Betreff
Stadtbildpflege Bergkamen - Revision
Bezug: Beschluss des Rates der Stadt Bergkamen vom 12.12.2019
hier: a) Pflege der städtischen Grünanlagen - Bereitstellung eines SOFORT-Eingreifteams
b) Stadtbildpflege - Mehr Sauberkeit und gepflegtesGrün im Stadtgebiet
Vorlage
12/0374
Aktenzeichen
61/68 pol-mü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt die inhaltliche Wertung des Projektes „Stadtbildpflege“ zur Kenntnis.

Über die Weiterführung einschließlich Kostenfolgen entscheidet der Rat der Stadt Bergkamen im Rahmen der Beratung zum Stellenplan im November 2021.

 

Sachdarstellung:

 

1. Anlass

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 12.12.2019 folgendes beschlossen:

a)    Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des zu beschließenden Stellenplans im Personalaufwand sicherzustellen, dass im Bereich StA 68 – Baubetriebshof neben der Dauerpflege der städtischen Grünanlagen auch die Bereitstellung eines SOFORT-Eingreifteams gewährleistet ist.

b)    Des Weiteren hat der Rat der Stadt Bergkamen die Verwaltung beauftragt, ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der Stadtreinigung und der Grünflächenpflege zu erstellen. Hierbei sollen auch stadtbildprägende Flächen anderer öffentlich-rechtlicher Baulastträger in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden, ggf. mit entsprechender Kostenregelung. Dazu sind im Produkthaushalt 2020 / 2021 pro Jahr zusätzlich 200.000 Euro für Personalkosten und 50.000 Euro in 2020 für bewegliches Anlagevermögen des BBH zur Verfügung zu stellen.

 

Des Weiteren hat in einer gemeinsamen Sitzung der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung sowie der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr am 24.03.2020 der Konzeption und Ausgestaltung des Projektes unter Beteiligung der Querschnittsämter Amt für Finanzen und Steuern sowie Zentrale Dienste / Personal zugestimmt.

 

Gemäß der unter Punkt 4.) genannten Revisionsklausel sind diese Maßnahmen zum Ende des Jahres 2021 zu bewerten und es ist über eine Weiterführung zu entscheiden.

Die inhaltliche Revision wird hiermit nachfolgend seitens der Fachbereiche Baubetriebshof und EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) vorgestellt und dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben.

Über die Weiterführung einschließlich Kostenfolgen entscheidet der Rat der Stadt Bergkamen im Rahmen der Beratungen zum Stellenplan im November 2021.

 


 

2. Grünflächen im Stadtgebiet und ihre Bedeutung für Klimaschutz und Stadtbild

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Hochwasserereignisse auch in Bergkamen und NRW und der Problematik des Klimaschutzes und dessen Weiterentwicklung nochmals die seiner­zeitige Intention der entsprechenden Beschlüsse:

Insgesamt besitzt die Stadt Bergkamen derzeit rd. 160 ha Waldflächen und rd. 56 ha Grün- und Freiflächen (inkl. Wegeflächen). Diese werden vom Amt für Stadtplanung, Klimaschutz, Straßen und Grünflächen (StA 61) bewirtschaftet und vom Baubetriebshof (StA 68 / BBH) in dessen Auftrag und in gemeinsamer Kooperation unterhalten.

Innerstädtische Grünflächen haben eine hohe Bedeutung für das lokale Klima, da die Flächen durch Schattenbildung und Filterwirkung der Gehölze und besonders in der Nacht aufgrund der Kaltluftbildung und dem Luftaustausch eine kühlende Wirkung auf die Um­gebung haben. Darüber hinaus können sie klimatisch wichtige Frischluftschneisen gewähr­leisten. Daher sollen der Erhalt sowie der Ausbau von Grünflächen und ihrer mikroklima­tischen Anpassungsfunktion u.a. mit Hilfe des Integrierten Klimaschutzkonzeptes gesichert werden.

Allerdings besitzen innerstädtische Grünflächen und Straßenbegleitgrünflächen häufig nur sehr geringe Größen, sodass ein Großteil dieser Flächen lediglich das vorherrschende Mikroklima beeinflussen kann. Die Gestaltung solcher Grünanlagen dient somit vorder­gründig der optischen Aufwertung des Stadtbildes und nur zu einem marginalen Anteil dem Erreichen der im integrierten Klimaschutzkonzept festgelegten Klimaziele.

