Betreff
Satzung über die Abfallentsorgung
hier: 5. Änderung
Vorlage
12/0402
Aktenzeichen
70.2 pol-mü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 5. Änderungssatzung vom ……….2021 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergkamen vom 13.12.2006, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

Mit der Einführung einer 4-wöchentlichen Abfuhr für Restabfall in Ein- und Zweipersonen-Haushalten (siehe Drucksache Nr. 12/0404) ist es erforderlich, die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergkamen vom 13.12.2006 anzupassen.

Aus diesem Grunde schlägt die Betriebsleitung folgenden Satzungstext für § 15 vor (Änderungen in Fettdruck / Kursiv – aktueller Text durchgestrichen):

 

§ 15
Häufigkeit und Zeit der Gefäßleerung

 

(1) Die Leerung der Gefäße für Rest- und Bioabfall sowie für Kunststoffe, Verbundstoffe und Metalle erfolgt im 14-täglichen Abfuhrrhythmus. Die Abfuhr der 240-Liter Altpapiergefäße wird bezirksweise im vierwöchent­lichen Rhythmus durchgeführt.

(1) Restmüll-, Bio- und Wertstoffgefäße werden im14-täglichen Rhythmus geleert, die Papiergefäße im 4-wöchentlichen Rhythmus. Für Einpersonen-Haushalte kann die Leerung des 60-Liter Restmüllgefäßes in einem 4-wöchentlichen Rhythmus erfolgen, für Zweipersonen-Haushalte das 80-Liter-Restabfallgefäß. Zur deutlichen Erkennung erhalten diese Gefäße einen roten Deckel.


(2) Die Abfallgefäße sind am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr bereitzustellen.

(3) Die 1.100-Liter-Müllgroßbehälter für Restabfall werden wahlweise einmal oder zweimal wöchentlich sowie 14-täglich geleert. Die Leerung der 1.100-Liter-Müllgroßbehälter für Altpapier erfolgt wahlweise 14-täglich oder 4-wöchentlich.

(4) Das Stadtgebiet wird für die Abfallbeseitigung in Bezirke eingeteilt. Die Tage der Abfuhr sowie notwendig werdende Änderungen der regelmäßigen Abfuhrtage werden von der Stadt Bergkamen bestimmt und rechtzeitig bekannt gegeben.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels