Bezug: Beschluss des Rates der Stadt Bergkamen vom 12.12.2019
hier: a) Pflege der städtischen Grünanlagen - Bereitstellung eines SOFORT-Eingreifteams
b) Stadtbildpflege - Mehr Sauberkeit und gepflegtesGrün im Stadtgebiet
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt die inhaltliche Wertung des Projektes „Stadtbildpflege“ zur Kenntnis.
Über die Weiterführung einschließlich Kostenfolgen entscheidet der Rat der Stadt Bergkamen im Rahmen der Beratung zum Stellenplan im November 2021.
Sachdarstellung:
1. Anlass
Der Rat der Stadt
Bergkamen hat am 12.12.2019 folgendes beschlossen:
a)
Die
Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des zu beschließenden Stellenplans im
Personalaufwand sicherzustellen, dass im Bereich StA 68 – Baubetriebshof neben
der Dauerpflege der städtischen Grünanlagen auch die Bereitstellung eines
SOFORT-Eingreifteams gewährleistet ist.
b)
Des
Weiteren hat der Rat der Stadt Bergkamen die Verwaltung beauftragt, ein
Gesamtkonzept zur Verbesserung der Stadtreinigung und der Grünflächenpflege zu
erstellen. Hierbei sollen auch stadtbildprägende Flächen anderer
öffentlich-rechtlicher Baulastträger in die Gesamtbetrachtung einbezogen
werden, ggf. mit entsprechender Kostenregelung. Dazu sind im Produkthaushalt
2020 / 2021 pro Jahr zusätzlich 200.000 Euro für Personalkosten und 50.000 Euro
in 2020 für bewegliches Anlagevermögen des BBH zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren hat in
einer gemeinsamen Sitzung der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel
und Wirtschaftsförderung sowie der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr am
24.03.2020 der Konzeption und Ausgestaltung des Projektes unter Beteiligung der
Querschnittsämter Amt für Finanzen und Steuern sowie Zentrale Dienste /
Personal zugestimmt.
Gemäß der unter
Punkt 4.) genannten Revisionsklausel sind diese Maßnahmen zum Ende des Jahres
2021 zu bewerten und es ist über eine Weiterführung zu entscheiden.
Die inhaltliche Revision wird hiermit nachfolgend seitens der Fachbereiche
Baubetriebshof und EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) vorgestellt und dem
Ausschuss zur Kenntnis gegeben.
Über die
Weiterführung einschließlich Kostenfolgen entscheidet der Rat der Stadt
Bergkamen im Rahmen der Beratungen zum Stellenplan im November 2021.
2. Grünflächen im Stadtgebiet
und ihre Bedeutung für Klimaschutz und Stadtbild
Vor dem Hintergrund der aktuellen Hochwasserereignisse auch in Bergkamen
und NRW und der Problematik des Klimaschutzes und dessen Weiterentwicklung
nochmals die seinerzeitige Intention der entsprechenden Beschlüsse:
Insgesamt besitzt die Stadt Bergkamen derzeit rd. 160 ha Waldflächen und
rd. 56 ha Grün- und Freiflächen (inkl. Wegeflächen). Diese werden vom Amt für
Stadtplanung, Klimaschutz, Straßen und Grünflächen (StA 61) bewirtschaftet und
vom Baubetriebshof (StA 68 / BBH) in dessen Auftrag und in gemeinsamer
Kooperation unterhalten.
Innerstädtische Grünflächen haben eine hohe Bedeutung für das lokale
Klima, da die Flächen durch Schattenbildung und Filterwirkung der Gehölze und
besonders in der Nacht aufgrund der Kaltluftbildung und dem Luftaustausch eine
kühlende Wirkung auf die Umgebung haben. Darüber hinaus können sie klimatisch
wichtige Frischluftschneisen gewährleisten. Daher sollen der Erhalt sowie der
Ausbau von Grünflächen und ihrer mikroklimatischen Anpassungsfunktion u.a. mit
Hilfe des Integrierten Klimaschutzkonzeptes gesichert werden.
Allerdings besitzen innerstädtische Grünflächen und
Straßenbegleitgrünflächen häufig nur sehr geringe Größen, sodass ein Großteil
dieser Flächen lediglich das vorherrschende Mikroklima beeinflussen kann. Die
Gestaltung solcher Grünanlagen dient somit vordergründig der optischen
Aufwertung des Stadtbildes und nur zu einem marginalen Anteil dem Erreichen der
im integrierten Klimaschutzkonzept festgelegten Klimaziele.
