Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht des EBB zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Um die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebes zu gewährleisten, ist laut § 10 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW ein Überwachungssystem einzurichten, dass es ermöglicht, leistungsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.
Zur Risikofrüherkennung gehören insbesondere
- die Risikoidentifikation
- die Risikobewertung
- Maßnahmen der Risikobewältigung einschließlich der Risikokommunikation
- die Risikoüberwachung / Risikofortschreibung
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die Dokumentation
Zum Ende des Kalenderjahres 2010 hat der EBB ein entsprechendes System (RMS-Bericht) eingeführt.
Der RMS-Bericht wurde zunächst einer halbjährlichen Überprüfung unterzogen, um festzustellen, ob es Änderungen bezüglich Eintrittswahrscheinlichkeit, Höhe des möglichen Schadens gibt und ob Maßnahmen zur Minderung der Risiken weiterhin durchgeführt werden bzw. ob weitere Maßnahmen notwendig sind.
Aufgrund der vorliegenden Erfahrungswerte und im Einklang mit den beauftragten Wirtschaftsprüfern wurde der Prüfrhythmus durch Beschluss der Betriebsleitung seit 2016 auf eine jährliche Prüfung verlängert.
Bei der letzten Überprüfung am 13.08.2021 wurde für die 31 Risiken des EBB festgestellt, dass die ergriffenen Maßnahmen sich bewährt haben und keine Neubewertung nötig ist.
Als aktuell größtes Risiko ist die aktuelle Kraftstoffkostenentwicklung identifiziert.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
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Vertreter der Betriebsleitung Polplatz |
Sachbearbeiter Heinemann |
Sachbearbeiter Rutkowski |