Betreff
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen im Stadtteil Weddinghofen
- Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Vorlage
12/0626
Aktenzeichen
61 tho-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. WD 116 „Logistikpark A2“ für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich.

 

Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 

Sachdarstellung:

 

Am 30.03.2022 hat der Betriebsausschuss des Stadtbetriebs Entwässerung Bergkamen (SEB) den Neubau eines Verwaltungsgebäudes im Logistikpark in Weddinghofen beschlossen (s. Vorlage Nr. 12/0573). Anlass für den Neubau ist ein zusätzlicher Raumbedarf, der aufgrund einer zukünftigen Aufstockung des Personals entstehen wird. Die vorhandenen Räumlichkeiten sind bereits ausgeschöpft. Der zusätzliche Personalbedarf  beim SEB entsteht aufgrund der Übernahme von neuen Aufgaben. Bisher verfügt der SEB über Büros im Rathaus sowie im vorhandenen Betriebsgebäude im Logistikpark in Weddinghofen. Geplant ist nun die Erweiterung des Betriebsstandortes im Logistikpark, indem dort nördlich anschließend an die vorhandenen Gebäude ein neues Verwaltungsgebäude errichtet werden soll.

 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für das Verwaltungsgebäude sollen dazu Flächennutzungsplan und Bebauungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden.

Der Flächennutzungsplan stellt „Flächen für Wald“ dar. Gleichzeitig soll die planungsrechtliche Absicherung der vorhandenen Betriebsgebäude durch eine Einbeziehung in die Flächennutzungsplanänderung erfolgen. Ziel der 2. Änderung ist die Darstellung einer „Gewerblichen Baufläche“ (s. Anlage 1). Das Plangebiet umfasst eine rund 3.200 qm große Fläche, welche nordöstlich an das vorhandene Regenrückhaltebecken angrenzt. Im südlichen Teil des Änderungsbereiches befinden sich die vorhandenen Gebäude des SEB, nördlich anschließend ist derzeit Wald vorhanden. 

 

Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat bereits attestiert, dass die Flächennutzungsplanänderung mit den Zielen der Raumordnung übereinstimmt.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thoms