hier: 27. Änderung der Gebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Die
Gebührenkalkulation wurde durch die Mitarbeiter des EBB
(EntsorgungsBetriebBergkamen) – Frau Grotefels (Betriebswirtin) und die Herren
Heinemann und Rutkowski (Disponenten) – aufgestellt.
1.
Sammel- und Transportleistung des EBB
Der EBB führt seit Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die
qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) sind
die laufenden Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern.
2.
Gebührenfestsetzung des Kreises Unna
Die Kreisverwaltung – Fachbereich Natur und Umwelt – schlägt dem Kreistag für 2022 folgende Gebührensätze vor:
Sollte eine Abweichung zu den vg.
Veränderungen erfolgen, wird diese über den Betriebsabrechnungsbogen für das
Jahr 2022 berücksichtigt.
3.
Veränderungen gegenüber 2021
- Anstieg der Umlage des Kreises im
Restabfallbereich um 0,82 % bei gleichzeitig nochmals erhöhter Restabfallmenge
(„Corona-Effekt“) von 8.240 Gewichtstonnen auf 8.430 Tonnen (Mehrkosten 66.273
€)
-
Erhöhung
der Umlage des Kreises im Bioabfallbereich um 3,37 % und ebenfalls erhöhte
Mengen von 230 Gewichtstonnen (= 32.101 €)
-
Einführung
der vier-wöchentlichen Abfuhr für Ein- und Zweipersonenhaushalte (Mehrkosten
ca. 20.761 €)
-
Erhöhung
der kalkulierten Kraftstoffkosten für Diesel (von 1,15 € in 2021 auf 1,60 € für
2022)
-
Erhöhung
des Betreiberentgeltes für den neuen Wertstoffhof Haldenweg ab dem zweiten
Halbjahr 2022 an die GWA (Mehrkosten 97.395 € )
-
erhöhte
Personalkosten im Bereich Papierkorbleerung und wilder Abfall (3.
Reinigungs-Team oder Fremdvergabe) – Mehrkosten 62.811 €
4.
Gebührenfestsetzung der Stadt Bergkamen
4.1
Gewinn-/Verlustvortrag
nach § 6 KAG NRW
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2019 sieht einen Gewinnvortrag
für Bioabfall von rd. 53.009 €, der zu 100 % in der Kalkulation für das Jahr
2022 berücksichtigt wird.
4.2
Das
Ergebnis der Betriebsabrechnung sieht einen Verlustvortrag für Restmüll von rd.
238.469 € für das Jahr 2020 vor. Es werden rd.119.234 € (50 %) in der
Kalkulation berücksichtigt.
4.3
Kalkulationszeitraum
Als Kalkulationszeitraum werden 12 Monate
zugrunde gelegt.
4.4
Ergebnis
4.4.1
Gesamtveränderung
2022
Aufgrund der unter Punkt 3 genannten Veränderungen
ergibt sich im Restabfallbereich eine Gebührenerhöhung um 5,22% und im
Bioabfallbereich von 4,73 %
4.4.2
Gebühren
für die Beseitigung von Bioabfall
Für
die unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das Jahr 2022 im Vergleich
zu 2021 folgende Gebührensätze (1,7726 €/l – gerundet 1,77 €/l):
4.4.3
Gebühren
für die Beseitigung von Restabfall
Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 4,6369 € je Liter wöchentlich
zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 4,64 €/l
festgesetzt werden.
Hieraus ergeben sich zum Vergleich mit 2021 folgende Änderungen:
Gebührenbedarfsermittlung
4.4.4
Kosten des Einsammelns und Transportierens
4.4.4.1
Personalkosten
4.4.4.1.1
Personalkosten der Einsatzplanung 115.852
Hier sind die Kosten für die Disponenten des EBB kalkuliert.