Um einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung des globalen Klimawandels und dessen Folgen für die Stadt Bergkamen beizutragen, sind zukünftig ebenfalls großräumige Flächen im Rahmen einer klimagerechten Grüngestaltung zu berücksichtigen. Denn die Zunahme von längeren Hitzeperioden, Stürmen sowie Starkregenereignissen hat insbesondere Aus­wirkungen auf die vorhandenen Grün- und Landschaftssysteme. Der Zeitplan des inte­grierten Klimaschutzkonzepts sieht für die Jahre 2021/2022 eine Untersuchung von städtischen Grünflächen auf Klimaschutz- und Klimaanpassungsfunktion sowie deren Resilienz vor. Eine klimagerechte Strategie zur Gestaltung der gesamtstädtischen Grün­strukturen soll in der Folge einen wirksamen Beitrag zur Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes leisten.

Eine klimafreundliche und optisch ansprechende Stadtbegrünung kann nur durch einen fachgerechten und angemessenen Pflegeaufwand erreicht werden. Entsprechende Pflanz­arten und Pflegestandards fördern die Biodiversität von Grünflächen und Straßen­begleit­grünflächen. Vor diesem Hintergrund qualitativ hochwertig hergerichtete und gepflegte Grün­flächen können identifikationsstiftend auf Bürgerinnen und Bürger wirken, sodass die Ver­waltung auch im Bereich der klimagerechten Grünflächengestaltung und Stadtbildpflege ihrer Vorbildfunktion gerecht wird.

 


 

3. Konzept „Stadtbildpflege“

 

Im Rahmen eines gemeinsamen Verfahrens wurde vom StA 68 / BBH mit Unterstützung vom StA 61 das nachfolgende KonzeptStadtbildpflege“ entwickelt.

Ziel ist ein besserer optischer Eindruck im gesamten Stadtbild Bergkamen. Ungeachtet von originären Pflegezuständigkeiten anderer öffentlicher Träger (Kreis Unna / Straßen.NRW) sollen in Kooperation und Absprache mit diesen durch die beiden städtischen Betriebe BBH und EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) auch auf „fremden“ Flächen ein höherer Pflege­standard umgesetzt werden, um einen positiven Gesamteindruck herzustellen. Im Detail wurden nachfolgende Maßnahmen vorgeschlagen und beschlossen; die Bewertung der Verwaltung (StÄ 61 und 68) ist kursiv dem Thema zugeordnet:

a)      Einrichtung eines “Grünpflege-Eingreifteams / 1-2-3-Bergkamen“

Bildung eines motorisierten Pflegeteams mit drei Mitarbeitern (m/w/d), dass in keine Dauerpflege eingebunden ist und sofort bzw. am nächsten Tag Meldungen / Be­schwerden / Anregungen der Bevölkerung erledigen kann.

Das 1-2-3-Bergkamen-Team ist sicherlich das Bild des Projektes Stadtbild­pflege und zeichnet sich durch eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung aus; hierzu hat nicht nur das auffällige Fahrzeug-Design beitragen, sondern ins­besondere die schnelle Aufgabenerledigung bzw. Beseitigung pflegerischer Probleme. Rund 28% der Meldungen aus der Bevölkerung (über die Bürger-App, Email, Telefon zum Bürgermeisterbüro oder direkt zum BBH) konnten am gleichen Tag und 64% am Folgetag erledigt werden. Lediglich acht Prozent der Beschwerden benötigten einen längeren Zeitraum; einige wenige konnten auch aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht oder anderen Problem­stellungen nicht abschließend bearbeitet werden.

b)      Übernahme der Pflege der Kreisverkehre durch den BBH

Durch die Übernahme der Pflege der Kreisverkehre durch den BBH soll sichergestellt werden, dass eine Pflegeintensivität erreicht wird, die den teilweise an sie grenzenden städt. Straßen entspricht und der Gestaltung mit Pflanzen und deren beabsichtiger Intention gerecht wird.
Hier ist eine Abstimmung – auch evtl. Kostenübernahme – mit den zuständigen Straßenbaulastträgern (Kreis Unna / Straßen.NRW) notwendig.

Der Pflegezustand der Kreisverkehre hat sich deutlich verbessert, die Einsicht in die diversen Verkehrsäste stark erhöht. Über eine Umgestaltung / Einbe­ziehung Dritter in Gestaltung und Pflege der Kreisverkehre sollte nachgedacht werden.
Die grundsätzliche Zustimmung der originär zuständigen Straßenbaulast­träger konnte erreicht werden, eine Kostenübernahme oder –beteiligung ist gescheitert.


 

c)       Umgestaltung und anschl. Pflege von öffentlichen Flächen aller Straßen­baulastträger in Stadteingangssituationen als auch an prägnanten Objekten mit

+ Wildblumenmischungen
+ Staudenbepflanzungen
+ Einsaat von Blumenzwiebeln als mehrjährige Frühjahrsblüher (auch Lauchge-
   wächse)

Eine Auflistung der umgesetzten Standorte ist als Anlage 1 beigefügt. Diese haben sich insbesondere in der Zeit des jeweiligen Corona-Lockdown als echte „Stimmungsaufheller und Lichtpunkte“ herauskristallisiert. Weitere Flächen sind zu prüfen und gemäß den erfolgreichen Mustern umzusetzen.

d)      Integration von Wildblumenpflanzungen in Neuplanungen

Im Rahmen der Planung und Anlegung neuer Grünanlagen wird geprüft, inwieweit im Interesse der Aufwertung des Stadtbildes wie auch der Schaffung weiterer Insekten­weiden Wildblumenwiesen anstelle von Rasenflächen angelegt werden können.

- siehe Punkt c) -

e)      Pflanzung von Bäumen im Stadtgebiet

Da die ökologische Wertigkeit von Bäumen u.a. durch Sauerstoffproduktion, Staub­bindung und Verbesserung des Kleinklimas ungleich höher anzusetzen ist als die von Wildblumenpflanzungen, werden die der Verwaltung zur Verfügung gestellten Mittel zur ökologischen Aufwertung auch für die Pflanzung von das Stadtbild positiv beein­flussenden Bäumen eingesetzt.

Es konnten im Maßnahmezeitraum 81 Bäume an vorbereitenden Standorten neu gepflanzt werden; neben den Vorbereitungsmaßnahmen gehört auch die Nachsorge wie Bewässerung, ggfls. Düngung und Baumkontrolle zum Auf­gabenportfolio.

f)       Mahd der Bankette an überörtlichen Straßen

Hier schlägt der BBH eine Anpassung der Mahdhäufigkeit an die städtische Regelung vor; diese werden in der Regel mindestens dreimal pro Jahr gemäht, die Bankette an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen in der Regel lediglich zweimal pro Jahr. Hier ist in Abstimmung mit den zuständigen Straßenbaulastträgern mindestens eine weitere Mahd – zeitlich sinnvoll getaktet und der Witterung angepasst – durch den BBH durchzuführen.

Diese Maßnahme ist bei der Taktung noch optimierungsfähig; allerdings ist hier ein hoher Abstimmungsaufwand mit den beiden überörtlichen Straßen­baulastträgern notwendig, zudem durch Risiken im Betriebsablauf (Verzöge­rungen, Technikausfall, verschiedene Fahrer/-vertretungen) in insgesamt drei Betrieben nicht unaufwändig. Des Weiteren macht sich die Personalaus­dünnung bei Straßen.NRW aufgrund der massiven Abwanderung von Personal – auch aus operativen Bereichen – zur neuen „Autobahn GmbH“ (höhere Entgeltgruppe, volles 13. Gehalt) bemerkbar.

g)      Teilweise Übernahme der Mahd bei Reinigung des Straßenbegleitgrüns durch den EBB

Die Reinigungskolonnen des EBB sollen an nicht repräsentativen Straßen bzw. Objekten, die bisher lediglich vom Abfall befreit wurden, zukünftig den Rasen- und einfachen Strauchschnitt durchführen. Durch diesen Auftragsübergang würde eine engere Verzahnung aus manueller Reinigung, maschinellem Reinigungseinsatz mit einer Kehrmaschine und „einfacher“ Grünpflege erfolgen. Die Baumpflege und der fachliche Strauchschnitt außerhalb der Vegetationszeit verbleiben beim BBH. Die vorgenannte Konzeption entspricht im wesentlichem der Regelung zwischen Stadt Dortmund und Entsorgung Dortmund GmbH.

