Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung 2022/2023 nebst Anlagen entgegenzunehmen und zur Vorberatung gemäß § 59 Abs. 2 GO NRW an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen. In der Ratssitzung am 25.11.2021 soll über den Erlass der Haushaltssatzung 2022/2023 nebst Anlagen beraten und beschlossen werden.
Sachdarstellung:
Der am 29.09.2021 vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung 2022/2023 wird nebst Anlagen gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW dem Rat mit der Bitte zugeleitet,
a)
ihn an den Haupt- und Finanzausschuss zur
Vorberatung gemäß § 59 GO NRW zu verweisen,
b) in der Ratssitzung am 25.11.2021 über den Erlass der Haushaltssatzung 2022/2023 gemäß § 80 Abs. 4 GO NRW zu beschließen.
Gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein, d. h., die Erträge müssen mindestens genauso hoch sein wie die Aufwendungen. Die vorgenannte Verpflichtung gilt als erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.
Aufgrund der positiven Jahresergebnisse im Rahmen der Jahresabschlüsse 2015 bis 2019 weist die Ausgleichsrücklage aktuell einen Bestand in Höhe von 27.896 T€ aus.
Der Jahresabschlusses 2020 schließt mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von +581 T€ ab.
Auch für das Jahr 2021 wird zurzeit mit einem positiven Jahresergebnis gerechnet.
Aufgrund der Finanzierungssystematik im kommunalen Finanzausgleich und unter Berücksichtigung von corona-bedingten Gewerbesteuerausgleichszuweisungen im Referenzzeitraum 01.07.2020 bis 30.06.2021 fallen jedoch die Schlüsselzuweisungen des Jahres 2022 in einer Größenordnung von ca. 4 Mio. € geringer aus.
Der Ergebnisplan für die Jahre 2022 bis 2026 weist nachfolgende Jahresergebnisse aus:
|
2022 T€ |
2023 T€ |
2024 T€ |
2025 T€ |
2026 T€ |
Erträge |
152.843 |
155.317 |
162.148 |
167.997 |
171.983 |
Aufwendungen |
- 153.456 |
- 155.155 |
- 161.299 |
- 166.121 |
- 169.338 |
Fehlbedarf/Überschuss |
- 613 |
+ 162 |
+ 849 |
+ 1.876 |
+ 2.645 |
Im Jahr 2022 soll ein fiktiver Haushaltsausgleich durch Entnahme von Mitteln aus der Ausgleichsrücklage gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW erreicht werden.
Aus der obigen Tabelle ist ersichtlich, dass die Erträge die Aufwendungen ab dem Jahr 2023 übersteigen und somit in der Planung dauerhaft kein Eigenkapitalverzehr mehr stattfindet.
Teilfinanzplan
Der Teilfinanzplan sieht Investitionen im Planungszeitraum von 119,5 Mio. € vor.
|
2022 T€ |
2023 T€ |
2024 T€ |
2025 T€ |
2026 T€ |
Investitionen |
30.505 |
31.258 |
18.390 |
20.043 |
19.298 |
Unter Berücksichtigung von geplanten Tilgungen in Höhe von 15,0 Mio. € ergibt sich eine erforderliche Nettokreditaufnahme in Höhe von 65,8 Mio. €. Dies ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
|
2022 T€ |
2023 T€ |
2024 T€ |
2025 T€ |
2026 T€ |
Saldo aus Investitionstätigkeit |
25.961 |
25.148 |
10.502 |
12.100 |
12.071 |
Rentierliche Auszahlungen |
- 4.842 |
- 62 |
- 20 |
- 35 |
- 65 |
Zwischensumme |
21.119 |
25.086 |
10.482 |
12.065 |
12.006 |
Tilgung |
- 2.600 |
- 2.800 |
- 3.000 |
- 3.200 |
- 3.400 |
Nettokreditaufnahme |
18.519 |
22.286 |
7.482 |
8.865 |
8.606 |
Der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Anlagen liegt ab dem 05.11.2021 im Rathaus der Stadt Bergkamen, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen, aus. Alle Einwohner und Abgabepflichtigen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Auslegungsfrist Einwendungen bei der vorgenannten Stelle zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen hat.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Haeske |
|