hier: 1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB
2. Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
3.Beschluss der Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 sowie
§ 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. BK 126 „Nahversorgungsstandort Am Roggenkamp“ gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 a BauGB mit gleichzeitiger Aufhebung
des Bebauungsplanes Nr. OV 95 für diesen Bereich.
Der Geltungsbereich (neu siehe Anlage 1) wird begrenzt
· im Norden durch die südliche Grenze des Kuhbach-Grünzuges,
· im Westen durch die Geschwister-Scholl-Straße,
· im Süden durch die Straße Am Roggenkamp und
·
im Osten durch die westliche Grenze des
Flurstücks 882 der Flur 4, Gemarkung
Bergkamen.
Die zeichnerische Darstellung (Anlage
1) ist Bestandteil dieses Beschlusses. Anlage 2 bildet den Geltungsbereich des
Aufstellungsbeschlusses vom 24.06.2021 ab.
- Der Rat nimmt das Konzept des Vorhabenträgers (Anlage 3) zur Kenntnis
- Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der
Nachbargemeinden sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
entsprechend der Anlage 4.
- Der Rat der Stadt
Bergkamen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. BK 126
„Nahversorgungsstandort Am Roggenkamp“ einschließlich Begründung mit
Umweltbericht entsprechend Anlagen 5 und 6 und beschließt die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit soll in digitaler Form durchgeführt werden.
Die Anlagen 1, 4, 5 und 6 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Sachdarstellung:
Anlass und Ziel
Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 24.06.2021 der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. BK 126 „Nahversorgungsstandort Am Roggenkamp“ gefasst.
Das geplante Vorhaben ersetzt den vorhandenen Lebensmittelvollsortimenter und den Getränkemarkt an der Straße „Am Roggenkamp“ / „Geschwister-Scholl-Straße“ mit einem Lebensmittelvollsortimenter sowie Getränkemarkt. Der vorhandene Markt weist erhebliche Bauschäden auf und entspricht in seiner baulichen Substanz nicht mehr den Anforderungen des Betreibers und den Kaufbedürfnissen der Kunden. Die Verkaufsfläche der neuen Betriebsstätte wird um rund 350 m² auf 2.500 m² erweitert. Mit dem Vorhaben wird ein modernes Konzept zur Realisierung eines Lebensmittelmarktes mit Stellplatzanlage mit integrierten Baumstandorten nach Kriterien des Klimaschutzes mit Dachbegrünung, Photovoltaik und Wärmerückgewinnung umgesetzt.
Das Verfahren dient der Schaffung des erforderlichen Planungsrechts zur Realisierung des skizzierten Vorhabens. Die Verkaufsfläche übersteigt die Grenze zur Großflächigkeit, so dass die Ausweisung als Sondergebiet erforderlich ist (§ 11Abs. 3 BauNVO, Satz 1, Nr. 2).
Änderung des Geltungsbereichs, Neufassung des
Aufstellungsbeschluss
Nach dem Aufstellungsbeschluss am 24.06.2021 wurden seitens der Verwaltung entschieden, dass der westlich und südlich angrenzende Fußweg entlang der Geschwister-Scholl-Straße bzw. Am Roggenkamp verbreitert und zu einem Fuß- und Radweg mit einer Breite von 2,50 m ausgebaut werden soll. Da der Fußweg als öffentliche Straßenverkehrsfläche nicht Bestandteil des Bebauungsplanes ist, wird der Geltungsbereich an den betreffenden Stellen verkleinert. Weiterhin wurde der östliche Geltungsbereich um das Flurstück 882 erweitert, um hier einen 3,50 m breiten Fuß- und Radweg sowie Anpflanzungsfläche festzusetzen. Der neue Geltungsbereich war bereits Bestandteil der frühzeitigen Beteiligung. Aufgrund des geänderten Geltungsbereichs wird der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan neu gefasst.
Bestehendes
Planungsrecht und Planungsziel
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bergkamen als „Gemischte Baufläche“ (M) dargestellt. Zudem liegt der Bereich im „Zentralen Versorgungsbereich“. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. OV 95 „Werner Straße / Kuhbach“. Dort ist ein Mischgebiet (MI) festgesetzt, in dem Einzelhandelsbetriebe nur ausnahmsweise und unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit von 800 qm zulässig sind. Die mit 0,6 festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) wird durch das Vorhaben ebenfalls überschritten, auch die festgesetzten Baugrenzen, die Bauweise und der festgesetzte Grünstreifen im Randbereich des Grundstücks können nicht eingehalten werden. Die Festsetzungen des neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ersetzen in seinem Geltungsbereich in Zukunft die Fest-setzungen des B-Planes Nr. OV 95.
Verträglichkeitsgutachtens
Für die geplante Verkaufsflächenerweiterung wurde eine gutachterliche Verträglichkeits-analyse des Büros BBE (2021) erstellt, die bestätigt, dass der neu aufzustellende Verbundstandort des REWE-Supermarkts mit Getränkemarkt im zentralen Versorgungsbereich Am Roggenkamp bereits heute den größten Lebensmittelanbieter darstellt. Auch wenn sich der auf der gegenüberliegenden Straßenseite gelegene Aldi-Discountmarkt außerhalb der räumlichen Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches befindet, ist er funktional diesem ebenfalls zuzuordnen. Ergänzt wird das nahversorgungsrelevante Angebot innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches von dem an der Werner Straße gelegenen Getränkemarkt, zwei weiteren Bäckereien, einer Metzgerei sowie einem Tankstellenshop. Insgesamt wird – gemäß der Verträglichkeitsanalyse – durch das Vorhaben kein zentraler Versorgungsbereich in seiner Tragfähigkeit und Funktionalität gestört. Der projektierte Neubau führt zu einer gesicherten langfristigen Nahversorgung der Wohnbevölkerung im östlichen Kernstadtgebiet von Bergkamen.