Hier sind ebenfalls Erfolge sichtbar, aber auch noch „Luft nach oben“. Das städtische Reinigungspersonal musste sich mit den zusätzlichen „grünen“ Aufgaben zunächst finden. Überlagert wurden diese neuen Aufgaben durch die zusätzlichen Anforderungen im Bereich des „Littering“ bzw. der Vermül­lung von öffentlichen Flächen, Plätzen und Grünanlagen durch eine stark verstärkte Nutzung während der Corona-Pandemie, insbesondere während der Lockdown-Zeiträume. Erschwerend kamen Personalvakanzen nach vorzeitiger Verrentung hinzu.

h)      Sammlung und Entsorgung von „illegalen Abfallablagerungen“

Der EBB soll "wilden Müll" auch von den öffentlichen Flächen entfernen und einer geregelten Entsorgung zuführen, die nicht der Stadt Bergkamen gehören, sondern anderen Straßenbaulastträger (Kreis Unna / Straßen.NRW) zuzurechnen sind. Im Rahmen einer ganzheitlichen Stadtbildpflege wird der Aufgabenbereich des EBB dahingehend erweitert. Private Flächen sind davon nicht eingeschlossen. Der zu­sätzliche Kostenaufwand fließt in die Gebührenkalkulation Abfall ein.

Auch hier sind ebenfalls deutliche Erfolge erkennbar, die sich in Aufwand, Tonnage und Kosten niederschlagen.

i)        Verstärkter Technikeinsatz

Durch verstärkten Personaleinsatz ist der konsequente Ganzjahreseinsatzes der vorhanden Pflegetechnik (Schlegel- und Seitenrandmäher, Heckenmulcher, Groß­flächenmäher, Heißwassergerät Wildkraut, Mähraupe, Astschere, Wildkrautbürste an Kehrmaschinen EBB) sicherzustellen.
Bei Neubeschaffungen von handgeführten Grünpflegegeräten ist der Einsatz von akkubetriebenen Geräten (bei identischer Leistung) aus Gründen des Arbeits­schutzes und der Immissionsbelastung der Vorrang zu geben.

Durch die höhere Personalzahl konnten aus dem Stamm-Bedienungs­personal mehr Technikeinsätze insgesamt generiert werden.
Bei Neu-/Ersatzbeschaffungen wurde – soweit möglich – auf akkubetriebene Gerätschaften gesetzt.


 

4. Fazit

Die Verwaltung sieht das Projekt Stadtbildpflege uneingeschränkt positiv und schlägt daher vor, dieses voll umfänglich weiterzuführen. Sieht man von kleineren Mängeln (wie darge­stellt) ab, die teilweise auch der Pandemie-Situation während der letzten Jahre geschuldet ist, hat sich das Stadtbild, insbesondere im Bereich der Grünpflege, deutlich verbessert. Hier sind auch die deutlich schlechteren Rahmenbedingungen des Sommers 2021 – hohe Feuchtigkeit und Wärme – gegenüber den heißen, aber trockenen Sommerperioden 2019 / 2020, zu berücksichtigen.

Seitens der Sauberkeit wird sich mit der Dienstaufnahme des dritten Reinigungs-Teams des EBB dieser Punkt nochmals verbessern.

Die Weiterführung beinhaltet folgende Auswirkungen:

  • dauerhafte Schaffung und Besetzung der fünf zusätzlichen Stellen im Bereich des Baubetriebshofes; Verlagerung von zwei Stellen zum EBB (Reinigung der öffent­lichen Bereiche und Entsorgung der Abfälle),

  • dauerhafte Besetzung freier Stellen im Bereich des Baubetriebshofes unter Berücksichtigung der Auszubildenden des Betriebes,

  • weiterhin verstärkter Personaleinsatz im Grünpflegebereich während der Vegetationsperiode außerhalb der Kernarbeitszeit.

  • Erhalt der Beauftragung an den EBB bezüglich Pflege des Straßenbegleitgrüns an nicht repräsentativen Straßen bzw. Objekten, die bisher lediglich vom Abfall befreit wurden (dauerhafte Stundenerhöhung von 30 Std./Woche auf Vollzeit für alle MAB-Stellen),

  • Beibehaltung des erweiterten Pflegeauftrages an das Evangelische Perthes-Werk, Hellweg-Werkstätten, Kamen und Bergkamen-Oberaden im Bereich der Pflege von Grünanlagen,

  • Weiterhin Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Beschaffung von Material und Beauftragung von Dienstleistungen.

 

Aus den vg. Punkten der Weiterführung würden sich nachfolgende Kosten ergeben:

a.) Personalkosten BBH: 2022 – 275.000 Euro /
2023 – 284.000 Euro

        b.) Personalkosten EBB: 2022 – 134.000 Euro / 2023 – 138.000 Euro

      c.) Sachkosten (BBH): 20.000 Euro / jährlich
           (Perthes-Werk / Material / sonstige Dienstleistungen)
 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Kämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Sachgebietsleiterin 66

 

 

 

 

Warckentin