Betreff
Gewässerschutzbericht für das Jahr 2020
Vorlage
12/0401
Aktenzeichen
brae-grue
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Gewässerschutzbericht für das Jahr 2020 zu Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Benutzer von Gewässern, die am Tag mehr als 750m³ Abwasser einleiten, sind laut §64 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz -WHG- verpflichtet, eine(n) Gewässerschutzbeauftragte(n) -GSB- zu bestellen.

 

Die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten -GSB- ergeben sich aus dem §65 Abs. 1-3 des Wasserhaushaltsgesetz -WHG- und beziehen sich auf alle Gewässerschutzmaßnahmen im Abwasserwesen. Die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten -GSB- unterteilen sich in Kontroll-, Initiativ- und Informationsaufgaben.

 

Kontrollaufgaben:

 

  • Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen bei Maßnahmen im Abwasserwesen
  • Kontrolle der Abwasseranlagen im Hinblick auf die Funktionstüchtigkeit und deren ordnungsgemäßen Betrieb

 

Initiativaufgaben:

 

  • Auf die Anwendung geeigneter Abwasserbehandlungsverfahren, einschließlich der Verfahren zur ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Beseitigung der bei der Abwasserbehandlung entstehenden Reststoffe hinzuwirken
  • innerbetriebliche Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung des Abwasseranfalls nach Art und Menge zu implementieren       
  • auf umweltfreundliche Produktionen hinzuwirken

 

Informationsaufgaben:

 

  • festgestellte Mängel mitteilen und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung vorschlagen
  • die Betriebsangehörigen über die in dem Betrieb verursachten Gewässerbelastungen sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung unter Berücksichtigung der wasserrechtlichen Vorschriften aufzuklären
  • dem Gewässerbenutzer jährlich eine schriftliche oder elektronische Berichtserstattung zu übergeben

 

Den Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten gegenüber steht die Pflicht des Betreibers SEB, den Gewässerschutzbeauftragten zu informieren und in Maßnahmen einzubinden, die nach Art und Aufgabenstellung den Gewässerschutzbeauftragten berühren.

 

Allgemeines zur Stadtentwässerung:

 

Die Stadt Bergkamen umfasst eine Fläche von 44,9 km². Der  Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen -SEB- unterhält im Auftrag für die Stadt Bergkamen ein Kanalnetz mit einer Gesamtlänge von rund 225 km bestehend aus Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanälen, einschl. Druckrohrleitungen. Da die Stadt Bergkamen keine eigene Kläranlage besitzt, wird das Abwasser zu den Kläranlagen Lünen, Werne und Kamen geleitet und dort gereinigt. Innerhalb des Kanalsystems befinden sich Pumpwerke (PW), Stauraum Kanal mit Untenliegender Entlastung (SKU), Regenüberlaufbecken (RÜB), Regenüberläufe (RÜ), Regenrückhaltebecken (RRB), Regenklärbecken (RKB), Hochwasserrückhaltebecken (HRB), Kleinkläranlagen (KKA) und eine Vielzahl von Vorflutern und Gräben, die teilweise unter finanzieller Beteiligung der Ruhrkohle AG betrieben werden. Der Anschlussgrad an das öffentliche Kanalnetz liegt bei 99,1%.

 

Zur Erhaltung und Verbesserung des kommunalen Kanalnetzes sind alle wesentlichen baulichen Maßnahmen im Abwasserbeseitigungskonzept -ABK- der Stadt Bergkamen dargestellt. Das Abwasserbeseitigungskonzept -ABK- bildet neben der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüvVO Abw) die Grundlage zum Wirtschaftsplan des Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen hinsichtlich der Funktions- und Leistungsfähigkeit.

 

Oberflächenwasser von Straßen- und befestigten Grundstücksflächen werden unter Beachtung des Trennerlasses, soweit es das Kanalnetz hergibt, mit den entsprechenden Genehmigungen und Erlaubnissen von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Unna bzw. der Bezirksregierung Arnsberg in die naheliegenden Gewässer eingeleitet. Die Abwässer aus der Schmutz- und Mischwasserkanalisation werden den Kläranlagen des Lippeverbandes in Lünen, Werne und Kamen zugeführt.