Um einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung des globalen Klimawandels und
dessen Folgen für die Stadt Bergkamen beizutragen, sind zukünftig ebenfalls
großräumige Flächen im Rahmen einer klimagerechten Grüngestaltung zu
berücksichtigen. Denn die Zunahme von längeren Hitzeperioden, Stürmen sowie
Starkregenereignissen hat insbesondere Auswirkungen auf die vorhandenen Grün-
und Landschaftssysteme. Der Zeitplan des integrierten Klimaschutzkonzepts
sieht für die Jahre 2021/2022 eine Untersuchung von städtischen Grünflächen auf
Klimaschutz- und Klimaanpassungsfunktion sowie deren Resilienz vor. Eine
klimagerechte Strategie zur Gestaltung der gesamtstädtischen Grünstrukturen
soll in der Folge einen wirksamen Beitrag zur Umsetzung des integrierten
Klimaschutzkonzeptes leisten.
Eine klimafreundliche und optisch ansprechende Stadtbegrünung kann nur
durch einen fachgerechten und angemessenen Pflegeaufwand erreicht werden.
Entsprechende Pflanzarten und Pflegestandards fördern die Biodiversität von
Grünflächen und Straßenbegleitgrünflächen. Vor diesem Hintergrund qualitativ
hochwertig hergerichtete und gepflegte Grünflächen können
identifikationsstiftend auf Bürgerinnen und Bürger wirken, sodass die Verwaltung
auch im Bereich der klimagerechten Grünflächengestaltung und Stadtbildpflege
ihrer Vorbildfunktion gerecht wird.
3. Konzept „Stadtbildpflege“
Im Rahmen eines gemeinsamen Verfahrens wurde vom StA 68 / BBH mit
Unterstützung vom StA 61 das nachfolgende Konzept „Stadtbildpflege“ entwickelt.
Ziel ist ein besserer optischer Eindruck im gesamten Stadtbild
Bergkamen. Ungeachtet von originären Pflegezuständigkeiten anderer öffentlicher
Träger (Kreis Unna / Straßen.NRW) sollen in Kooperation und Absprache mit
diesen durch die beiden städtischen Betriebe BBH und EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) auch auf „fremden“ Flächen ein
höherer Pflegestandard umgesetzt werden, um einen positiven Gesamteindruck
herzustellen. Im Detail wurden nachfolgende Maßnahmen vorgeschlagen und
beschlossen; die Bewertung der Verwaltung (StÄ 61 und 68) ist kursiv
dem Thema zugeordnet:
a)
Einrichtung
eines “Grünpflege-Eingreifteams / 1-2-3-Bergkamen“
Bildung eines motorisierten Pflegeteams mit drei Mitarbeitern (m/w/d), dass in keine Dauerpflege eingebunden
ist und sofort bzw. am nächsten Tag Meldungen / Beschwerden /
Anregungen der Bevölkerung erledigen kann.
Das 1-2-3-Bergkamen-Team ist
sicherlich das Bild des Projektes
Stadtbildpflege und zeichnet sich durch eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung
aus; hierzu hat nicht nur das auffällige Fahrzeug-Design beitragen, sondern insbesondere
die schnelle Aufgabenerledigung bzw. Beseitigung pflegerischer Probleme. Rund
28% der Meldungen aus der Bevölkerung (über die Bürger-App, Email, Telefon zum
Bürgermeisterbüro oder direkt zum BBH) konnten am gleichen Tag und 64% am
Folgetag erledigt werden. Lediglich acht Prozent der Beschwerden benötigten
einen längeren Zeitraum; einige wenige konnten auch aus Gründen der
Verkehrssicherungspflicht oder anderen Problemstellungen nicht abschließend
bearbeitet werden.
b)
Übernahme
der Pflege der Kreisverkehre durch den BBH
Durch die Übernahme der
Pflege der Kreisverkehre durch den BBH soll sichergestellt werden, dass eine
Pflegeintensivität erreicht wird, die den teilweise an sie grenzenden städt.
Straßen entspricht und der Gestaltung mit Pflanzen und deren beabsichtiger
Intention gerecht wird.
Hier ist eine Abstimmung – auch evtl. Kostenübernahme – mit den zuständigen
Straßenbaulastträgern (Kreis Unna / Straßen.NRW) notwendig.
Der Pflegezustand der
Kreisverkehre hat sich deutlich verbessert, die Einsicht in die diversen
Verkehrsäste stark erhöht. Über eine Umgestaltung / Einbeziehung Dritter in
Gestaltung und Pflege der Kreisverkehre sollte nachgedacht werden.
