Betreff
Abfallbeseitigung
hier: 27. Änderung der Gebührensatzung
Vorlage
12/0399
Aktenzeichen
70.09.01 pol-mü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

Die Gebührenkalkulation wurde durch die Mitarbeiter des EBB (EntsorgungsBetriebBergkamen) – Frau Grotefels (Betriebs­wirtin) und die Herren Heinemann und Rutkowski (Disponenten) – aufgestellt.

 

 

 

1.                       Sammel- und Transportleistung des EBB

Der EBB führt seit Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) sind die laufenden Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern.


2.                       Gebührenfestsetzung des Kreises Unna

Die Kreisverwaltung – Fachbereich Natur und Umwelt – schlägt dem  Kreistag für 2022 folgende Gebührensätze vor:


Sollte eine Abweichung zu den vg. Veränderungen erfolgen, wird diese über den Betriebsabrechnungsbogen für das Jahr 2022 berücksichtigt.

 

 

3.                  Veränderungen gegenüber 2021

-     Anstieg der Umlage des Kreises im Restabfallbereich um 0,82 % bei gleichzeitig nochmals erhöhter Restabfallmenge („Corona-Effekt“) von 8.240 Gewichtstonnen auf 8.430 Tonnen (Mehrkosten 66.273 €)

-     Erhöhung der Umlage des Kreises im Bioabfallbereich um 3,37 % und ebenfalls erhöhte Mengen von 230 Gewichtstonnen (= 32.101 €)

-     Einführung der vier-wöchentlichen Abfuhr für Ein- und Zweipersonenhaushalte (Mehrkosten ca. 20.761 €)

-     Erhöhung der kalkulierten Kraftstoffkosten für Diesel (von 1,15 € in 2021 auf 1,60 € für 2022)

-     Erhöhung des Betreiberentgeltes für den neuen Wertstoffhof Haldenweg ab dem zweiten Halbjahr 2022 an die GWA (Mehrkosten 97.395 € )

-     erhöhte Personalkosten im Bereich Papierkorbleerung und wilder Abfall (3. Reinigungs-Team oder Fremdvergabe) – Mehrkosten 62.811 €

 

 

4.                  Gebührenfestsetzung der Stadt Bergkamen

4.1               Gewinn-/Verlustvortrag nach § 6 KAG NRW

Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2019 sieht einen Gewinn­vortrag für Bioabfall von rd. 53.009 €, der zu 100 % in der Kalkulation für das Jahr 2022 berücksichtigt wird.
 

4.2                      Das Ergebnis der Betriebsabrechnung sieht einen Verlustvortrag für Restmüll von rd. 238.469 € für das Jahr 2020 vor. Es werden rd.119.234 € (50 %) in der Kalkulation berücksichtigt.

4.3               Kalkulationszeitraum

 

Als Kalkulationszeitraum werden 12 Monate zugrunde gelegt.

4.4               Ergebnis

4.4.1                        Gesamtveränderung 2022

Aufgrund der unter Punkt 3 genannten Veränderungen ergibt sich im Restabfallbereich eine Gebührenerhöhung um 5,22% und im Bioabfallbereich von 4,73 %

4.4.2                        Gebühren für die Beseitigung von Bioabfall

Für die unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 folgende Gebührensätze (1,7726 €/l – gerundet 1,77 €/l):

 

4.4.3                        Gebühren für die Beseitigung von Restabfall

Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 4,6369 € je Liter wöchentlich zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 4,64 €/l festgesetzt werden.








Hieraus ergeben sich zum Vergleich mit 2021 folgende Änderungen:



 

  Gebührenbedarfsermittlung

4.4.4               Kosten des Einsammelns und Transportierens

4.4.4.1           Personalkosten

4.4.4.1.1           Personalkosten der Einsatzplanung                                                                                           115.852

Hier sind die Kosten für die Disponenten des EBB kalkuliert.