 

Eine detaillierte Auflistung aller Anlagen und der Aktivitäten (Instandhaltung, Erneuerung usw.) des städtischen Abwassersystems finden sich u.a. im Lagebericht des Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen -SEB- wieder. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle auf eine erneute Aufzählung der Daten und Fakten verzichtet.

 

Art, Umfang und Kosten der geplanten Investitionen für die Instandhaltung, Erneuerung und Unterhaltung des städtischen Kanalnetzes, sowie die Beratung zu wasserwirtschaftlichen Maßnahmen wurden den politischen Gremien, dem Betriebsausschuss und dem Rat der Stadt Bergkamen, regelmäßig durch entsprechende Vorlagen und Berichte des SEB zur Kenntnis gebracht. Bei allen Maßnahmen wird stets besonderer Wert auf Synergieeffekte mit anderen betroffenen Institutionen, wie z.B. Straßenbaulastträgern und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, gelegt.

 

Zum Nachweis der gesetzeskonformen Überwachung des städtischen Kanalisationsnetzes wird der Überwachungsbericht nach Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüvVO Abw) jährlich den Aufsichtsbehörden zur Kenntnisnahme zugesendet.

 

Ein wesentlicher Bestandteil des Entwässerungssystems sind die Straßenseitengräben und Vorfluter. Diese nehmen im Falle eines Regenereignisses das Ihnen zugeleitete Niederschlagswasser auf und leiten dieses teilweise über vorhandene Sonderbauwerke, z.B. Pumpwerke, Düker oder Regenwasserkanäle zu offenen Vorflutern wie, Seseke, Lippe, Bever, etc., ab. Die Stadt Bergkamen ist durch bergbauliche Einflüsse, Verlandungen und der natürlichen Verkrautung verpflichtet, regelmäßig den ordnungsgemäßen Zustand der Gewässer zweiter Ordnung herzustellen. Insbesondere wegen Starkregenereignissen wird der Aufrechterhaltung einer sicheren Vorflut besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

U. a. aus diesem Grund findet einmal im Jahr, gemeinsam mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Unna, der Unteren Landschaftsbehörde, der Ruhrkohle AG, den Umweltverbänden, politischen Vertretern sowie den interessierten Gewässeranliegern eine Gewässerschau statt. Aufgrund der COV-ID19 Pandemie, die aktuell noch anhält, wurde die Gewässerschau 2020 nicht durchgeführt.

 

Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Kontrollmechanismen sowie den zusätzlichen Einrichtungen, z.B. der Rufbereitschaft der Stadt Bergkamen und des SEB, dem Risikomanagement des SEB, der örtlichen Feuerwehr sowie die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, dem Lippeverband und der RAG bilden ein Gesamtpaket. Die Kooperation bildet die Grundlage für ein größtmögliches Maß an Sicherheit für die Bevölkerung und das sehr komplexe Entwässerungssystem, um Schäden an Gebäuden, Liegenschaften, Gewässern sowie dem Grundwasser fern zu halten.

Havarien durch Fehleinleitungen, Verunreinigungen durch Dritte oder aber insbesondere höhere Gewalt, lassen sich allerdings nie ganz ausschließen. Dank der guten Kommunikation aller Beteiligten, sind bisher solche Notsituationen weitgehend beherrschbar geblieben.

 

Besondere Vorkommnisse:

 

Am 08.07.2020 wurden Verdämmarbeiten am verrohrten Kanalseitengraben durchgeführt. Bei diesen Arbeiten ist augenscheinlich Dämmer ausgetreten, der einen Teil des Mittelbachs verunreinigt hat, welches durch eine Anwohnermeldung bekannt wurde.

 

 

Das Unternehmen welches die Verdämmarbeiten durchgeführt hat, wurde aufgefordert, diesen Schaden schnellstmöglich zu beseitigen. Dieses wurde am 13.07:2020 und am 14.07.2020 durchgeführt.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Bräutigam