Die grundsätzliche Zustimmung der originär zuständigen Straßenbaulastträger
konnte erreicht werden, eine Kostenübernahme oder –beteiligung ist gescheitert.
c)
Umgestaltung
und anschl. Pflege von öffentlichen Flächen aller Straßenbaulastträger
in Stadteingangssituationen als auch an prägnanten Objekten mit
+ Wildblumenmischungen
+ Staudenbepflanzungen
+ Einsaat von Blumenzwiebeln als mehrjährige Frühjahrsblüher (auch Lauchge-
wächse)
Eine Auflistung der umgesetzten Standorte ist
als Anlage 1 beigefügt. Diese haben sich insbesondere in der Zeit des
jeweiligen Corona-Lockdown als echte „Stimmungsaufheller und Lichtpunkte“
herauskristallisiert. Weitere Flächen sind zu prüfen und gemäß den
erfolgreichen Mustern umzusetzen.
d) Integration von Wildblumenpflanzungen in
Neuplanungen
Im
Rahmen der Planung und Anlegung neuer Grünanlagen wird geprüft, inwieweit im
Interesse der Aufwertung des Stadtbildes wie auch der Schaffung weiterer
Insektenweiden Wildblumenwiesen anstelle von Rasenflächen angelegt werden
können.
- siehe
Punkt c) -
e) Pflanzung von Bäumen im Stadtgebiet
Da
die ökologische Wertigkeit von Bäumen u.a. durch Sauerstoffproduktion, Staubbindung
und Verbesserung des Kleinklimas ungleich höher anzusetzen ist als die von
Wildblumenpflanzungen, werden die der Verwaltung zur Verfügung gestellten
Mittel zur ökologischen Aufwertung auch für die Pflanzung von das Stadtbild
positiv beeinflussenden Bäumen eingesetzt.
Es
konnten im Maßnahmezeitraum 81 Bäume an vorbereitenden Standorten neu gepflanzt
werden; neben den Vorbereitungsmaßnahmen gehört auch die Nachsorge wie
Bewässerung, ggfls. Düngung und Baumkontrolle zum Aufgabenportfolio.
f)
Mahd der Bankette an überörtlichen Straßen
Hier schlägt der BBH eine Anpassung der Mahdhäufigkeit an die städtische
Regelung vor; diese werden in der Regel mindestens dreimal pro Jahr gemäht, die
Bankette an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen in der Regel lediglich zweimal
pro Jahr. Hier ist in Abstimmung mit den zuständigen Straßenbaulastträgern
mindestens eine weitere Mahd – zeitlich sinnvoll getaktet und der Witterung
angepasst – durch den BBH durchzuführen.
Diese Maßnahme ist bei der Taktung
noch optimierungsfähig; allerdings ist hier ein hoher Abstimmungsaufwand mit
den beiden überörtlichen Straßenbaulastträgern notwendig, zudem durch Risiken
im Betriebsablauf (Verzögerungen, Technikausfall, verschiedene
Fahrer/-vertretungen) in insgesamt drei Betrieben nicht unaufwändig. Des
Weiteren macht sich die Personalausdünnung bei Straßen.NRW aufgrund der
massiven Abwanderung von Personal – auch aus operativen Bereichen – zur neuen
„Autobahn GmbH“ (höhere Entgeltgruppe, volles 13. Gehalt) bemerkbar.
g)
Teilweise
Übernahme der Mahd bei Reinigung des Straßenbegleitgrüns durch den EBB
Die Reinigungskolonnen des EBB sollen an nicht repräsentativen Straßen bzw.
Objekten, die bisher lediglich vom Abfall befreit wurden, zukünftig den Rasen-
und einfachen Strauchschnitt durchführen. Durch diesen Auftragsübergang würde
eine engere Verzahnung aus manueller Reinigung, maschinellem Reinigungseinsatz
mit einer Kehrmaschine und „einfacher“ Grünpflege erfolgen. Die Baumpflege und
der fachliche Strauchschnitt außerhalb der Vegetationszeit verbleiben beim BBH.
Die vorgenannte Konzeption entspricht im wesentlichem der Regelung zwischen
Stadt Dortmund und Entsorgung Dortmund GmbH.