 

4.4.4.1.2           Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung                                                            15.035 €

Gemäß KGSt-Bericht 17/2017 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:

-      Sachkostenpauschale                                                                                                                9.688 €

Die Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc.

 
-     Allgemeine informationstechnische Unterstützung                                                     5.347 €

Hiermit werden Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal der EDV-Abteilung etc. abgedeckt.

 

4.4.4.1.3           Personalkosten Fahrer / Lader                                                                                                  888.682 €

Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von 12 Mitarbeitern im operativen Be­reich; die Aufteilung erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfall­arten geplanten Arbeitsstunden. Ebenfalls sind hier Personalkosten für die Stadt­bildpfleger mit ihrem Anteil an den öffentlichen Flächen erfasst.

4.4.4.1.4           Kosten des Arbeitsplatzes                                                                                                             88.868 €

Laut KGSt-Bericht 17/2017 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung, Raum­kosten (Sozialräume) etc. beinhaltet.

 

4.4.4.1.5           Personalvertretung                                                                                                                            2.890 €

Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden nach dem Personaleinsatzplan rd. 50 Personalstunden benötigt, die nicht mit den Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können.



4.4.4.2           Kalkulatorische Abschreibungen

 

                         Als Basis der Abschreibungen dienen die indizierten Anschaffungskosten.

4.4.4.2.1           Fahrzeuge                                                                                                                                          198.923 €

4.4.4.2.2           Halle und Garagentore                                                                                                                      5.774 €

Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.

4.4.4.2.3           Gefäße Neukauf + Tonnenlager                                                                                                  30.285€

Ab 2012 wird der Nachkauf mit einer Abschreibungsdauer von zwölf
Jahren berücksichtigt.
Zur Optimierung des Gefäßmanagements wurde die Erstellung eines zentralen Gefäßlagers geplant; die Realisierung erfolgt in 2022.                                                                                                                        

4.4.4.2.4           Sonstiges                                                                                                                                                3.318 €

Hierunter fallen Anlagegüter des ehemaligen Wertstoffhofes und anderes.
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.

4.4.4.3           Kalkulatorische Zinsen                                                                                                                     23.283 €

Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem kalkulatorischen Zinssatz von
1,39 % (Vorjahr 1,68 %).

4.4.4.4           Unterhaltung der Fahrzeuge                                                                                                      461.904 €

In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung und Kraftstoffverbrauch sowie für Vollservice-Wartungsverträge. Die Verteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.

4.4.4.5           Personalkosten Verwaltung EBB                                                                                               246.106 €

Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungs­prüfung und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpau­schalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.

Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.

Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.


4.4.5                        Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung

4.4.5.1          Kosten der Verbrennung und Verwertung/Abrechnung mit dem Kreis Unna

Wie bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Umlagegebühren für die Beseitigung und Verwertung von Abfällen angehoben.

                         Es wird davon ausgegangen, dass für 2022 folgende Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen sind:

a) Restabfall

-     aus Restabfallgefäßen

Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2020 bis September 2021 ist davon auszugehen, dass im Jahr 2022 rd. 8.430 t über Restabfallgefäße zu entsorgen sind.

                        

                         -     Wilder Müll

Es wird von einer Tonnage von 180 t wildem Müll ausgegangen.

 

                         b) Sperrmüll

Neben einer Grundgebühr von 4,41 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne Gebühren von 75,30 € zu zahlen.

Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur Verwertung und Entsorgung übergeben werden sowie die Mengen, die am GWA-Wertstoffhof anfallen.

Für 2022 wird von einer Menge von rd. 3.400 t ausgegangen.

                         c)   Bioabfall

Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2020 bis September 2021 kann für 2022 von einer Sammelmenge von rd. 2.470 t ausgegangen werden.

                         d)  Grünschnitt

Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden rd. 2.010 t und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnitt­abfuhr 60 t zugrunde gelegt.

Kosten des Wertstoffhofes

An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.




Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt) auszugehen:


 

 

 

4.4.5.2           Betreiberkosten Wertstoffhof                                                                                                   227.255 €

Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrecht­erhaltung des Betriebes dienen. Ebenfalls sind Mehrkosten aufgrund des Neubaus, Berücksichtigung von Klimaschutzmaßnahmen, Grunderwerb etc. durch die GWA im Betreiberentgelt eingepreist.

4.4.5.3           Entsorgung Sonderabfälle                                                                                                                4.500 €

Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten Sonderabfälle (z. B. Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren Entsorgung.

4.4.5.4           Containergestellung                                                                                                                         15.150 €

Der Abfall von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt.
Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung aus privaten Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über einen Presscontainer zu entsorgen.

4.4.5.5           Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe                                                                                   15.400 €

Für die Beschaffung, Aufstellung und Ausstattung mit Müllsäcken von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird der og. Betrag benötigt.

4.4.5.6           Kosten für Gebührenmarken                                                                                                          1.000 €

Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.

 

4.4.5.7           Erstellung, Fortführung und Verteilung der Abfallkalender                                             13.482 €

Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren, werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt verteilt.

4.4.5.8           Leistungen des Baubetriebshofes                                                                                                 4.300 €

Für den Einsatz im Rahmen der Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen sowie der Leerung von Straßenpapierkörben werden Leistungen des Baubetriebshofes vertretungsmäßig benötigt. Hierfür werden die vg. Kosten eingeplant.


4.4.5.9           Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - Personal -                                  128.033 €

Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des Umweltbereiches.

4.4.5.10 Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - sächlich -                                              32.999 €

Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personenschlüsseln.

4.4.5.11 Kostenerstattung an Produkt 2                                                                                                           18.137 €

Für die Nutzung eines Geräteträgers aus dem Bereich Straßenreinigung für die Abfallsammlung ist der vg. Betrag zu erstatten.

4.4.6                        Zu erwartende Erlöse

4.4.6.1           Erlöse Papierverwertung kommunale Mengen                                                                  103.429 €

                         Der Kreis Unna zahlt für 66,5 % der gesammelten Menge in 2022 eine Vergütung von 52,77 € je Tonne.

                        

                         Als kommunale Gesamtjahresmenge werden rd. 1.960 t zugrunde gelegt.

 

Der DSD-Anteil in der Papierabfuhr ist in der Sparte DSD im Wirtschaftsplan des EBB abgebildet.

 

4.4.6.2           Erlöse Sperrmüllkarten                                                                                                                    59.963 €

4.4.6.3           Erlöse Grünschnittkarten                                                                                                                      630 €

4.4.6.4           Erlöse Wertstoffhof                                                                                                                        283.130 €

4.4.6.5           Erlöse Restabfallsäcke                                                                                                                        3.156 €

4.4.6.6           Erlöse Papiersäcke für die Bioabfallsammlung                                                                             137 €

4.4.6.7           Erlöse Behältertausch                                                                                                                         6.172 €

Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des Gebührenpflichtigen wird eine Tauschgebühr erhoben.

 

4.3.6.8            Kostenerstattung DSD (Produkt 3)                                                                                           22.008 €

                         Der Einsatz eines Seitenladers wird zu 40 % im Bereich der Wertstofftonnen­abfuhr erfolgen.








4.4.7                        Durch Gebühren zu deckende Kosten

                         Nach der Umlage der Kosten und Erlöse für die Verwertung/Beseitigung von Papier und Sperrmüll sowie der Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restabfall ergeben sich Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von

-     Restabfall                                                                                                                                4.957.982 €
-     Bioabfall                                                                                                                                      590.580 €

4.4.8                        Defizite und Überschüsse Abfallgebühren 2019 bis 2020

Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Überschüsse bzw. Defizite in die Kalkulation einbezogen.

4.4.9                        Ermittlung des Gebührensatzes

 

Der Gebührensatz für die Beseitigung von Restmüll und Biomüll wird ermittelt anhand des zur Verfügung stehenden Volumens nach dem voraussichtlichen Bestand an Gefäßen.  

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels