüfung bestätigt.

 

Herr Patryk Tarnowski hat zwischenzeitlich die Annahme seines Amtes erklärt.

 

Gem. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung sind Ratsmitglieder vom Bürgermeister in ihre Ämter einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scheerer