Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister führt das Ratsmitglied Sabrina Wernau gem. § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Sachdarstellung:
Das Ratsmitglied Hartmut Ramin, geb. 1952, 59192 Bergkamen, ist am 13.09.2020 in den Rat der Stadt Bergkamen gewählt worden. Das Ratsmitglied Hartmut Ramin, der der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen angehört, hat am 07.09.2021 zur Niederschrift erklärt, dass er sein Amt mit Ablauf des 30.09.2021 niederlegt.
Als nächste Bewerberin der Reserveliste (Ersatzbewerberin) der SPD ist
Frau Sabrina Wernau,
geb. 1982, 59192 Bergkamen,
benannt.
Frau Sabrina Wernau hat zwischenzeitlich die Annahme ihres Amts erklärt.
Gem. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung sind Ratsmitglieder vom Bürgermeister in ihre Ämter einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Scheerer |
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