Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt die Verabschiedung der neuen „Gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter
des Kreises Unna für Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII“ in
der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
Die bisherigen Richtlinien,
gültig seit dem 01.01.2013, werden hiermit aufgehoben.
Sachdarstellung:
Die Ausführung der gesetzlichen Vorgaben für
alle Hilfen zur Erziehung ist seitens der Jugendämter in der Vergangenheit
bereits durch entsprechende Richtlinien geregelt worden, und zwar einheitlich
für alle Jugendämter des Kreises Unna.
Die letzte Änderung der Richtlinien wurde
Anfang 2013 vorgenommen.
Inzwischen haben sich rechtliche
Veränderungen ergeben, die eine Anpassung der Richtlinien erforderlich machen.
Vor diesem
Hintergrund haben die Jugendämter im Kreis Unna entschieden, im Rahmen der
Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens Gemeinsame Richtlinien zu verabschieden,
um die Leistungsgewährung in Bezug auf einmalige Beihilfen und Zuschüsse
einheitlich anzuwenden. Der bisherige Leistungskatalog allerdings bedurfte auf
Grund der nicht mehr adäquaten Sätze dringend einer Überarbeitung, die nunmehr
mit der zu verabschiedenden Neufassung vorliegt.
Im Einzelnen sind
folgende Veränderungen angedacht und kreiseinheitlich abgestimmt:
- In
Ergänzung zum Leistungskatalog des SGB V werden Brillengestelle erstmals
aufgenommen und mit jeweils 50,00 € pro Hilfefall berücksichtigt.
- Die
Einschulungsbeihilfe wird von 150,00 € auf 250,00 € pro Fall erhöht.
- Die
Erstausstattung bei Geburt wird mit einem Betrag von 250,00 € pro Fall in
den Leistungskatalog aufgenommen.
- Erstmals
erfolgt auch eine Kostenbeteiligung beim Kauf eines Fahrrads mit einem
Betrag von 150,00 € pro Fall.
- Die
Ferienbeihilfe wird von 170,00 € auf 200,00 € pro Fall erhöht.
- Kosten
der Nachhilfe werden, soweit zusätzlich in bestimmten Fällen erforderlich,
ebenfalls in den Leistungskatalog aufgenommen. Die Versetzung muss akut
gefährdet sein und eine Bestätigung der Schule vorliegen.
- Aufwendungen
für religiöse oder weltanschauliche Feste (Taufe, Kommunion, Konfirmation
u. a.) werden von 225,00 € auf 250,00 € pro Fall erhöht.
- Die
Weihnachtspauschale wird von 52,00 € auf 60,00 € pro Fall erhöht.
Die gemeinsamen
Richtlinien mit der Anlage sind beigefügt. Sie orientieren sich im Wesentlichen
an den Empfehlungen der Landeskommission Jugendhilfe NRW in der jeweils
aktuellen Fassung und geben konkrete Verfahrenshinweise für die Antragstellung,
die Vorlage von Nachweisen und die Gestaltung der Verwaltungsakte.
Dieser Vorschlag
bedarf nunmehr der Entscheidung des Rates.
Finanzielle und haushaltsmäßige Auswirkungen
einschließlich Folgekosten
Derzeit werden in
163 Fällen stationäre Hilfen zur Erziehung bzw. Leistungen in einer gemeinsamen
Wohnform gewährt.
Unter
Zugrundelegung von 163 Fällen und der jeweiligen Differenzbeträge ergeben sich
jährlich geschätzt folgende Mehraufwendungen:
Bezeichnung |
Anzahl Fälle |
Differenzbetrag in Euro |
Mehraufwand in Euro |
Brillengestell |
30 |
50,00 |
1.500,00 |
Einschulungsbeihilfe |
25 |
100,00 |
2.500,00 |
Erstausstattung bei Geburt |
2 |
250,00 |
500,00 |
Ferienbeihilfe |
70 |
30,00 |
2.100,00 |
Kostenbeteiligung beim
Fahrradkauf |
15 |
150,00 |
2.250,00 |
Religiöse oder weltanschauliche Feste |
12 |
25,00 |
300,00 |
Weihnachtsbeihilfe |
163 |
8,00 |
1.304,00 |
|
|
|
|
Mehraufwendungen |
|
|
10.454,00 |
Für das aktuelle Kalenderjahr 2022 beträgt der Mehraufwand ca. 7.500,--
€.
Im Hinblick auf die erstmalig zu gewährenden Beihilfen ist zunächst eine
vorläufige Schätzung vorgenommen worden, da keine Vergleichswerte vorliegen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiter Reiß |
Kämmerei Haeske |