hier: Benehmensherstellung gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (KrO NRW)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Stellungnahme zur Benehmensherstellung zum Entwurf des Kreishaushaltes 2022 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Rates am 30.09.2021 hat der Rat das Schreiben des Landrates des Kreises Unna vom 31.08.2021 zur Benehmensherstellung zum Entwurf des Kreishaushaltes 2022 zur Kenntnis genommen und beschlossen eine Stellungnahme ggfs. gemeinsam mit anderen Städten des Kreises bis zum Ablauf der Stellungnahmefrist am 22.10.2021 abzugeben. Diesbezüglich wird auf die Sachdarstellung zur Drucksache Nr. 12/0360 verwiesen.
Die als Anlage beigefügte abgegebene Stellungnahme wurde inhaltlich aus dem Kreis der Kämmerinnen und Kämmerer des Kreises erarbeitet und wird zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Haeske |
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