Betreff
Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2022 für die Stadt Bergkamen
Vorlage
12/0386
Aktenzeichen
zs / mz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer der Stadt Bergkamen in der Form, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

Nach den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes und des Grundsteuergesetzes sind die Hebesätze jährlich durch die hebeberechtigen Kommunen festzusetzen. Die Hebesätze werden deklaratorisch auch in der Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres genannt.

 

Ein interkommunaler Vergleich auf Kreisebene bezüglich der Hebesätze stellt sich wie folgt dar:

 

Gemeinde /

Stadt:

2021

Grundsteuer

A

2021

Grundsteuer

B

2021

Gewerbesteuer

 

Bergkamen

350 %

670 %

480 %

Bönen

655 %

940 %

475 %

Fröndenberg

340 %

695 %

465 %

Holzwickede

350 %

560 %

460 %

Kamen

440 %

690 %

470 %

Lünen

390 %

760 %

490 %

Schwerte

740 %

880 %

490 %

Selm

600 %

825 %

485 %

Unna

447 %

843 %

481 %

Werne

400 %

665 %

445 %

 

Die Höhe des hiesigen Gewerbesteuersatzes beläuft sich seit dem 01.01.2015 auf 480 %.

 

Seit dem 01.01.2015 beläuft sich der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 350 % und für die Grundsteuer B auf 670 %.

 

Eine Veränderung der vorgenannten Hebesätze mit Wirkung zum 01.01.2022 ist nicht vorgesehen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Zschau

StA 30

 

 

 

 

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