Betreff
Sicherer Schulweg
Vorlage
12/0362
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung nimmt die Vorlage (Drucksache Nr. 12/0362) zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

In den ersten Wochen nach den Sommerferien wird jedes Jahr beobachtet, dass besorgte Eltern ihre frisch eingeschulten Kinder mit dem Auto zu Schule bringen, um sicher zu stellen, dass sie auch wohlbehalten in der Schule ankommen.

 

Dieses Verhalten ist grundsätzlich nachzuvollziehen, allerdings wird dadurch eher das Gegenteil erreicht. Der plötzlich und geballt zu den Bring- und Abholzeiten eintretende Autoverkehr birgt einige Risiken, die dazu führen, dass der eigentlich sichere Schulweg plötzlich nicht mehr sicher ist. Zudem werden die Schulkinder, die schon alleine zur Schule gehen dürfen, gefährdet.

 

Abhängig von der Örtlichkeit

 

  • wird auf Bürgersteigen geparkt,
  • werden für den Verkehr gesperrte Zufahrten zu den Schulhöfen befahren,
  • wird rückwärts vom Schulhof gefahren, ohne genügend Sicht nach hinten auf die zu Fuß gehenden Kinder zu haben,
  • es werden enge Straßen befahren, die keine Wendemöglichkeiten bieten; widerrechtlich werden private Grundstücke nicht nur zum Wenden benutzt, sondern auch zugeparkt.

 

An den Schulen, bei denen die o.g. Varianten nicht zutreffen,

  • halten die Eltern dann auch in der Straße im Halt- oder Parkverbot,
  • parken vor Grundstückseinfahrten,
  • blockieren sich gegenseitig

und tragen ihren Teil zu einem täglich wiederkehrenden und nicht unerheblichen Verkehrschaos bei.

 

Seit Jahren versorgt das Ordnungsamt die in Frage kommenden Grundschulen in Absprache mit dem Schulverwaltungsamt und den Schulen zum Schuljahresbeginn mit Informationsflyern, um die Eltern auf die Thematik aufmerksam zu machen. Diese Flyer werden in den Klassen verteilt. Dazu gibt es die Texte auch in DIN A 2-Format, damit sie im Eingangsbereich der Schule aufgehängt werden können.

(s. Anlage)

 

Um der Angelegenheit auch aus rechtlicher Sicht Genüge zu tun, wird nicht nur von der Polizei mit den Bezirksbeamten, sondern auch durch die Verkehrsaufseher und den Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen Schulwegsicherung betrieben.

Dabei werden die Eltern, die sich entgegen der StVO und der aufgestellten Beschilderung verhalten, in den ersten Tagen freundlich ermahnt und gebeten, weiter zu fahren und sich legale Parkmöglichkeiten zu suchen, um ihre Kinder danach zu Fuß zur Schule zu begleiten.

Nach ein paar Tagen werden diejenigen, die sich immer noch nicht an die Vorgaben der StVO für den Straßenverkehr halten, freundlich verwarnt.

 

 

 

Diese Maßnahmen finden mit wechselndem Personal zu verschiedenen Zeiten (gegen 8 Uhr, 13 Uhr und 16 Uhr - bei Schulen mit OGGS -) an wechselnden Schulen statt, denn leider ist dieses Phänomen an allen Grundschulen zu beobachten.

 

Nach einigen Wochen wird dann regelmäßig festgestellt, dass die Verstöße weniger werden, sodass die Häufigkeit dieser Schulwegsicherungsmaßnahmen geringer wird, bis sie letztlich ganz eingestellt bzw. nach Bedarf in den Dienstplan des Ordnungsamtes aufgenommen werden.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete