Betreff
Wiederwahl der Beigeordneten Christine Busch
Vorlage
12/0388
Aktenzeichen
kre-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt:

 

„Frau Christine Busch wird als Beigeordnete wiedergewählt und mit Wirkung vom 01.05.2022 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zur Beigeordneten der Stadt Bergkamen gemäß § 71 GO NRW ernannt.“

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 03.04.2014 (Drucksache Nr. 10/1464) Frau Christine Busch zur Beigeordneten der Stadt Bergkamen gewählt. Frau Busch wurde daraufhin mit Wirkung vom 01.05.2014 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zur Beigeordneten ernannt. Die achtjährige Wahlzeit endet am 30.04.2022.

 

Rechtsgrundlage für die Wahl der Beigeordneten (Beamte auf Zeit) ist § 71 Gemeindeordnung (GO NRW) i.V.m. §§ 4, 119 Abs. 2 Landesbeamtengesetz (LBG NRW). Die Wahl erfolgt gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW.

 

Gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 GO NRW kann bei einer Wiederwahl der bisherigen Amtsinhaberin von einer Ausschreibung abgesehen werden.

 

Die Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen sind im interfraktionellen Gespräch am 25.11.2021 durch Bürgermeister Bernd Schäfer unterrichtet worden, dass Frau Busch zur Wiederwahl vorgeschlagen werden soll. Die neue 8-jährige Wahlzeit als Beigeordnete beläuft sich im Falle der Wiederwahl für Frau Busch auf den Zeitraum vom 01.05.2022 bis zum 30.04.2030.

 

Die Aushändigung der Ernennungsurkunde darf gemäß § 16 Abs. 2 Landesbeamtengesetz NRW erst in der Ratssitzung erfolgen, die auf die Unanfechtbarkeit der Wahl bzw. die Bestätigung der Wiederwahl folgt.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Leiter Zentrale Dienste

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Kretschmer