Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 12.09.2022 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:

 

1.    dass die Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG („TEP“) den Unternehmens-gegenstand ihrer Projektentwicklungsaktivitäten erneuerbarer Energieanlagen auf Österreich ausweitet.

Sowie der Anpassung von § 2 und der Anlage 9.5 des Gesellschaftsvertrags der TEP gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Entwurfs.

 

2.    dass TEP die Trianel Energieprojekte AT GmbH (oder ähnliche Firmierungen - „TEP AT“) als Gesellschaft österreichischen Rechts mit einem dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf entsprechenden Gesellschaftsvertrag gründet und sich hieran als alleiniger Gesellschafter mit einer Eigenkapitaleinlage von 3.000.000,- Euro beteiligt.

 

3.    dass TEP AT die TEP AT Projektverwaltungs GmbH (oder ähnliche Firmierungen - „TEP AT V“) als Gesellschaft österreichischen Rechts mit einem dem als Anlage 3 beigefügten Entwurf entsprechenden Gesellschaftsvertrag gründet und sich hieran als alleiniger Gesellschafter mit einer Eigenkapitaleinlage von 35.000,- Euro beteiligt.

 

4.    dass TEP AT künftig weitere Beteiligungsgesellschaften zur Realisierung von Projekten gründet oder erwirbt, sofern das Projekt die Grundvoraussetzungen gemäß Anlage 9.5 zum Gesellschaftsvertrag der TEP (Anlage 1) sowie Anlage 8.2 zum Gesellschaftsvertrag der TEP AT (Anlage 2) und die Investitionskriterien des durch den Aufsichtsrat der Trianel festgestellten Investitionsrahmens erfüllt oder im Einzelfall durch den Aufsichtsrat der Trianel freigegeben wurde.

Entsprechendes gilt für die Veräußerung von Projekten oder Beteiligungsgesellschaften.

 

5.    zum Abschluss sämtlicher Verträge, die im Rahmen der Gründung dieser Gesellschaften bzw. der Beteiligung an den Gesellschaften erforderlich sind und werden. Die Geschäftsführung wird ermächtigt, sämtliche Handlungen vorzunehmen, die diesbezüglich notwendig und zweckdienlich sind, insbesondere in der Gesellschafterversammlung der TEP die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die GSW ist zurzeit mit 0,83% an der Trianel beteiligt. Hieraus resultiert eine mittelbare Beteiligung der GSW über die Trianel GmbH.

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 12.09.2022 wurde der Gründungsvorgang beraten und eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der GSW ausgesprochen.

 

Zur Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat verwiesen.

(Anlage – Auszug Vorlage Aufsichtsrat)


Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung gegeben.

 

Hier: Mittelbare Beteiligung der GSW über die Trianel GmbH

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 4 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter u. Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Blom