§ 80 Abs. 4 GO NRW
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Bergkamen nebst Anlagen für die Haushaltsjahre 2022/2023 zu erlassen.
Sachdarstellung:
Nach Aufstellung und Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2022
/2023 am 28.10.2021 haben sich seitens der Verwaltung Änderungen ergeben.Für die nachfolgenden Bereiche ergeben sich Änderungsnotwendigkeiten (Anlage 1):
A) Ergebnis-/Finanzplan (nicht investiv)
Erträge/Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit:
§ Schlüsselzuweisungen
§ Verwaltungs-/Benutzungsgebühren Friedhöfe
§ Benutzungsgebühren Abwasser, Abfall, Straßenreinigung/Winterdienst
Aufwendungen/Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit:
§ Kreisumlage
§ Öffentlicher Anteil Straßenentwässerung/-reinigung
§ Weiterleitung Abwasser-/Abfallgebühren, Gebühren Straßenreinigung/Winterdienst
B) Veränderung der Finanzplanung sowie Entwicklung der allgemeinen
Rücklage/ Ausgleichsrücklage
§ Finanzplanung des Ergebnisplanes 2022 bis 2026
§
Veränderte Entwicklung der allgemeinen
Rücklage/Ausgleichsrücklage
C) Haushaltssatzung (Anlage
2)
§ Veränderungen § 1 und § 4
Änderungen bei den Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan haben sich nicht ergeben.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Haeske |
|