Betreff
Sperrabfall-Entsorgung in Bergkamen
hier: Grundsatzbeschluss für die Gebührenkalkulation 2023
Vorlage
12/0674
Aktenzeichen
70.55 pol-mü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Halbierung der Gebühr für die Sperr­abfallabholung durch den EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) als auch Anlieferung an den Wertstoffhof der Stadt Bergkamen ab dem 01.01.2023. Der Mehraufwand ist in die Gebührenkalkulation Abfall für das Jahr 2023 einzustellen.
Nach zweijähriger Erprobung des neuen Gebührensystems erfolgt eine Evaluierung; das Ergebnis ist dem Betriebsausschuss mitzuteilen.

 

Sachdarstellung:

 

Mit Beschluss des Rates der Stadt Bergkamen vom 25.11.2021 wurde die Verwal­tung bzw. der EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) beauftragt, eine fundierte Prüfung des CDU-Antrages vom 15.11.2021, auf einmalige kostenfreie Sperrabfall­sammlung pro Jahr für alle Bergkamener Haushalte, durchzuführen. Dies sollte durch ein externes Ingenieur-Büro begleitet werden. Das Ergebnis ist dem Rat und Be­triebsausschuss der Stadt Bergkamen so rechtzeitig mitzuteilen, dass gfls. eine Änderung der Abfallsatzung und Implementierung in die Gebührenkalkulation Abfall für das Jahr 2023 möglich ist.

 

Nach entsprechendem Vergabeverfahren wurde mit Zustimmung des Rechnungs­prüfungsamtes die Kommunalagentur NRW GmbH – Tochtergesellschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW – im Februar 2022 mit der Prüfung beauftragt.

 

In der Betriebsausschusssitzung am 25.05.2022 wurde das Gutachten der Kom­munalagentur NRW GmbH zum Prüfauftrag "kostenfreie Sperrmüll-Abfuhr", bearbeitet durch Herrn Dr. Peter Queitsch (Geschäftsführer der Kommunalagentur und Hauptreferent Abfallwirtschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW) und Frau Rechtsassessorin Viola Wallbaum – Berichterstatterin – vorgestellt.

 

Das Gutachten ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

In der Diskussion am 25.05.2022 war ein Konsens im Hinblick auf die Variante 3, Halbierung der Gebühr, erkennbar. Diese wird hiermit als Beschlussvorschlag der Verwaltung / des EBB dem Rat wie folgt vorgestellt:

Abfuhr durch den EBB

von drei cbm Sperrabfall                                                                            10,00 € statt 20,00 €

je weitere angefangene
drei cbm Sperrabfall                                                                                     10,00 € statt 20,00 €

 

Abgabe am Wertstoffhof

Annahme einer Sperrmüll-Kleinstmenge                                           2,75 € statt 5,50 €

Annahme Pkw einschließlich Kombi
(nur Kofferraum)                                                                                          4,00 € statt 8,00 €

Annahme Pkw einschließlich Kombi
(mehr als Kofferraum)                                                                6,50 € statt 13,00 €

 

Alle anderen Dienstleistungsgebühren (Schnellservice, Vollservice, Absage, Nicht­bereitstellung) werden in bisheriger Höhe erhoben.

 

 

Die Anmeldung und Terminfestlegung für die Abfuhr durch den EBB bleibt wie bisher erforderlich.

 

In der Zwischenzeit hat der Rat der Stadt Dortmund die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) beauftragt, eine kostenfreie flächendeckende Sperrabfallsammlung im ge­samten Stadtgebiet (12 Bezirke) im Jahr 2022 durchzuführen. Zur Kostenkompen­sation wurde der EDG ein zusätzliches Budget von 200.000 € zur Verfügung gestellt.

 

Nach der ersten Abfuhr im Stadtbezirk Scharnhorst am 13.08.2022 mit rd. 500 Tonnen Sperrabfall, dem Einsatz von 23 Teams mit 115 Mitarbeitern*innen und 25 Fahrzeugen über zehn Stunden am Samstag, 13.08.2022, sind nach Pressemeldung vom 26.08.2022 insgesamt 232.942 EUR Kosten entstanden.


Die Abfuhr selbst war problematisch: neben Sperrabfall wurden Elektrogeräte aller Art, Bauschutt, Renovierungsabfälle, Farbreste, Lösemittel aber auch Autoreifen und Kfz.-Ersatzteile zur Abfuhr bereitgestellt. Zudem Mengen an Müllsäcken mit Textilien, Restabfall und undefinierbarem Inhalt. Da die EDG private Flächen aus Ver­sicherungsgründen nicht betritt, wurden Mengen der vorgenannten Art auf Flächen der Wohnungsbaugesellschaften nicht abgefahren. Insgesamt 313 solcher „Schmier­stellen“ wurden durch den gemeinsamen „Ermittlungsdienst Abfall“ der Stadt Dortmund / EDG identifiziert. Eine EDG-Sprecherin stellte fest, „dass in der nächsten Woche sehr viel nachgearbeitet werden müsse“. Tatsächlich waren drei Hecklader-Teams vom 15. bis 19.08.2022 im Einsatz.

 

Am 27.08.2022 fand die zweite Abfuhr im Stadtbezirk Brackel statt. Ca. 600 Tonnen Sperrabfall wurden gesammelt mit einem ähnlichen Ressourceneinsatz wie am 13.08. in Scharnhorst. Die Gesamtkosten belaufen sich somit bereits nach der Abfuhr in zwei Bezirken auf rd. 500.000 EUR.
Insgesamt verlief die Abfuhr „geordneter“ als am ersten Sperrabfalltag; trotzdem wurden Farben, Lacke, Elektrogeräte und anderes zur Abfuhr bereitgestellt, was nicht unter den Abfallbegriff Sperrabfall fällt. Auch hier musste in der Folgewoche nachgefahren werden.

 

Seitens des EBB wurde die Kommunalagentur NRW GmbH aufgrund des Sachver­haltes aus Dortmund befragt, ob dieser eine Neubewertung der Sachlage in Berg­kamen erforderlich macht. Die Kommunalagentur hat mit Email vom 22.08.2022 mit­geteilt, dass die Nachrichten aus Dortmund aus Sicht der Kommunalagentur keine Neubewertung der Sachlage in Bergkamen erfordern.

 

Im Entwurf der Niederschrift der Betriebsausschusssitzung vom 25.05.2022 wurde protokolliert, dass der stv. Betriebsleiter des EBB, „Herr Polplatz, mit der dritten Variante eine gute Kompromisslösung sieht, welche sich aus dem Gutachten ergibt. Es wird für die Ratssitzung nach der Sommerpause eine entsprechende Vorlage gefertigt, wo die Verwaltung einen Beschluss vorschlägt. Dann kann mit der Entscheidung die Gebührenkalkulation angepasst werden, welche dann im Dezember im Rat entschieden wird. Dabei werden die Zahlen aus dem Gutachten einfließen.“

 

Der Beschlussvorschlag des EBB / der Verwaltung ist auf Seite 1 der Sachdarstellung erläutert und im Beschlussvorschlag eingearbeitet.

Nach zweijähriger Erprobung des neuen Gebührensystems in Bergkamen schlägt der EBB eine Evaluierung vor; das Ergebnis ist dem Betriebsausschuss mitzuteilen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Polplatz