Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.03.2022 hinsichtlich der Bushaltestelle "Zum Oberdorf" in Bergkamen-Oberaden
Vorlage
12/0635
Aktenzeichen
66 trei-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen stimmt dem Antrag der Fraktion  Bündnis 90/Die Grünen zu und beauftragt die Verwaltung, an der Bushaltestelle „Zum Oberdorf“ beidseitig neue Buswartehallen mit Dachbegrünung und Fahrradstellplätzen zu errichten.

 

Sachdarstellung:

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Datum vom 01.03.2022 einen Antrag bei der Stadt Bergkamen eingereicht. Darin wird beantragt, die Stadt Bergkamen solle die zuständige Stelle auffordern, die Bushaltestelle „Zum Oberdorf“ mit einem Witterungsschutz für die Fahrgäste sowie Fahrradstellplätzen auszustatten. Der Antrag ist dieser Vorlage beigefügt (siehe Anlage 1).

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Haltestelle „Zum Oberdorf“ liegt außerorts an der Landesstraße L 654. Für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen mit Busbordsteinen und taktilen Leitelementen ist grundsätzlich der Straßenbaulastträger, in diesem Fall der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW), zuständig. Für die Ausstattung der Haltestellen wie Buswartehallen, Fahrradabstellmöglichkeiten, Mülleimer, etc. sind die Kommunen, hier die Stadt Bergkamen, zuständig. Durch die Einführung der Schnellbuslinie S 40 im Oktober 2021 hat die Haltestelle „Zum Oberdorf“ an Bedeutung gewonnen. Trotz fehlender Erhebungsdaten der Verkehrsbetriebe ist durch das dichtbebaute Umfeld von einer guten Nutzung der Haltestelle auszugehen.

 

Da im unmittelbaren Bereich der Haltestellen sehr geringe Gehwegbreiten zur Verfügung stehen (auf der nördlichen Fahrbahnseite 1,50 m und im südlichen Bereich nur 1,30 m), ist das Aufstellen von Wartehallen und die Errichtung von Fahrradabstellflächen nicht ohne weiteres möglich (vgl. Anlage 2). Die Verwaltung hat anlässlich des vorliegenden Antrags versucht, auf dem angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flurstück durch Erwerb oder Pacht eine zusätzliche Fläche von ca. 20 m² für die Umsetzung der Maßnahme hinzuzugewinnen. Der Eigentümer hat einer entsprechenden Anfrage allerdings nicht zugestimmt. Im südlichen Bereich besteht durch die anliegende Bebauung ebenfalls keine Möglichkeit, zusätzliche Flächen zur Aufstellung einer regulären Buswartehalle bereitzustellen.

 

Durch den Einsatz von kleineren Buswartehallen mit verkürzter Dachtiefe sieht die Verwaltung mit Mehraufwand trotzdem die Möglichkeit, die Haltestellen mit einem Wetterschutz auszustatten. An der nördlichen Haltestelle könnte dafür der Standort der Wartehalle ca. 30 m nach Osten versetzt werden. Die dort vorhandene Grünfläche würde zurückgebaut und im Zuge einer Gehwegverschwenkung vor der Wartehalle ausgepflastert. Durch die verkürzte Dachtiefe von 1,30 m entsteht eine nutzbare Gehwegbreite von 2,50 m. Zudem könnten hier 2 Fahrradanlehnbügel zwischen Haltestelle und Wartehaus in Längsrichtung aufgestellt werden.

 

An der südlichen Haltestelle soll durch den Einsatz einer Winkelstützwand der Höhenunterschied zum umliegenden Gelände abgefangen werden. So kann eine Aufstellfläche in einer Breite von 3,00 m realisiert werden. Nach Errichtung der Wartehalle und von ebenfalls 2 Fahrradanlehnbügeln bleibt dort eine nutzbare Gehwegbreite von 1,50 m. Da der südliche Bereich noch mit Busbordsteinen und taktilen Leitelementen ausgestattet werden muss, sind im Vorfeld der Maßnahme noch entsprechende Abstimmungsgespräche mit Straßen.NRW vorzunehmen.


Die aufzustellenden Buswartehallen mit einer verkürzten Dachtiefe von 1,30 m anstatt 1,60 m werden mit extensiver Dachbegrünung und solarmodulversorgter LED-Beleuchtung ausgestattet. Dies wurde im Vorfeld bezüglich der Machbarkeit, Instandhaltung und Pflege mit den zuständigen Fachämtern und dem Baubetriebshof abgestimmt.

 

Aus Sicht der Verwaltung können die beiden Wartehallen inklusive 4 Fahrradanlehnbügel an der Bushaltestelle „Zum Oberdorf“ auf der nördlichen und südlichen Seite der Lünener Straße aufgestellt werden.

 

 

Finanzierung

 

Die Kosten für die Errichtung der Buswartehallen und der Fahrradstellplätze betragen voraussichtlich rd. 50.000 €. Die Verwaltung wird versuchen, Fördermittel des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (ZWL) zu beantragen. Sofern diese jedoch nicht rechtzeitig, d. h. für einen Umbau noch in 2022, zur Verfügung stehen werden schlägt die Verwaltung vor, die Haltestellen notfalls auch ohne Zuwendungen aus eigenem Budget auszubauen. Entsprechende Haushaltsmittel sind vorhanden.

 

Die Finanzierung stellt sich insgesamt wie folgt dar:

 

Buchungsstelle 12.54.02 / 0124.785200 „ÖPNV-Haltestellen“                                     50.000 €.

 

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

  50.000 €

Produkt-/Sachkonto:     12.54.02 / 0124.785200 „ÖPNV-Haltestellen“  

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

0,00 €

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

 

 

Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ

 ja

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Treinies