hier: Mehraufwand Buchungsstelle 01.11.06.543108
Außerplanmäßige erhebliche Mittelbereitstellung
Beschlussvorschlag:
Folgende gem. § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14.07.1994 (GV. NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26. April (Nummer 13 und 14 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft), durch den Bürgermeister Bernd Schäfer und das Ratsmitglied Stephan Wehmeier getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die erhebliche überplanmäßige
Mittelbereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Deckungskreis 147 – Software –
bei der Buchungsstelle 01.11.06.543108 „Aufwendungen für Software“ in Höhe von
100.000,00 €.
Die Deckung erfolgt durch den Deckungskreis „Personal“ mit der
Buchungsstelle 01.11.04.501200.
Sachdarstellung:
Am 12.08.2022 wurde nachstehende Dringlichkeitsentscheidung getroffen, in der ebenfalls die Begründung und Entscheidung erläutert wurden.
Dringlichkeitsentscheidung
gem. § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in
Kraft getreten am 26. April (Nummer 13 und 14 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft)
Federführendes
Fachamt:
Zentrale Dienste –
IT
Entscheidung wegen eines
Falles äußerster Dringlichkeit gem. § 60 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.
April 2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26. April (Nummer 13 und 14
tritt am 1. Januar 2023 in Kraft)
Mehraufwand Buchungsstelle 01.11.06.543108
hier: Außerplanmäßige erhebliche
Mittelbereitstellung
Begründung:
Im Zuge der Digitalisierung der Stadtverwaltung wurde
seitens der Zentralen Dienste – IT eine Projektgruppe aus Mitarbeitenden der
gesamten Verwaltung ins Leben gerufen. Aus Gründen des Arbeits- und
Datenschutzes ist es, insbesondere bei elektronischen Arbeitsmitteln wie
Computer, Tablet und Smartphone, dringend notwendig, diese Geräte dem
Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen und auch nicht zur ergänzenden privaten
Nutzung freizugeben. Aufgrund der Bereitstellung der Arbeitsmittel und dessen
datenschutzrechtlichen Anforderungen in Zuge der Einführung der mobilen Arbeit
kommt es zu erheblichen Mehraufwendungen in der
Buchungsstelle 01.11.06.543108 – „Aufwendungen für Software“.
Ferner, um die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO/GDPR)
umzusetzen, gilt es, die IT-Sicherheitsmaßnahmen und die Organisation der
Sicherheit zu dokumentieren. Die Stadtverwaltung muss daher ihre
IT-Sicherheits-Rahmenrichtlinie sowie das IT-Sicherheitskonzept auf die DSGVO
anpassen. Das verankert den Datenschutz in der IT-Sicherheit. Diese dringend
erforderlichen Erneuerungen der Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien
verursachen zudem erhebliche, außerplanmäßige Aufwendungen.
Zudem gibt es zusätzliche Aufwendungen für die
vorbereitenden Projekte im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes.
Indes musste, aufgrund der gestiegenen Bedrohungslage, die
Virenschutzsoftware erweitert werden. Um der Bedrohungslage entgegenzuwirken
sind insbesondere höhere Aufwendungen in Bezug auf die Sicherheit der
elektronischen Datenübermittlung über Emails notwendig. Auch gilt es, die
Sicherheit des Datenverkehrs im Internet im Innenbereich der Verwaltung stetig
weiter auszubauen
Voraussichtlich fehlen im Kalenderjahr 2022, für die oben
genannten, unaufschiebbaren Aufgaben, Mittel in Höhe von 100.000,00 €. Bei der
Mittelbeantragung für den aktuellen Doppelhaushalt waren diese
datenschutzrechtlichen und rechtlichen Anforderungen nicht abzusehen.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Rat der
Stadt Bergkamen, Stephan Wehmeier, hat der Entscheidung im Wege der
Dringlichkeit zugestimmt.
Bergkamen,
12.08.2022
Der Bürgermeister
gez.
Bernd Schäfer
Entscheidung wegen eines
Falles äußerster Dringlichkeit gem. § 60 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.
April 2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26. April (Nummer 13 und 14
tritt am 1. Januar 2023 in Kraft)
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die erhebliche überplanmäßige
Mittelbereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Deckungskreis 147 – Software –
bei der Buchungsstelle 01.11.06.543108 „Aufwendungen für Software“ in Höhe von
100.000,00 €.
Die Deckung erfolgt durch den Deckungskreis „Personal“ mit der
Buchungsstelle 01.11.04.501200.
Bergkamen,
12.08.2022
Der Bürgermeister Ratsmitglied
gez. gez.
Bernd Schäfer Stephan
Wehmeier
Die Verwaltung
empfiehlt, die Entscheidung gem. § 60 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.
April 2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26. April (Nummer 13 und 14
tritt am 1. Januar 2023 in Kraft), zu genehmigen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
|
Amtsleiter Hartl |
Sachgebietsleiter IT Sigl |
Sachbearbeiter Scheerer |