Erschließungssituation
Die
Geschwister-Scholl-Straße und die Straße Am Roggenmarkt sind kommunale Straßen,
welche an jeweils übergeordnete Straßen angebunden sind. Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit beträgt auf beiden Straßen jeweils 30 Km/h. Durch die
vorhandenen Einzelhandelsgeschäfte sind beide Straßen sehr stark vom
PKW-Verkehr frequentiert. Die Zufahrt Globus-Baumarkt wurde im Jahr 2020
erneuert und in diesem Zuge verbreitert. Die Verbreiterung führte zu einer
deutlichen Entspannung der Verkehrssituation der sich direkt gegenüberliegenden
Zufahrten vom Aldi-Markt und Globus. Eine Verkehrszählung im Jahr 2020 ergab,
dass zu Geschäftszeiten der Märkte werktags eine Verkehrsspitze zwischen 11:00
Uhr und 12:00 Uhr sowie am Nachmittag zwischen 16:30 Uhr und 17:30 Uhr ergibt.
Das Plangebiet wird
über eine Ein- und Ausfahrt von der Straße „Am Roggenkamp“ aus erschlossen. Im
Westen der Geschwister-Scholl-Straße befindet sich die Getränkeanlieferung und
im Südosten, in der Straße Am Roggenkamp, die Anlieferung des Vollsortimenters.
Beide Anlieferungen können direkt von den angrenzenden Straßen angefahren
werden, wodurch die PKW- und LKW-Verkehre klar voneinander getrennt werden.
Gemäß der Verkehrsuntersuchung für das Planvorhaben Neubau Vollsortimenter und Getränkemarkt ergibt sich, dass durch das Bauvorhaben mit einem samstäglichen Mehrverkehr von 404 Kfz/Tag zu rechnen ist. Auf Grundlage der beschriebenen Verkehrserhebung ergibt sich in der samstäglichen Spitzenstunde zwischen 12 Uhr und 13 Uhr ein Mehrverkehrsaufkommen für den Quellverkehr von 24 Kfz/h und für den Zielverkehr 25 Kfz/h. Die Zufahrt zur „Geschwister-Scholl-Straße“ wird als sehr gut (Qualitätsstufe A) und die Zufahrt „Am Roggenkamp“ als gut (Qualitätsstufe B) bewertet mit einer geringen Rückstaulänge sowie geringen Wartezeit.
Insgesamt spricht
aus verkehrstechnischer Sicht nichts gegen die geplante Maßnahme des Neubaus
eines Vollsortimenters mit einem Getränkemarkt. Vielmehr wird die Verlagerung
der Zufahrt sowie die Trennung und Vereinfachung der LKW-Zufahrten zu einer
Entlastung des Verkehrsflusses der angrenzenden Straßen führen.
Für das aktuelle Bauvorhaben – Errichtung eines Pflegestützpunktes (Geschwister-Scholl-Straße 8 und 8a) neben dem Ärztehaus – wurde eine eigene Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Hier wird in der samstäglichen Mittagsspitze 21 Kfz/h prognostiziert. Die Verkehrsqualität im Einmündungsbereich wird im Gutachten als sehr gut (Qualitätsstufe A) beschrieben, die Wartezeit wird sich durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen nur geringfügig (< 1 Sekunde) verlängern.
Im Ergebnis führen
demnach beide Bauvorhaben hier zu einer Verkehrszunahme von 46 Kfz/h. Diese
entspricht 0,77 Kfz/min. Eine Verschlechterung der Qualitätsstufen bei den Zu-
und Abfahrten sind nicht bzw. höchstens geringfügig zu erwarten (weiterhin
Qualitätsstufe A und an der Zufahrt „Am Roggenkamp“ Qualitätsstufe B).
Nördlich
des Plangebietes verläuft die Kuhbachtrasse, eine viel genutzte Fuß- und
Radwegeverbindung in Ost-West-Richtung durch Bergkamen. An der östlichen Grenze
des Plangebietes, zwischen dem bestehenden Fast-Food-Restaurant und dem
geplanten Vollsortimenter, ist ein neuer öffentlicher Fuß- und Radweg geplant,
der eine direkte Anbindung der Kuhbachradweges an den neuen Nahversorger sowie
zu den übrigen Nutzungen an der Straße Am Roggenkamp gewährleistet.
Aktueller
Sachstand und weiteres Verfahren
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 08.02.2022 bis zum 04.03.2022 statt. Insgesamt sind keine der Planung widersprechenden Äußerungen eingegangen. Zum Thema Erschließung, Klimaschutz und Artenvorkommen sind Äußerungen eingegangen, die tlw. berücksichtigt wurden.
Mit dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf kann nunmehr die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen. Ausgelegt werden der Planentwurf, die Begründung einschließlich Umweltverträglichkeitsvorprüfung sowie die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt.
Auf der Internetseite der Stadt Bergkamen, Stadtplanung, Bauleitplanung (https://www.o-sp.de/bergkamen/plan?pid=64485) sind die vollständigen Unterlagen zum vorhabenenbezogenen Bebauungsplan inklusive aller Gutachten einsehbar.
Die Verwaltung empfiehlt den Aufstellungsbeschluss für den geringfügig geänderten Geltungsbereich sowie den in den Anlagen 5 und 6 beigefügten Entwurf zum vorhabenbe-zogenen Bebauungsplanes Nr. BK 126 „Nahversorgungsstandort Am Roggenkamp“ einschließlich Begründung zu billigen und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 6 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Dr. Maier |
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