Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen stimmt dem Kauf von 10 Geschäftsanteilen an der PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH zum Nennwert von 200 € pro Geschäftsanteil (Gesamt 2.000€) zu.
Die Mittelbereitstellung erfolgt außerplanmäßig bei der Buchungsstelle 16.61.01/0707.786500. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen bei der Buchungsstelle 08.42.01/0477.781700.
Sachdarstellung:
Bei der der
PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD-G) handelt es sich um eine
Gesellschaft, die bundesweit Beratungs- und Managementleistungen zu vielen
Fragen moderner Verwaltung und Infrastruktur anbietet. Die Gesellschafter und
Auftraggeber sind ausschließlich Bund, Länder, Kommunen sowie andere
öffentliche Körperschaften und Einrichtungen. Nur als Gesellschafter besteht
die Möglichkeit ohne Ausschreibung die Dienstleistungen der PD-G zu nutzen.
Die Stadt
Bergkamen beabsichtigt die Kompetenzen dieser Gesellschaft in unterschiedlichen
Bereichen in Anspruch zu nehmen. Dies könnte zum Beispiel bei Planung zur
langfristigen Bewirtschaftung von Gebäuden, oder der Digitalisierung der
Verwaltung sein. Gerade im Hinblick auf die digitale Transformation zur
Einhaltung der Vorgaben des Online Zugangsgesetzes (OZG) wird häufig auch
externe Expertise und Unterstützung notwendig sein, um den hohen
Komplexitätsgrad dieser Entwicklung zukunftsfähig abbilden zu können.
Aufgrund der
strukturellen Ausgestaltung gilt diese Gesellschaft als inhousefähig i.S.d. §
108 GWB und kann somit ohne förmliches Vergabeverfahren i.S.d. §§ 97 ff. GWB
beauftragt werden. So besteht die Möglichkeit schnell und ohne großen
Verwaltungsaufwand Beratung für die Transformationsprozesse zu bekommen. Die
Stadt Bergkamen bleibt dabei frei in der Entscheidung mit welchen
Prozessschritten die PD-G beauftragt wird, oder anderweitig vergeben werden. So
wäre es denkbar die PD-G für eine Ist-Analyse zu beauftragen, das anschließende
Changemanagement jedoch von einem anderen Dienstleister durchführen zu lassen.
Die Bedingungen, zu denen die PD-G beauftragt werden kann, sind für alle
Gesellschafter gleich.
Die Stadt
Bergkamen würde die zu erwerbenden Geschäftsanteile direkt von der Gesellschaft
zum Nennwert und nicht, wie bei solchen Transaktionen sonst üblich zum
Marktwert kaufen. Ein Anspruch auf bereits in der Gesellschaft erwirtschaftete
Gewinne oder künftig noch zu erwirtschaftende Gewinne besteht aufgrund der
Ankaufsvereinbarung jedoch nicht. Darüber hinaus bestehen allerdings keine
Nachschusspflichten für die Stadt Bergkamen.
Die Anteile
an der Gesellschaft könnten jeder Zeit zum Nennwert an die Gesellschaft zurück
verkauft werden. Die Zahl der zu
erwerbenden Geschäftsanteile richtet sich bei kommunalen Gesellschaftern nach
der Einwohnerzahl. Die Stadt Bergkamen erwirbt demnach 10 Geschäftsanteile zu
je 200 € und würde 0,1 % an der Gesellschaft halten.
Die
Gesellschaftsstruktur kann der beigefügten Anlage (Anlage 1) entnommen werden
(u.a. der Bund, 10 Bundesländer sowie zahlreiche Kommunen und Körperschaften
aus dem öffentlichen Sektor). Als Anlage liegen zudem der Gesellschaftsvertrag
(Anlage 2) und die Eckpunktevereinbarung (Anlage 3) bei.
Bei der
Beteiligung an der PD-G handelt es sich gemäß § 115 GO NRW um einen gegenüber
der Kommunalaufsicht anzeigepflichtigen Tatbestand. Die Stadt Bergkamen wird
unmittelbar im Anschluss an den Ratsbeschluss dieser Pflicht nachkommen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Blom |
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