Beschlussvorschlag:
Der
Betriebsausschuss beschließt die Planung und Errichtung des Neubaus eines
Verwaltungsgebäudes für den Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (SEB) und die
Verwendung der bereits im Wirtschaftsplan 2022 bereitgestellten Haushaltsmittel
der Buchungsstelle 1/2012.785200 in Höhe von 1,0 Mio € in 2022 und 3,0 Mio € in
2023.
Sachdarstellung:
Für den Stadtbetrieb Entwässerung
Bergkamen (SEB) wird es kurz- und mittelfristig signifikante neue
Aufgabenbereiche geben, welche eine Erhöhung der Personalanzahl bedeutet und damit einhergehend
eine Erweiterung des Raumbedarfes am Betriebsgelände erfordern.
Es wird probeweise zunächst von einem zusätzlichen Personalbedarf von
zwei Planstellen im technischen Verwaltungsbereich und zwei Planstellen im
gewerblichen technischen Bereich ausgegangen.
Im
Wesentlichen handelt es sich um folgende Aufgaben, wobei die Übernahme
Pumpwerke / Sonderbauwerke der Ruhrkohle AG (RAG) und die Bewirtschaftung des
Adensees hervorzuheben sind.
·
Übernahme
Pumpwerke / Sonderbauwerke der RAG, welche Bestandteil des öffentl.
Entwässerungssystem sind. (15 Anlagen)
·
Bewirtschaftung
des Adensees (Wasserstadt Aden)
·
Überprüfung
und Kontrolle von Selbstauskünften im Rahmen der Niederschlagswassergebühren
·
Überprüfung
und Kontrolle von Wasserschwundmengen im Rahmen der Schmutzwassergebühren
(Gartenbewässerung)
·
Beratungsleistungen
im Rahmen der Starkregenvorsorge / Überflutungsschutz
·
Erweiterte
Verwaltungsaufgaben (z.B. Entwässerungsantrag, Betriebsanweisungen)
Aktuell
mietet der SEB im Rathaus fünf Büros für sieben Stellen in der Allg. Verwaltung
an, die drei gewerblichen Stellen sind bereits am vorhandenen Betriebshof im
Logistikpark A2, Ernst-von Bodelschwingh Straße, untergebracht.
Da
der vorhandene Raumbedarf weder im Rathaus noch am Betriebshof ausreichend ist,
wurde innerhalb der Betriebsleitung die Möglichkeit erörtert, dass der SEB am
Standort des Betriebshofes ein neues Verwaltungsgebäude für den SEB realisieren
kann.
Die
zentrale Unterbringung aller Mitarbeiter des SEB an einem Standort werden auch
die interne Arbeitsorganisation und Arbeitsabläufe erleichtern.
Weiterhin
würden sich durch das gewonnene Raumangebot im Rathaus ggf. Synergieeffekte für
eine mögliche Rathaussanierung ergeben (etagenweise Sanierung, Vermeidung
Anmietung Bürocontainer).
Seitens
des SEB wurde im Rahmen der bisherigen Vorplanungen vom Planungsamt StA 61 eine
planungsrechtliche Bewertung des Vorhabens eingeholt.
Als
Ergebnis ist festzuhalten, dass gemäß den Festsetzungen des aktuell gültigen
Bebauungsplanes Nr. WD 116 „Logistikpark A2“ das Vorhaben nicht zulässig wäre
und auch Befreiungstatbestände nicht gegeben sind.
Um
das geplante Vorhaben am angedachten Standort umzusetzen ist demnach eine
Änderung des Bebauungsplanes Nr. WD 116 „Logistikpark A2“ erforderlich mit dem
Ziel, eine Baufläche (zweckgebundenes Sondergebiet Ver- und Entsorgung oder
Gewerbegebiet) festzusetzen.
Ebenso
ist aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Bundesautobahn 2 (BAB 2) Kontakt zum
Fernstraßen-Bundesamt und der neugegründeten Autobahn GmbH aufgenommen worden,
da sich der geplante Neubau innerhalb der Anbaubeschränkungszone der BAB 2 befindet, aber außerhalb der
Anbauverbotszone.
Von
den vorgenannten Behörden liegt bereits eine Rückmeldung vor, dass es keine
grundsätzlichen Bedenken zum angedachten Neubau gibt. Eine genaue Prüfung würde
im Rahmen eines B-Plan Änderungsverfahren stattfinden.
Innerhalb
der erfolgten Machbarkeitsstudie der Architektengruppe Zingel, Hildesheim, ist
bereits eine sehr detaillierte Planung des Gebäudes erfolgt. Der Entwurf sieht
ein eingeschossiges Gebäude mit mindestens 13 Arbeitsplätzen vor, es steht eine
Nutzfläche von ca. 330 m² zur Verfügung. (siehe Anlage)
Der
Neubau ist mit einem mittleren Bau- und Ausstattungsstandard geplant, bei dem
ein besonderes Augenmerk auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz gelegt wurde.
Die
vorläufige Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 4,0 Mio. €.
In
diesen Kosten ist sowohl eine Baukostenreserve in Höhe von 20 %, als auch die
Erstausstattung und Baunebenkosten enthalten.
Vorbehaltlich
der planerischen Zulässigkeit könnte optional in der weiteren Planung auch ein
zweigeschossiger Neubau betrachtet werden. Der damit gewonnene Büroraum von
weiteren 13 Arbeitsplätzen und einer zusätzlichen Nutzfläche von ca. 330 m²
könnte als Reserve für die künftige Entwicklung des SEB aber auch für eine
Nutzung durch andere Stadtämter vorgesehen werden.
Die
Auswirkungen auf die Abwassergebührenentwicklung würden bei dem eingeschossigen
Neubau eine Erhöhung von 0,04 € Cent pro Kubikmeter bei einem zweigeschossigen
Neubau 0,01 € Cent pro Kubikmeter bedeuten.
Die
weiteren Verfahrensschritte wären die Einleitung eines
B-Plan
Änderungsverfahren in Abstimmung mit dem Planungsamt StA 61 und die Erörterung
einer Zusammenarbeit mit einem Kommunal-Partner, der den SEB bei der Vergabe,
Planung und während der Bauphase unterstützt.
Der
weitere Zeitplan sieht vor, die Änderung des Bebauungsplanes im Ausschuss für
Bauen und Verkehr am 07.06.2022 und im Rat am 08.06.2022 zu beschließen.
Für das
Verfahren wird eine Dauer von 1 – 1,5 Jahren eingeplant, parallel würde die
Planung vorangetrieben, so dass der Baustart direkt nach Abschluss des
Verfahrens realisiert werden könnte.
Es wird
davon ausgegangen, dass das Bauvorhaben in 2024 abgeschlossen und in 2025
bezogen werden kann.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Kämmerer und Betriebsleiter |
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Vertreter der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiter Lübke |
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