5. Änderungssatzung vom....2021 zur Satzung über die Entleerung von
Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Bergkamen vom 16.12.2016
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage 1 beigefügte 5. Änderung zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen.
Sachdarstellung:
I.
Allgemeines
Die Pflicht der Gemeinden, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu
beseitigen, ist in § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz NRW geregelt. Die
Verpflichtung der Gemeinden zur Abwasserbeseitigung umfasst insbesondere auch
das Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und
dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung.
Aufgabe der abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinde ist es in diesem
Zusammenhang, eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung sicherzustellen.
Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages aus 2020 sowie der übrigen
nachfolgenden Kosten lt. Gebührenbedarfsermittlung ergibt sich ein Gebührensatz
von 101,86 €/m³ für das Jahr 2022. Das entspricht einer Steigerung von 1,94 %
(2020: 99,92 €).
II.
Gebührenbedarfsermittlung
- Kosten der Grubenentleerung
Entsorgungskosten gem.
Auftragserteilung
8.887,07 €
- Personalkosten
Anteilige Personalkosten ( 3 % )
der Mitarbeiter
des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen, welche mit der
Organisation der Grubenentleerung und der
Klärschlammbeseitigung betraut sind. 2.314,00
€
- Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes
Lt. Empfehlung der KGST, Nr.
07/2020 KGST, sind für einen
Arbeitsplatz mit
Technikunterstützung Kosten von
9.700,00 € jährlich anzusetzen:
3 % von 9.700,00 €/à
291,00 €
- Gemeinkosten und von anderen Ämtern
bezogene Leistungen
Lt. Empfehlung des KGST, Nr.
07/2020 KGST, sind
20 % der Personalkosten als
Zuschlag für Gemeinkosten
und für von anderen Ämtern
bezogene Leistungen
anzusetzen:
20 % von 2314,00 € 462,80
€
- Entsorgungskosten Lippeverband
Der aus den Kleinkläranlagen
abgepumpte Klärschlamm
wird durch das
Entsorgungsunternehmen den Kläranlagen
des Lippeverbandes zugeführt.
Die Kosten hierfür sind in
der Lippeverbandsumlage
enthalten. 5.424,00
€
- Gewinnvortrag 2020 1.081,98
€
III.
Gebührenkalkulation
1. Grubenentleerung 8.887,07 €
2. Personalkosten 2.314,00 €
3. Büroarbeitsplatz 291,00 €
4. Sachkosten 462,80 €
5. Lippeverband 5.424,00 €
Abzüglich
Gewinnvortrag 2020 1.081,98 €
16.296,89 €
16.296,89 € : 160 m³ = 101,86 €/m³
Lt. SEB wird für das Jahr 2022 eine Abfuhrmenge von 160 m³ erwartet.
IV.
Sachdarstellung
zur Änderung der Bußgeld-Vorschriften
Mit Beschluss des Artikel-Gesetzes zur Änderung des Landeswasserrechts
am 29.04.2021 wurde durch Artikel 1 das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen
aus dem Jahr 2016 geändert. Damit wurde in § 123 Abs. 4 LWG NRW der
weggefallene § 161 a LWG NRW a. F. wieder eingeführt, wonach Zuwiderhandlungen
gegen die Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen der
Stadt Bergkamen mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden können.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Marc Alexander Ulrich Kämmerer und Betriebsleiter |
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Vertreter der Betriebsleitung Marquardt |
Sachbearbeiterin Groß |
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