Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt den
Bürgermeister, den dieser Vorlage als Anlage beigefügten Mietspiegel
anzuerkennen.
Sachdarstellung:
Die Stadt Bergkamen
hat mit der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreis Unna am
27.02.2019 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstellung eines
neuen Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen in Anlehnung
an die Marktentwicklung für die Zeit ab 01.01.2022 geschlossen. Die hierfür auf
die Stadt Bergkamen entfallenden Kosten betragen 7.000,00 € jährlich.
Die erforderlichen
Daten wurden von der Geschäftsstelle durch Vermieterbefragungen erfasst und
ausgewertet. Die Ergebnisse und Auswertung hat der Gutachterausschuss in der
abschließenden Sitzung am 27.10.2021 den Vertretern der Städte und Gemeinden im
Kreis Unna, soweit sie in die o. g. Vereinbarung eingetreten sind, sowie den
Interessenvertretern der Mieter und Vermieter präsentiert. Der für die Stadt
Bergkamen erstellte fortgeschriebene Mietspiegel ist dieser Vorlage als Anlage
beigefügt.
Von den Interessenvertretern
der Mieter und Vermieter (Mieterverein Unna sowie Haus und Grund Unna) wurden
die fortgeschriebenen Mietspiegel bereits anerkannt. Seitens der Verwaltung
bestehen gegen die Anerkennung ebenfalls keine Bedenken.
Der Mietspiegel für
nicht preisgebundenen Wohnraum im Gebiet der Stadt Bergkamen soll zum
01.01.2022 veröffentlicht werden und eine zweijährige Laufzeit haben. Er kann
künftig sowohl auf der städtischen Internetseite als auch auf der Homepage des
Kreises Unna abgerufen werden. Darüber hinaus wurden von der Geschäftsstelle
für alle beteiligten Kommunen Online-Rechner entwickelt, die die Anwendung der
Mietspiegel erleichtern sollen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Brauner |
Sachbearbeiterin Kitschke |
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