Betreff
Jahresabschluss 2020 des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2020
b) Genehmigung des Lageberichtes
c) Behandlung des Jahresergebnisses
d) Entlastung der Betriebsleitung und des Betriebsausschusses
Vorlage
12/0565
Aktenzeichen
grue
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

I.                    für den Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen

 

Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die Entlastung der Betriebsleitung des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen.

 

 

Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen zu beschließen:

 

Zu a) und b)

 

  1. Der Jahresabschluss des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen zum 31.12.2020  wird in der vorgelegten Form festgestellt.

  2. Der Lagebericht wird genehmigt.

Zu c)   Die vorläufige Ergebnisabführung 2020 in Höhe von 5.292.000,00 € wurde am 28.10.2021 im Rat der Stadt Bergkamen beschlossen. Nach den nunmehr abgeschlossenen Jahresabschlussarbeiten 2020 ergibt sich ein Ergebnis in Höhe von 5.732.389,35 €.

Die vorläufige Ergebnisabführung in Höhe von 5.292.000,00 verbleibt vollständig im städtischen Haushalt. Der rechnerisch daraus verbleibende Betrag in Höhe von 440.389,35 € verbleibt im SEB und wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

 

II.                  für den Rat der Stadt Bergkamen

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt

 

Zu a) und b)

 

  1. Der Jahresabschluss des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen zum 31.12.2020  wird in der vorgelegten Form festgestellt.

  2. Der Lagebericht wird genehmigt.


Zu c)   Die vorläufige Ergebnisabführung 2020 in Höhe von 5.292.000,00 € wurde am 28.10.2021 im Rat der Stadt Bergkamen beschlossen. Nach den nunmehr abgeschlossenen Jahresabschlussarbeiten 2020 ergibt sich ein Ergebnis in Höhe von 5.732.389,35 €.

Die vorläufige Ergebnisabführung in Höhe von 5.292.000,00 verbleibt vollständig im städtischen Haushalt. Der rechnerisch daraus verbleibende Betrag in Höhe von 440.389,35 € verbleibt im SEB und wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

 

Zu d)  Der Rat der Stadt Bergkamen entlastet den Betriebsausschuss des Rates der Stadt
          Bergkamen vorbehaltlos.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Zu a) und b)

 

Gemäß § 26 Abs. 1 EigVO hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss zusammen mit dem Jahresbericht aufzustellen und unter Angabe des Datums unterschrieben über den Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen.

 

Der Jahresabschluss ist nach § 106 GO durch die Gemeindeprüfungsanstalt zu prüfen, die sich zur Durchführung eines Wirtschaftsprüfers bedient.

 

Der Prüfbericht ist entsprechend den Bestimmungen des § 106 Abs. 2 Satze 6 und 7 in Verbindung mit § 105 Abs. 5 GO dem Rechnungsprüfungsausschuss zuzuleiten und in diesem Gremium zu beraten.

 

Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht unter Einbeziehung der Beratungen im örtlichen Betriebsausschuss fest.

 

Erläuterungen zum Prüfungsbericht erfolgen durch den Wirtschaftsprüfer.

 

Zu c)

 

Der Beschluss über die Feststellung ist mit einem Beschluss über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes verbunden.

 

Die Ergebnisrechnung des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen weist einen Jahresüberschuss von 5.732.389,35 € aus.

 

Nach Vorschlag der Betriebsleitung soll die vorläufige Ergebnisabführung in Höhe von 5.292.000,00 vollständig im städtischen Haushalt verbleiben und der verbleibende Betrag in Höhe von 440.389,35 € verbleibt im SEB und wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

Zu d)

 

Mit dem Beschluss des Jahresabschlusses des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen zum 31.12.2020



-       beschließt der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen die Entlastung der Betriebsleitung und empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen gem § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW den Jahresabschluss festzustellen und den Betriebsausschuss zu entlasten

-       beschließt der Rat der Stadt Bergkamen gem. § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung NRW die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Betriebsausschusses des Rates der Stadt Bergkamen.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Kämmerer und Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Marquardt

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Staschat

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grünewald