Betreff
Benennung der Zuwegung zur Ökologiestation des Kreises Unna
Vorlage
12/0656
Aktenzeichen
62.85
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die im beigefügten Lageplan rot schraffierte dargestellte namenlose Zufahrt zur Ökologiestation des Kreises Unna parallel des Westenhellwegs auf den Flurstücken Gemarkung Heil, Flur 3, Flurstücke 10 teilweise, 134 teilweise, 245 teilweise und 246 teilweise in Dr.-Detlef-Timpe-Weg zu benennen.

 

Sachdarstellung:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 verschiedene Möglichkeiten geprüft, das Engagement des verstorbenen langjährigen Umwelt- und Baudezernenten des Kreises Unna und langjährigen Geschäftsführers des Umweltzentrums Westfalen, Dr. Detlef Timpe, für die Ökologiestation angemessen zu würdigen. Der Dezernent Herr Ludwig Holzbeck hat mit Anschreiben vom 04.02.2022 den Wunsch des Kreises Unna an die Stadt Bergkamen gerichtet, die Zuwegung zur Ökologiestation nach Dr. Detlef Timpe zu benennen.

 

Die Benennung erfolgt auch im öffentlichen Interesse und hat neben der Würdigung eine Ordnungsfunktion. Bisher ist der Ökologiestation die Anschrift "Westenhellweg 110" zugeordnet, die tatsächliche Erreichbarkeit ist jedoch über die in der Anlage rot schraffierte Zuwegung parallel zum Westenhellweg. Der neue Straßenname bezeichnet den Bestimmungsort präziser. Durch die Namensgebung für die Zuwegung ist die Ökologiestation leichter auffindbar und dient der allgemeinen Verkehrserleichterung für die Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste und der zahlreichen auswärtigen Besucher, die durch Navigationssysteme dorthin finden.

 

Eine neue Adresszuordnung für die Ökologiestation wird in diesem Zusammenhang notwendig. Zukünftig wird die Ökologiestation des Kreises Unna die Anschrift "Dr.-Detlef-Timpe-Weg 1" erhalten. Von der Adressänderung sind nur die zwei Grundstücke des Kreises Unnas, Gem. Heil, Flur 3, Flurstücke 213 + 164, betroffen und lediglich ein dort gemeldeter Bürger. Der Aufwand nach der Benennung ist überschaubar und das öffentliche Interesse zur besseren Auffindbarkeit überwiegt.

 

Die Zuwegung liegt auf vier Flurstücken. Drei der Flurstücke befinden sich im Eigentum des Kreises Unna: Gemarkung Heil, Flur 3, Flurstücke 134, 245 und 246. Ein Flurstück befindet sich im Eigentum des Landesbetriebs Straßen.NRW: Gemarkung Heil, Flur 3, Flurstück 10. Der Landesbetrieb Straßen.NRW wurde von der geplanten Benennung informiert und hat keine Einwände.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Wunsch des Kreises Unna nachzukommen und der Zuwegung den Namen Dr.-Detlef-Timpe-Weg zu geben.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Schnurawa

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scherney