Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung ein externes Fachingenieurbüro zu beauftragen, mit dem Ziel der Aufstellung eines Raum- und Nutzungskonzeptes, einer Funktions-/Bedarfsanalyse und einer Machbarkeitsstudie. Diese werden zwingend als weitere Planungsgrundlage für die Umgestaltung der Rathaus- und Ratstrakträume und einen Erweiterungsbau mit entsprechender Kostenermittlung benötigt. Im Anschluss daran kann dem Rat ein weiterer Umsetzungsbeschluss vorgelegt werden.
Sachdarstellung:
Anlass: Rathaussanierung statt Neubau
1. Angaben
zum Grundstück:
Katasterbezeichnung: Gemarkung
Bergkamen Flur 11,
Teilflächen aus Flurstücken 447, 637 und 732
Flächengröße: Gebäude- und Freifläche; 6.501 m²
Grundstücksart: Eckgrundstück, bebaut mit einem Rathaus und Ratstrakt
Lage: innerörtlich, an einer
Verkehrsstraße
Gewerbliche Lage: benachbarte
Wohn- und Geschäftshausbebauung, Busbahnhof
Verkehrsanbindung: Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe, Autobahnanschluss
an A2 ca. 4,0 km, Bahnhof Kamen ca. 6,0 km entfernt; ausreichende Stellplatzmöglichkeiten
in der näheren Umgebung
Flächennutzungsplan: Fläche für den Gemeinbedarf, Rathaus
Bebauungsplan: kein
B-Plan, Bebauung nach § 34 BauGB Kerngebiet, Friedhof
Sonstiges: Das
Grundstück lag in einem bergbaulichen Einwirkungsgebiet.
2. Angaben
zum Rathaus:
2.1. Baujahr/Fertigstellung: 1974/1976
2.2. Bruttorauminhalt: ca. 25.500 m³
2.3. Nutzfläche: ca. 6.000 m²
2.4. Geschosse: 9 inkl. Keller
2.5. Arbeitsplätze: ca. 230 (innerhalb des Hauses)
2.6. Räume: ca.
165
2.7. Bauart:
Massivbauweise/Stahlbetonskelett siebengeschossig, unterkellert, Geschossdecken
aus Stahlbeton, Flachdach als Kaltdach mit bituminöser Abdichtung und
Kiesschüttung, Fenster und Türelemente aus ungedämmten Aluminiumprofilen,
Sonnenschutzverglasung, Faserzementplatten als Vorhangfassade.
2.8. Bislang erfolgte Sanierungen:
2.8.1.
Teppichboden
(ca. 2000)
2.8.2.
Eingangstüren
(ca. 2010)
2.8.3.
Heizungsanlage
(ca. 2018)
2.8.4.
LED
Beleuchtung (ca. 2018)
2.8.5.
Elektroinstallationen
IT (ca. 2019)
2.8.6.
Verschattungsrollos
innen (ca. 2019)
2.9. Baumängel/aktuelle Schäden 2022:
2.9.1.
Schlecht
gedämmte und schadstoffbelastete Außenfassade
2.9.2.
Zugige,
veraltete Fenster ohne Ersatzteilmöglichkeiten
2.9.3.
Ungedämmte
Heizungsnischen
2.9.4.
Nicht
gedämmter Dachbereich mit ständigen Leckagen
2.9.5.
Veraltete
Heizkörper und deren Leitungen
2.9.6.
Veraltete
Aufzugsanlagen mit wöchentlichen Ausfällen
2.9.7.
Veraltete,
unansehnliche Sanitäranlagen einschl. der Leitungen
2.9.8.
Fehlende
Behinderten-WC Einrichtungen (behindertenfreundliches ist im
Erdgeschoss vorhanden) sowie
sanierungsbedürftige Sanitärbereiche
2.9.9.
Defekte
Trennwand- und Schranksysteme ohne Ersatzteilmöglichkeiten
2.9.10. Teppichboden ca. 20 Jahre alt
2.9.11. Brandschutzmaßnahmen
2.9.12. Schallschutzmaßnahmen
2.9.13. Fehlende Besprechungsräume
2.9.14. Fehlende Einzelbüros
2.9.15. Fehlende Personalaufenthaltsräume
2.9.16. Fehlende Lagerräume
3. Angaben
zum Ratstrakt:
3.1. Baujahr/Fertigstellung: 1974/1976
3.2. Bruttorauminhalt: ca. 6.700 m³
3.3. Nutzfläche: ca. 1.350 m²
3.4. Geschosse: 3 inkl. Keller
3.5. Bauart:
Massivbauweise/Stahlbetonskelett zweigeschossig mit Untergeschoss, die Räume
des ehemals im Untergeschoss befindlichen Gastronomiebetriebes wurden durch Um-
und Ausbauten umfunktioniert zur Nutzung durch die stadteigene Druckerei und
IT-Abteilung, Geschossdecken aus
Stahlbeton, Flachdach als Warmdach mit Folienabdichtung, Glasfassade.
3.6. Baumängel/aktuelle Schäden 2022:
3.6.1.
Undichte,
veraltete, tlw. nicht zu öffnende Fenster und Fassadenelemente
ohne Ersatzteilmöglichkeiten
3.6.2.