Hier sind ebenfalls Erfolge
sichtbar, aber auch noch „Luft nach oben“. Das städtische Reinigungspersonal
musste sich mit den zusätzlichen „grünen“ Aufgaben zunächst finden. Überlagert
wurden diese neuen Aufgaben durch die zusätzlichen Anforderungen im Bereich des
„Littering“ bzw. der Vermüllung von öffentlichen Flächen, Plätzen und
Grünanlagen durch eine stark verstärkte Nutzung während der Corona-Pandemie,
insbesondere während der Lockdown-Zeiträume. Erschwerend kamen Personalvakanzen
nach vorzeitiger Verrentung hinzu.
h)
Sammlung und Entsorgung von „illegalen
Abfallablagerungen“
Der EBB soll "wilden Müll"
auch von den öffentlichen Flächen entfernen und einer geregelten Entsorgung
zuführen, die nicht der
Stadt Bergkamen gehören, sondern anderen Straßenbaulastträger (Kreis Unna /
Straßen.NRW) zuzurechnen sind. Im Rahmen einer ganzheitlichen Stadtbildpflege wird
der Aufgabenbereich des EBB dahingehend erweitert. Private Flächen sind davon nicht eingeschlossen. Der zusätzliche
Kostenaufwand fließt in die Gebührenkalkulation Abfall ein.
Auch hier sind ebenfalls deutliche
Erfolge erkennbar, die sich in Aufwand, Tonnage und Kosten niederschlagen.
i)
Verstärkter Technikeinsatz
Durch verstärkten Personaleinsatz ist der konsequente Ganzjahreseinsatzes der
vorhanden Pflegetechnik (Schlegel- und Seitenrandmäher, Heckenmulcher, Großflächenmäher,
Heißwassergerät Wildkraut, Mähraupe, Astschere, Wildkrautbürste an
Kehrmaschinen EBB) sicherzustellen.
Bei Neubeschaffungen von handgeführten Grünpflegegeräten ist der Einsatz von
akkubetriebenen Geräten (bei identischer Leistung) aus Gründen des Arbeitsschutzes
und der Immissionsbelastung der Vorrang zu geben.
Durch die höhere Personalzahl
konnten aus dem Stamm-Bedienungspersonal mehr Technikeinsätze insgesamt
generiert werden.
Bei Neu-/Ersatzbeschaffungen wurde – soweit möglich – auf akkubetriebene
Gerätschaften gesetzt.
4. Fazit
Die Verwaltung sieht das Projekt Stadtbildpflege uneingeschränkt positiv
und schlägt daher vor, dieses voll umfänglich weiterzuführen. Sieht man von
kleineren Mängeln (wie dargestellt) ab, die teilweise auch der
Pandemie-Situation während der letzten Jahre geschuldet ist, hat sich das
Stadtbild, insbesondere im Bereich der Grünpflege, deutlich verbessert. Hier
sind auch die deutlich schlechteren Rahmenbedingungen des Sommers 2021 – hohe
Feuchtigkeit und Wärme – gegenüber den heißen, aber trockenen Sommerperioden
2019 / 2020, zu berücksichtigen.
Seitens der Sauberkeit wird sich mit der Dienstaufnahme des dritten
Reinigungs-Teams des EBB dieser Punkt nochmals verbessern.
Die Weiterführung beinhaltet folgende Auswirkungen:
- dauerhafte
Schaffung und Besetzung der fünf zusätzlichen Stellen im Bereich des
Baubetriebshofes; Verlagerung von zwei Stellen zum EBB (Reinigung der
öffentlichen Bereiche und Entsorgung der Abfälle),
- dauerhafte
Besetzung freier Stellen im Bereich des Baubetriebshofes unter
Berücksichtigung der Auszubildenden des Betriebes,
- weiterhin verstärkter Personaleinsatz im
Grünpflegebereich während der Vegetationsperiode außerhalb der
Kernarbeitszeit.
- Erhalt
der Beauftragung an den EBB bezüglich Pflege des Straßenbegleitgrüns an
nicht repräsentativen Straßen bzw. Objekten, die bisher lediglich vom
Abfall befreit wurden (dauerhafte Stundenerhöhung von 30 Std./Woche auf
Vollzeit für alle MAB-Stellen),
- Beibehaltung
des erweiterten Pflegeauftrages an das Evangelische Perthes-Werk,
Hellweg-Werkstätten, Kamen und Bergkamen-Oberaden im Bereich der Pflege
von Grünanlagen,
- Weiterhin
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Beschaffung von Material und
Beauftragung von Dienstleistungen.
Aus
den vg. Punkten der Weiterführung würden sich nachfolgende Kosten ergeben:
a.) Personalkosten BBH: 2022 – 275.000 Euro / 2023 – 284.000 Euro
b.)
Personalkosten EBB: 2022 – 134.000 Euro
/ 2023 – 138.000 Euro
c.) Sachkosten (BBH): 20.000 Euro / jährlich
(Perthes-Werk / Material /
sonstige Dienstleistungen)
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Kämmerer |
|
Amtsleiter Polplatz |
Sachgebietsleiterin 66 Warckentin |
|