4.4.4.1.2
Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung 15.035
€
Gemäß KGSt-Bericht 17/2017 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten
für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:
- Sachkostenpauschale 9.688
€
Die
Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und
Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von
Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für
Fortbildung etc. |
- Allgemeine informationstechnische
Unterstützung 5.347
€
Hiermit
werden Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte
bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal
der EDV-Abteilung etc. abgedeckt. |
4.4.4.1.3
Personalkosten Fahrer / Lader 888.682
€
Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von 12 Mitarbeitern im operativen Bereich;
die Aufteilung erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfallarten
geplanten Arbeitsstunden. Ebenfalls sind hier Personalkosten für die Stadtbildpfleger
mit ihrem Anteil an den öffentlichen Flächen erfasst.
4.4.4.1.4
Kosten des Arbeitsplatzes 88.868
€
Laut KGSt-Bericht 17/2017 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag
auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung, Raumkosten
(Sozialräume) etc. beinhaltet.
4.4.4.1.5
Personalvertretung 2.890
€
Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden
nach dem Personaleinsatzplan rd. 50 Personalstunden benötigt, die nicht mit den
Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können.
4.4.4.2
Kalkulatorische Abschreibungen
Als
Basis der Abschreibungen dienen die indizierten Anschaffungskosten.
4.4.4.2.1
Fahrzeuge 198.923
€
4.4.4.2.2
Halle und Garagentore 5.774
€
Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger
erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.4.4.2.3
Gefäße Neukauf + Tonnenlager 30.285€
Ab 2012 wird der Nachkauf mit einer Abschreibungsdauer von zwölf
Jahren berücksichtigt.
Zur Optimierung des Gefäßmanagements wurde die Erstellung eines zentralen
Gefäßlagers geplant; die Realisierung erfolgt in 2022.
4.4.4.2.4
Sonstiges 3.318
€
Hierunter fallen Anlagegüter des ehemaligen Wertstoffhofes und anderes.
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.
4.4.4.3
Kalkulatorische Zinsen 23.283
€
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen
Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem kalkulatorischen Zinssatz von
1,39 % (Vorjahr 1,68 %).
4.4.4.4
Unterhaltung der Fahrzeuge 461.904
€
In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung
und Kraftstoffverbrauch sowie für Vollservice-Wartungsverträge. Die Verteilung
erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.4.4.5
Personalkosten Verwaltung EBB 246.106
€
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungsprüfung
und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen inkl.
Technikunterstützung zu berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.
Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und
Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.
4.4.5
Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung
4.4.5.1
Kosten
der Verbrennung und Verwertung/Abrechnung mit dem Kreis Unna
Wie bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Umlagegebühren für die
Beseitigung und Verwertung von Abfällen angehoben.
Es wird davon
ausgegangen, dass für 2022 folgende Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen sind:
a) Restabfall
- aus Restabfallgefäßen
Aufgrund
der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2020 bis September 2021 ist davon
auszugehen, dass im Jahr 2022 rd. 8.430 t über Restabfallgefäße zu entsorgen
sind. |
- Wilder Müll
Es
wird von einer Tonnage von 180 t wildem Müll ausgegangen. |
b) Sperrmüll
Neben einer Grundgebühr von 4,41 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne
Gebühren von 75,30 € zu zahlen.
Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur
Verwertung und Entsorgung übergeben werden sowie die Mengen, die am
GWA-Wertstoffhof anfallen.
Für 2022 wird von einer Menge von rd. 3.400 t ausgegangen.
c) Bioabfall
Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2020 bis September 2021 kann
für 2022 von einer Sammelmenge von rd. 2.470 t ausgegangen werden.
d) Grünschnitt
Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden rd. 2.010 t
und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnittabfuhr 60 t
zugrunde gelegt.
Kosten des Wertstoffhofes
An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der
angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die
Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und
Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.
Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt) auszugehen:
4.4.5.2
Betreiberkosten Wertstoffhof 227.255
€
Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und
Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrechterhaltung
des Betriebes dienen. Ebenfalls sind Mehrkosten aufgrund des Neubaus,
Berücksichtigung von Klimaschutzmaßnahmen, Grunderwerb etc. durch die GWA im
Betreiberentgelt eingepreist.
4.4.5.3
Entsorgung Sonderabfälle 4.500
€
Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am
Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten
Sonderabfälle (z. B. Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren
Entsorgung.
4.4.5.4
Containergestellung 15.150
€
Der Abfall von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen
Entsorgung zugeführt.
Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung aus privaten
Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über einen
Presscontainer zu entsorgen.
4.4.5.5
Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe 15.400
€
Für die Beschaffung, Aufstellung und Ausstattung mit Müllsäcken von
Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird der og. Betrag benötigt.
4.4.5.6
Kosten
für Gebührenmarken 1.000
€
Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.
4.4.5.7
Erstellung, Fortführung und Verteilung
der Abfallkalender 13.482
€
Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren,
werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt
verteilt.
4.4.5.8
Leistungen des Baubetriebshofes 4.300
€
Für den Einsatz im Rahmen der Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten
Abfällen sowie der Leerung von Straßenpapierkörben werden Leistungen des
Baubetriebshofes vertretungsmäßig benötigt. Hierfür werden die vg. Kosten
eingeplant.
4.4.5.9
Inanspruchnahme
von Leistungen der Verwaltung - Personal - 128.033
€
Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des
Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des
Umweltbereiches.
4.4.5.10 Inanspruchnahme
von Leistungen der Verwaltung - sächlich - 32.999
€
Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die
Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt
anhand von Personenschlüsseln.
4.4.5.11 Kostenerstattung
an Produkt 2 18.137
€
Für die Nutzung eines Geräteträgers aus dem Bereich Straßenreinigung für die
Abfallsammlung ist der vg. Betrag zu erstatten.
4.4.6
Zu erwartende Erlöse
4.4.6.1
Erlöse
Papierverwertung kommunale Mengen 103.429
€
Der Kreis Unna zahlt
für 66,5 % der gesammelten Menge in 2022 eine Vergütung von 52,77 € je Tonne.
Als
kommunale Gesamtjahresmenge werden rd. 1.960 t zugrunde gelegt.
Der
DSD-Anteil in der Papierabfuhr ist in der Sparte DSD im Wirtschaftsplan des EBB
abgebildet.
4.4.6.2
Erlöse
Sperrmüllkarten 59.963
€
4.4.6.3
Erlöse
Grünschnittkarten 630
€
4.4.6.4
Erlöse
Wertstoffhof 283.130
€
4.4.6.5
Erlöse
Restabfallsäcke 3.156
€
4.4.6.6
Erlöse
Papiersäcke für die
Bioabfallsammlung 137
€
4.4.6.7
Erlöse
Behältertausch 6.172
€
Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des
Gebührenpflichtigen wird eine Tauschgebühr erhoben.
4.3.6.8 Kostenerstattung DSD (Produkt 3) 22.008
€
Der Einsatz eines
Seitenladers wird zu 40 % im Bereich der Wertstofftonnenabfuhr erfolgen.
4.4.7
Durch Gebühren zu deckende Kosten
Nach der Umlage der
Kosten und Erlöse für die Verwertung/Beseitigung von Papier und Sperrmüll sowie
der Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restabfall ergeben sich
Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von
- Restabfall 4.957.982
€
- Bioabfall 590.580
€
4.4.8
Defizite und Überschüsse Abfallgebühren 2019 bis
2020
Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Überschüsse bzw. Defizite in
die Kalkulation einbezogen.
4.4.9
Ermittlung des Gebührensatzes
Der Gebührensatz für die Beseitigung von
Restmüll und Biomüll wird ermittelt anhand des zur Verfügung stehenden Volumens
nach dem voraussichtlichen Bestand an Gefäßen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
|
Vertreter der Betriebsleitung Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
|