Betreff
Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltssatzung 2022
hier: Benehmensherstellung gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
Vorlage
12/0360
Aktenzeichen
hae
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt das Schreiben des Landrates des Kreises Unna vom 31.08.2021 zur Benehmensherstellung zum Entwurf des Kreishaushaltes 2022 zur Kenntnis.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, hierzu unter Berücksichtigung der nachfolgenden Sachdarstellung eine Stellungnahme für die Stadt Bergkamen ggfs. mit anderen Städten des Kreises Unna bis zum Ablauf der Stellungnahmefrist am 22.10.2021 abzugeben.

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

 

Mit Schreiben vom 31.08.2021 im Rahmen der Benehmensherstellung ist den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein Eckdatenpapier (Anlage 1) zum Haushaltsentwurf 2022 zugeleitet worden.

 

Demnach verschlechtert sich die Finanzsituation des Kreises im Jahr 2022 voraussichtlich um 10,3 Mio. € gegenüber dem lfd. Haushaltsjahr 2021. Es ist jedoch beabsichtigt, durch eine Erhöhung der geplanten Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage um weitere 9,5 Mio. €  die Verschlechterung auf lediglich 0,8 Mio. € zu reduzieren.

 

Aufgrund dessen schlägt der Landrat des Kreises Unna vor, für das Haushaltsjahr 2022 die Zahllast der allgemeinen Kreisumlage insgesamt nur leicht zu erhöhen. Die Auswirkungen auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind dabei unterschiedlich.

 

Unter Berücksichtigung der gestiegenen Zahllast von 243,0 Mio. € auf 243,8 Mio. € soll der aktuelle Hebesatz von bisher 36,10 v. H. auf 34,85 v. H. abgesenkt werden. Die rechnerische Absenkung des Hebesatzes ergibt sich aufgrund gestiegener Umlagegrundlagen (höhere Steuerkraft der Kommunen).

 

Für die Stadt Bergkamen sind 122 T€ weniger zu zahlen als im Jahr 2021 (Verminderung von 31.060 T€ auf 30.938 T€).

 

Die Gründe für die originäre Verschlechterung der Finanzsituation des Kreises in Höhe von 10,3 Mio. € sind im Wesentlichen fremdbestimmt. Die Anhebung der Landschaftsumlage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) ist insbesondere auf Mehrbedarfe im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zurückzuführen. Der Hebesatz soll von 15,40 v.H. auf 15,55 v.H. angehoben werden. Die Erhöhung beläuft sich für den Kreis Unna auf 5,6 Mio. € und bedeutet eine Zahllast von 115,1 Mio. €.

 

Darüber hinaus ergeben sich aufgrund der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst, der Besoldungsanpassungen sowie der Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen im Personalbereich voraussichtlich Mehraufwendungen in Höhe von 2,4 Mio. €.

 

Ferner entstehen voraussichtlich Mehraufwendungen (2,0 Mio. €) im Budget 40 „Schulen und Bildung“ insbesondere aufgrund gestiegener Kosten im Rahmen der Schülerbeförderung sowie für die Digitalisierung.

 

Eine detaillierte Zusammenfassung ist der beigefügten Anlage (Seite 19) zu entnehmen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Haeske