Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt:
„Frau Christine Busch wird als Beigeordnete wiedergewählt und mit Wirkung vom 01.05.2022 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zur Beigeordneten der Stadt Bergkamen gemäß § 71 GO NRW ernannt.“
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 03.04.2014 (Drucksache Nr. 10/1464)
Frau Christine Busch zur Beigeordneten der Stadt Bergkamen gewählt. Frau Busch
wurde daraufhin mit Wirkung vom 01.05.2014 unter Berufung in das
Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zur Beigeordneten
ernannt. Die achtjährige Wahlzeit endet am 30.04.2022.
Rechtsgrundlage für die Wahl der Beigeordneten (Beamte auf Zeit) ist §
71 Gemeindeordnung (GO NRW) i.V.m. §§ 4, 119 Abs. 2 Landesbeamtengesetz (LBG
NRW). Die Wahl erfolgt gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW.
Gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 GO NRW kann bei einer Wiederwahl der bisherigen
Amtsinhaberin von einer Ausschreibung abgesehen werden.
Die Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen sind im
interfraktionellen Gespräch am 25.11.2021 durch Bürgermeister Bernd Schäfer
unterrichtet worden, dass Frau Busch zur Wiederwahl vorgeschlagen werden soll.
Die neue 8-jährige Wahlzeit als Beigeordnete beläuft sich im Falle der
Wiederwahl für Frau Busch auf den Zeitraum vom 01.05.2022 bis zum 30.04.2030.
Die Aushändigung der Ernennungsurkunde darf gemäß § 16 Abs. 2 Landesbeamtengesetz NRW erst in der Ratssitzung erfolgen, die auf die Unanfechtbarkeit der Wahl bzw. die Bestätigung der Wiederwahl folgt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
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Leiter Zentrale Dienste Hartl |
Sachbearbeiterin Kretschmer |
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