Fehlende
Behinderten-WC Einrichtungen
3.6.3.
Fehlende
Barrierefreiheit der Tribüne
3.6.4.
Fehlende
Klimatisierung der Sitzungssäle
3.6.5.
Fehlende
geeignete Verschattungsmöglichkeiten
4. Derzeitiger
Verlauf und Sachstand:
Im Jahre 2019 hat der Fachbereich
Immobilienwirtschaft überschlägige Kosten in der Gegenüberstellung von einer
Sanierung des Rathauses (inkl. Ratstrakt) mit einem zwischenzeitlichen Auszug
in ein Containerdorf und einem Rathausneubau inkl. Abbruch des Bestandsgebäudes
ermittelt. Zu diesem Zeitpunkt kam die Verwaltung zu dem Ergebnis, einen Neubau
zu favorisieren.
In 2020/21 wurde ein Rathausneubau mit
mind. 40 Mio. € jedoch auf Grund der Materialknappheit und der immens
steigenden Baupreise bereits kritisch bewertet.
2021 hat die Verwaltung eine Schadstoffuntersuchung der
Außenfassade in
Auftrag gegeben. Hierbei bestätigte sich der Verdacht, dass die im Außenbereich
verbauten Bauteile gesundheitsgefährdende Materialien beinhalten, welche keine
Gefahr für die Mitarbeiter darstellen. Darüber hinaus wurden Überlegungen
angestellt, ob und wie eine Sanierung im laufenden Betrieb doch eine
alternative Lösung sein könnte und folgendes Szenario entwickelt:
Denkbar wäre
eine etagenweise Sanierung mit einer vollständigen Entkernung von oben nach
unten. Dazu müssten jeweils 1 bis 2 Etagen leergezogen werden. Das bedeutet den
Umzug einiger Mitarbeiter in andere Gebäude, z.B. in das Stadtfenster oder/und
die Möglichkeit des mobilen Arbeitens zu nutzen. Bei der außenliegenden
Fassaden-/ Schadstoffsanierung muss im laufenden Betrieb darauf geachtet
werden, dass die jeweils darunterliegende Etage vollständig luftdicht im
Bereich der Fenster verschlossen (abgeklebt) sein muss. Nur so können die
Fasern nicht in das Innere des Gebäudes eindringen. Speziell für die
Schadstoffsanierung könnte auch eine zweiwöchige Betriebsferienzeit des
Rathauses eine mögliche Alternative sein.
Ein weiterer
Ansatz war, die Gewerke bezogenen Sanierungsarbeiten über mehrere Jahre
aufzuteilen (z.B. Sanierung der Außenhülle (Fassade und Dach), Sanitäranlagen,
Heizung, Raumtrennwände etc.).
In jedem
Fall bedeutet eine Sanierung im laufenden Betrieb eine immense Belastung jedes
einzelnen Mitarbeiters über einen langen Zeitraum hinweg.
Durch den
steigenden Personalbedarf und den erhöhten Anspruch an die Digitalisierung mit
größeren Servern wächst auch der Flächenbedarf. Hinzu kommt, dass das Rathaus schon
lange nicht mehr die heutigen Standards, die an moderne, zukunftsorientierte
Büroarbeit gestellt werden, erfüllt.
Ein
Erweiterungsbau ist als Ergänzung zur Sanierung in jedem Fall erforderlich.
Denkbar wäre, dass in dem Erweiterungsbau die IT-Abteilung aus Gründen der
Sicherheit und weitere Sitzungsräume Platz finden. Die freigezogenen Räume im
Untergeschoss des Ratstraktes könnten dann umgebaut und von den Fraktionen
genutzt werden. Ferner wäre es möglich, die Flächen im Erdgeschoss des
Ratstraktes für barrierefreie Sanitäranlagen und die Integration eines Aufzuges
umzugestalten.
2022 entschließt sich die Stadtverwaltung dazu, eine
Rathaussanierung mit einem Erweiterungsbau einem Rathausneubau vorzuziehen und
weitere Schritte dahingehend einzuleiten. Diese Entscheidung kommt auch dem
bestehenden Klimaschutzkonzept und dem Ziel „Bergkamen wird bis 2040
klimaneutral“ zu Gute.
5. Empfehlungen:
Die
Verwaltung empfiehlt im ersten Schritt die
Beauftragung:
5.1. eines Raum- und Nutzungskonzeptes
5.2. einer Funktions-/Bedarfsanalyse
5.3. einer Machbarkeitsstudie zu den o.g.
Überlegungen.
Die
Verwaltung empfiehlt im zweiten Schritt:
5.4. die Bildung eines Unterausschusses mit
einem Vertreter sowie einem Stellvertreter aus jeder Fraktion zwecks Begleitung
der weiteren Baumaßnahme.
Kostendarstellung: |
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Kosten/Erlöse: |
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Produkt-/Sachkonto: 01.11.03.521868
Instandhaltungsrückstellung Rathaus |
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Folgekosten pro Jahr:
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€ |
Mittelverfügbarkeit: |
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Deckungsvorschlag: |
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Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG
negativ |
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Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Brauner |
Sachbearbeiterin Nicolas |
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