Betreff
Erwerb von Gesellschaftsanteilen der "PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH"
Vorlage
12/0498
Aktenzeichen
20.44 bl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen stimmt dem Kauf von 10 Geschäftsanteilen an der PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH zum Nennwert von 200 € pro Geschäftsanteil (Gesamt 2.000€) zu.

Die Mittelbereitstellung erfolgt außerplanmäßig bei der Buchungsstelle 16.61.01/0707.786500. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen bei der Buchungsstelle 08.42.01/0477.781700.

 

 

Sachdarstellung:

 

Bei der der PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD-G) handelt es sich um eine Gesellschaft, die bundesweit Beratungs- und Managementleistungen zu vielen Fragen moderner Verwaltung und Infrastruktur anbietet. Die Gesellschafter und Auftraggeber sind ausschließlich Bund, Länder, Kommunen sowie andere öffentliche Körperschaften und Einrichtungen. Nur als Gesellschafter besteht die Möglichkeit ohne Ausschreibung die Dienstleistungen der PD-G zu nutzen.

 

Die Stadt Bergkamen beabsichtigt die Kompetenzen dieser Gesellschaft in unterschiedlichen Bereichen in Anspruch zu nehmen. Dies könnte zum Beispiel bei Planung zur langfristigen Bewirtschaftung von Gebäuden, oder der Digitalisierung der Verwaltung sein. Gerade im Hinblick auf die digitale Transformation zur Einhaltung der Vorgaben des Online Zugangsgesetzes (OZG) wird häufig auch externe Expertise und Unterstützung notwendig sein, um den hohen Komplexitätsgrad dieser Entwicklung zukunftsfähig abbilden zu können.

 

Aufgrund der strukturellen Ausgestaltung gilt diese Gesellschaft als inhousefähig i.S.d. § 108 GWB und kann somit ohne förmliches Vergabeverfahren i.S.d. §§ 97 ff. GWB beauftragt werden. So besteht die Möglichkeit schnell und ohne großen Verwaltungsaufwand Beratung für die Transformationsprozesse zu bekommen. Die Stadt Bergkamen bleibt dabei frei in der Entscheidung mit welchen Prozessschritten die PD-G beauftragt wird, oder anderweitig vergeben werden. So wäre es denkbar die PD-G für eine Ist-Analyse zu beauftragen, das anschließende Changemanagement jedoch von einem anderen Dienstleister durchführen zu lassen. Die Bedingungen, zu denen die PD-G beauftragt werden kann, sind für alle Gesellschafter gleich.

 

Die Stadt Bergkamen würde die zu erwerbenden Geschäftsanteile direkt von der Gesellschaft zum Nennwert und nicht, wie bei solchen Transaktionen sonst üblich zum Marktwert kaufen. Ein Anspruch auf bereits in der Gesellschaft erwirtschaftete Gewinne oder künftig noch zu erwirtschaftende Gewinne besteht aufgrund der Ankaufsvereinbarung jedoch nicht. Darüber hinaus bestehen allerdings keine Nachschusspflichten für die Stadt Bergkamen.

 

Die Anteile an der Gesellschaft könnten jeder Zeit zum Nennwert an die Gesellschaft zurück verkauft werden.  Die Zahl der zu erwerbenden Geschäftsanteile richtet sich bei kommunalen Gesellschaftern nach der Einwohnerzahl. Die Stadt Bergkamen erwirbt demnach 10 Geschäftsanteile zu je 200 € und würde 0,1 % an der Gesellschaft halten.

 

Die Gesellschaftsstruktur kann der beigefügten Anlage (Anlage 1) entnommen werden (u.a. der Bund, 10 Bundesländer sowie zahlreiche Kommunen und Körperschaften aus dem öffentlichen Sektor). Als Anlage liegen zudem der Gesellschaftsvertrag (Anlage 2) und die Eckpunktevereinbarung (Anlage 3) bei.

Bei der Beteiligung an der PD-G handelt es sich gemäß § 115 GO NRW um einen gegenüber der Kommunalaufsicht anzeigepflichtigen Tatbestand. Die Stadt Bergkamen wird unmittelbar im Anschluss an den Ratsbeschluss dieser Pflicht nachkommen.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Blom