Betreff
Widmung des "Anemonenweges" gem. § 6 des Straßen und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
12/0655
Aktenzeichen
60.40.50
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den in der Anlage dargestellten Teil der Straße "Anemonenweg" dem öffentlichen Verkehr als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 4 Nr. 2 Straßen- und Wegegesetzes NRW in Verbindung mit § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW in der Neufassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122), in Kraft getreten am 19. Februar 2022) zu widmen.

 

Die Flurstücke der Straße "Anemonenweg" Gemarkung Rünthe, Flur 6, Flurstücke 1411, 1424, 1435, 1451 und 1473 befinden sich im Eigentum der Stadt Bergkamen. Durch die Widmung erhalten sie die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die zu widmende Straßenfläche ist auf dem in der Anlage beigefügten Katasterplan rot schraffiert dargestellt.

 

Die Flurstücke Gemarkung Rünthe, Flur 6, Flurstück 1429 und 1434 bilden eine Privatstraße innerhalb der Erschließungsanlage und werden nicht gewidmet.

 

Auf dem Flurstück Gemarkung Rünthe, Flur 6, Flurstück 1373 befindet sich eine Grünfläche. Innerhalb der Grünfläche ist ein Rad- und Fußweg. Der Rad- und Fußweg wird ebenfalls gewidmet und ist in der Anlage ebenfalls rot schraffiert dargestellt.

 

Die Widmungsverfügung ist gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 Straßen- und Wegegesetz NRW öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Straße "Anemonenweg" befindet sich im Bebauungsplangebiet RT 108 "Kanalstraße". Die Abnahme der Straße durch das StA 61 wurde am 30.04.2019 durchgeführt. Die Eigentumsübertragung des letzten Flurstücks wurde von StA 23 - Amt für Immobilienwirtschaft, Abteilung Liegenschaften - am 10.05.2022 mitgeteilt. Nachdem sämtliche Stellungnahmen der beteiligten Fachämter vorliegen, steht einer Widmung der Erschließungsanlage nichts mehr im Wege.

 

Es handelt sich um die Flurstücke:

 

Gemarkung: Rünthe

Flur:                 6

Flurstücke:   1411, 1424, 1435, 1451, 1473 und 1373 teilweise

 

 

Bei der Straße "Anemonenweg" handelt sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2  StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt.

 

Die zu widmende Straßenfläche ist auf dem in der Anlage beigefügten Katasterplan rot schraffiert dargestellt. Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Name

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Name

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Name