Betreff
Schulsozialarbeit an Bergkamener Schulen auf Grundlage der Leistungen der Bildung und Teilhabe
Vorlage
12/0639
Aktenzeichen
blae-kunz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

1. Leistungsgrundlagen

 

Leistungen der Bildung und Teilhabe sollen Kindern und Jugendlichen, deren Eltern Ansprüche gem. dem SGB II, dem SGB XII, dem Bundeskindergeldgesetz (nur in Verbindung mit Kindergeldzuschlag und Wohngeld) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, ermöglicht und Geldbeträge hierfür auf Antrag bewilligt werden. In jedem der o.g. Gesetze sind sie als separater Leistungsbestandteil verankert.

 

Die möglichen Leistungen sind:

 

-          Beträge für Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen

-          Lernförderung

-          Beträge für eine Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen

-          Beiträge zur Teilhabe am sozialen Leben (Vereinsbeiträge, Musikunterricht, Ferienfreizeiten u.a.)

-          Zuschuss zur Schülerbeförderung (nur bei einfachen Entfernungen über 4 km und ohne Ansprüche gem. Schülerfahrkostenverordnung NRW)

 

2. Schulsozialarbeit in Bergkamen

 

Im Rahmen des Bildung- und Teilhabepakets erhält die Stadt Bergkamen für diese Form der Schulsozialarbeit seit dem Jahre 2011 Zuwendungen des Landes NRW. Die Zuwendungen in Höhe von aktuell rund 122.000 EUR jährlich (in 2021 rd. 116.000 EUR) werden durch den Kreis Unna weitergeleitet. Die Zuwendung ist allein für sozialarbeiterisch befähigtes Personal zu verwenden, das zur Unterstützung von Schülern/innen zum Erhalt der o.g. Leistungen eingestellt wird. Die Höhe des Betrages ist abhängig vom Bergkamener Gesamtanteil aller Schüler/innen der öffentlichen Schulen im Kreis Unna.

 

Das per Weiterleitungsvertrag (Anlage 1) mit dem Kreis Unna bis zum 31.07.2023 geregelte Verfahren führt aktuell zur Durchführung von Schulsozialarbeit gem. der Vorgaben des Bildungs- und Teilhabepaketes an z.Zt. 6 Grund- und allen weiterführenden Schulen der Stadt Bergkamen.

 

Aktuell werden so 8 Schulsozialarbeiter/innen an den verschiedenen Schulen auf der Grundlage vertraglich festgelegter Stundenkontingente eingesetzt. Dies mit insgesamt 132 Wochenstunden.  Beschäftigt werden sie durch die vom Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport beauftragten Träger, die Bildung und Lernen gGmbH sowie den Ev. Kirchenkreis Unna. Die Zuordnung entspricht hier der Zuordnung der Offenen Ganztagsschulen zu den beiden Trägern.

 

Die Durchführungsverträge mit den Trägern werden in der Regel für 1 Jahr abgeschlossen, der Bewilligungszeitraum der Förderung betrug in der Vergangenheit immer 1 Kalenderjahr, lediglich zuletzt einmalig 19 Monate. Hierin mag auch eine Option auf eine noch nicht bekanntgegebene Veränderung des Verfahrens ab Beginn des Schuljahres 2023/24 liegen.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Auftragsvergaben und die Durchführungsverträge jährlich vor Abschluss geprüft. Beanstandungen hat es bislang nicht gegeben.

Freihändige Vergaben sind gem. § 64 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) insbesondere in Verbindung mit pädagogischen- oder sonstigen Leistungen der Jugendhilfe möglich.

 

Die pädagogischen Konzepte und Vorstellungen der Schulen stehen im Einklang mit denen der bislang beauftragten Träger und dem durchführenden Personal.

 

Zusätzliche 16,5 Wochenstunden Schulsozialarbeit werden unabhängig hiervon vom Schulträger allein zur Unterstützung der schulischen Inklusion an den Realschulen und der Gesamtschule gefördert. Auch hier werden Landesmittel entsprechend verausgabt.

 

3. Weitere Voraussetzungen und Grundlagen

 

Die Bewilligung der Zuwendung bzw. des Weiterleitungsbetrages ist an die Bedingung geknüpft, für diese Tätigkeiten als Schulträger einen Eigenanteil von mindestens 20% der Gesamtaufwendungen für Personalkosten zu erbringen.

 

Bei für das Jahr 2022 erwarteten Aufwendungen hierfür in Höhe von 204.000,00 € wird der 20 %ige Eigenanteil sehr deutlich überschritten. Dies ist schon seit Jahren der Fall.

 

Die Notwendigkeit, eine derartige Unterstützung in den Schulen wirken zu lassen, hat die Stadt Bergkamen früh erkannt und daher stetig über ihre rechtliche Verpflichtung hinaus Leistungen erbracht.

 

Die administrative und finanzielle Abwicklung dieses Verfahrens liegt bereits seit Beginn der Förderung im Jahr 2011 in der Verantwortung des Amtes für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport.

 

Über dieses Verfahren hinaus hat jede Schule die Möglichkeit, über einen Verzicht von Einsatzstunden von Lehrkräften, Schulsozialarbeiter als Landesbedienstete zugewiesen zu bekommen. Die Grundlagen hierzu sind in einem geltenden Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW geregelt.

 

Die Willy-Brandt-Gesamtschule nimmt diese Regelung in Anspruch.

Mit Festschreibung der Schulsozialarbeit als Leistungsbestandteil im SGB VIII ( § 13a,

s. Anlage 2) im Jahr 2021, hat auch das Jugendamt der Stadt Bergkamen begonnen, sich verstärkt mit der Gesamtthematik auseinander zu setzen und den Weg zu einer Neukonzipierung dieses Handlungsfeldes in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.05.2022 vorgestellt.

 

Diese Vorlage mag als inhaltliche Ergänzung dazu aus der Sicht der Schulverwaltung betrachtet werden.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Bläsing