Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
1.
Leistungsgrundlagen
Leistungen der
Bildung und Teilhabe sollen Kindern und Jugendlichen, deren Eltern Ansprüche
gem. dem SGB II, dem SGB XII, dem Bundeskindergeldgesetz (nur in Verbindung mit
Kindergeldzuschlag und Wohngeld) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz haben,
ermöglicht und Geldbeträge hierfür auf Antrag bewilligt werden. In jedem der
o.g. Gesetze sind sie als separater Leistungsbestandteil verankert.
Die möglichen
Leistungen sind:
-
Beträge
für Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen
-
Lernförderung
-
Beträge
für eine Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen
-
Beiträge
zur Teilhabe am sozialen Leben (Vereinsbeiträge, Musikunterricht,
Ferienfreizeiten u.a.)
-
Zuschuss
zur Schülerbeförderung (nur bei einfachen Entfernungen über 4 km und ohne
Ansprüche gem. Schülerfahrkostenverordnung NRW)
2.
Schulsozialarbeit in Bergkamen
Im Rahmen des
Bildung- und Teilhabepakets erhält die Stadt Bergkamen für diese Form der
Schulsozialarbeit seit dem Jahre 2011 Zuwendungen des Landes NRW. Die
Zuwendungen in Höhe von aktuell rund 122.000 EUR jährlich (in 2021 rd. 116.000
EUR) werden durch den Kreis Unna weitergeleitet. Die Zuwendung ist allein für
sozialarbeiterisch befähigtes Personal zu verwenden, das zur Unterstützung von
Schülern/innen zum Erhalt der o.g. Leistungen eingestellt wird. Die Höhe des
Betrages ist abhängig vom Bergkamener Gesamtanteil aller Schüler/innen der
öffentlichen Schulen im Kreis Unna.
Das per
Weiterleitungsvertrag (Anlage 1) mit dem Kreis Unna bis zum 31.07.2023
geregelte Verfahren führt aktuell zur Durchführung von Schulsozialarbeit gem.
der Vorgaben des Bildungs- und Teilhabepaketes an z.Zt. 6 Grund- und allen
weiterführenden Schulen der Stadt Bergkamen.
Aktuell werden so 8
Schulsozialarbeiter/innen an den verschiedenen Schulen auf der Grundlage
vertraglich festgelegter Stundenkontingente eingesetzt. Dies mit insgesamt 132
Wochenstunden. Beschäftigt werden sie
durch die vom Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport beauftragten
Träger, die Bildung und Lernen gGmbH sowie den Ev. Kirchenkreis Unna. Die
Zuordnung entspricht hier der Zuordnung der Offenen Ganztagsschulen zu den
beiden Trägern.
Die
Durchführungsverträge mit den Trägern werden in der Regel für 1 Jahr
abgeschlossen, der Bewilligungszeitraum der Förderung betrug in der
Vergangenheit immer 1 Kalenderjahr, lediglich zuletzt einmalig 19 Monate.
Hierin mag auch eine Option auf eine noch nicht bekanntgegebene Veränderung des
Verfahrens ab Beginn des Schuljahres 2023/24 liegen.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat die Auftragsvergaben und die Durchführungsverträge
jährlich vor Abschluss geprüft. Beanstandungen hat es bislang nicht gegeben.
Freihändige
Vergaben sind gem. § 64 VgV (Verordnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge) insbesondere in Verbindung mit
pädagogischen- oder sonstigen Leistungen der Jugendhilfe möglich.
Die pädagogischen
Konzepte und Vorstellungen der Schulen stehen im Einklang mit denen der bislang
beauftragten Träger und dem durchführenden Personal.
Zusätzliche 16,5
Wochenstunden Schulsozialarbeit werden unabhängig hiervon vom Schulträger
allein zur Unterstützung der schulischen Inklusion an den Realschulen und der
Gesamtschule gefördert. Auch hier werden Landesmittel entsprechend verausgabt.
3. Weitere
Voraussetzungen und Grundlagen
Die Bewilligung der
Zuwendung bzw. des Weiterleitungsbetrages ist an die Bedingung geknüpft, für
diese Tätigkeiten als Schulträger einen Eigenanteil von mindestens 20% der
Gesamtaufwendungen für Personalkosten zu erbringen.
Bei für das Jahr
2022 erwarteten Aufwendungen hierfür in Höhe von 204.000,00 € wird der 20 %ige
Eigenanteil sehr deutlich überschritten. Dies ist schon seit Jahren der Fall.
Die Notwendigkeit,
eine derartige Unterstützung in den Schulen wirken zu lassen, hat die Stadt
Bergkamen früh erkannt und daher stetig über ihre rechtliche Verpflichtung
hinaus Leistungen erbracht.
Die administrative
und finanzielle Abwicklung dieses Verfahrens liegt bereits seit Beginn der
Förderung im Jahr 2011 in der Verantwortung des Amtes für Schulverwaltung,
Weiterbildung und Sport.
Über dieses
Verfahren hinaus hat jede Schule die Möglichkeit, über einen Verzicht von
Einsatzstunden von Lehrkräften, Schulsozialarbeiter als Landesbedienstete
zugewiesen zu bekommen. Die Grundlagen hierzu sind in einem geltenden Erlass
des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW geregelt.
Die
Willy-Brandt-Gesamtschule nimmt diese Regelung in Anspruch.
Mit Festschreibung
der Schulsozialarbeit als Leistungsbestandteil im SGB VIII ( § 13a,
s. Anlage 2) im
Jahr 2021, hat auch das Jugendamt der Stadt Bergkamen begonnen, sich verstärkt
mit der Gesamtthematik auseinander zu setzen und den Weg zu einer
Neukonzipierung dieses Handlungsfeldes in der letzten Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 10.05.2022 vorgestellt.
Diese Vorlage mag
als inhaltliche Ergänzung dazu aus der Sicht der Schulverwaltung betrachtet
werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiter Bläsing |
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