Betreff
Änderung der "Gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter des Kreises Unna für Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII" ab dem 01.06.2022
Vorlage
12/0695
Aktenzeichen
reis-kunz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Verabschiedung der neuen „Gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter des Kreises Unna für Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII“ in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

 

Die bisherigen Richtlinien, gültig seit dem 01.01.2013, werden hiermit aufgehoben.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Ausführung der gesetzlichen Vorgaben für alle Hilfen zur Erziehung ist seitens der Jugendämter in der Vergangenheit bereits durch entsprechende Richtlinien geregelt worden, und zwar einheitlich für alle Jugendämter des Kreises Unna.

Die letzte Änderung der Richtlinien wurde Anfang 2013 vorgenommen.

Inzwischen haben sich rechtliche Veränderungen ergeben, die eine Anpassung der Richtlinien erforderlich machen.

 

Vor diesem Hintergrund haben die Jugendämter im Kreis Unna entschieden, im Rahmen der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens Gemeinsame Richtlinien zu verabschieden, um die Leistungsgewährung in Bezug auf einmalige Beihilfen und Zuschüsse einheitlich anzuwenden. Der bisherige Leistungskatalog allerdings bedurfte auf Grund der nicht mehr adäquaten Sätze dringend einer Überarbeitung, die nunmehr mit der zu verabschiedenden Neufassung vorliegt.

 

Im Einzelnen sind folgende Veränderungen angedacht und kreiseinheitlich abgestimmt:

 

  • In Ergänzung zum Leistungskatalog des SGB V werden Brillengestelle erstmals aufgenommen und mit jeweils 50,00 € pro Hilfefall berücksichtigt.
  • Die Einschulungsbeihilfe wird von 150,00 € auf 250,00 € pro Fall erhöht.
  • Die Erstausstattung bei Geburt wird mit einem Betrag von 250,00 € pro Fall in den Leistungskatalog aufgenommen.
  • Erstmals erfolgt auch eine Kostenbeteiligung beim Kauf eines Fahrrads mit einem Betrag von 150,00 € pro Fall.
  • Die Ferienbeihilfe wird von 170,00 € auf 200,00 € pro Fall erhöht.
  • Kosten der Nachhilfe werden, soweit zusätzlich in bestimmten Fällen erforderlich, ebenfalls in den Leistungskatalog aufgenommen. Die Versetzung muss akut gefährdet sein und eine Bestätigung der Schule vorliegen.
  • Aufwendungen für religiöse oder weltanschauliche Feste (Taufe, Kommunion, Konfirmation u. a.) werden von 225,00 € auf 250,00 € pro Fall erhöht.
  • Die Weihnachtspauschale wird von 52,00 € auf 60,00 € pro Fall erhöht.

 

Die gemeinsamen Richtlinien mit der Anlage sind beigefügt. Sie orientieren sich im Wesentlichen an den Empfehlungen der Landeskommission Jugendhilfe NRW in der jeweils aktuellen Fassung und geben konkrete Verfahrenshinweise für die Antragstellung, die Vorlage von Nachweisen und die Gestaltung der Verwaltungsakte.

 

Dieser Vorschlag bedarf nunmehr der Entscheidung des Rates.

 


Finanzielle und haushaltsmäßige Auswirkungen einschließlich Folgekosten

 

Derzeit werden in 163 Fällen stationäre Hilfen zur Erziehung bzw. Leistungen in einer gemeinsamen Wohnform gewährt.

Unter Zugrundelegung von 163 Fällen und der jeweiligen Differenzbeträge ergeben sich jährlich geschätzt folgende Mehraufwendungen:

 

 

 

 

Bezeichnung

Anzahl Fälle

Differenzbetrag

in Euro

Mehraufwand

in Euro

Brillengestell

30

50,00

1.500,00

Einschulungsbeihilfe

25

100,00

2.500,00

Erstausstattung bei Geburt

2

250,00

500,00

Ferienbeihilfe

70

30,00

2.100,00

Kostenbeteiligung beim Fahrradkauf

15

150,00

2.250,00

Religiöse oder weltanschauliche Feste

12

25,00

300,00

Weihnachtsbeihilfe

163

8,00

1.304,00

 

 

 

 

Mehraufwendungen

 

 

10.454,00

 

 

Für das aktuelle Kalenderjahr 2022 beträgt der Mehraufwand ca. 7.500,-- €.

Im Hinblick auf die erstmalig zu gewährenden Beihilfen ist zunächst eine vorläufige Schätzung vorgenommen worden, da keine Vergleichswerte vorliegen.

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Reiß

Kämmerei

 

 

 

 

Haeske