Betreff
Umsetzung des Radverkehrskonzepts der Stadt Bergkamen:
Verwaltungsvereinbarung zwischen Straßen.NRW und Stadt Bergkamen über den Radwegebau und Lückenschluss am Westenhellweg
Vorlage
12/0331
Aktenzeichen
nrau-ger
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Lage und Einordnung in das vorhandene Radwegenetz

 

Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat sich im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ um Fördermittel beworben, um den Bau von Radwegen an bestehenden Landesstraßen voranzutreiben. In Absprache mit dem StA 61 wurde auf Bergkamener Stadtgebiet als konkretes Projekt der Straßenabschnitt der L736 „Westenhellweg“ von km 2+200 bis km 3+850 des Abschnitts 2 ausgewählt (s Anlage 1). Hier soll zukünftig ein straßenbegleitender Zweirichtungsradweg zur Lückenschließung der Radverkehrsführung auf der L736 entstehen, welcher auf der Nordseite der Straße zwischen der Einfahrt zur Ökologiestation des Kreises Unna und dem Ortseingang Rünthe verläuft. Der Ausbaustandard ist an dem bereits bestehenden Radweg im weiteren Verlauf der L736 (Fahrtrichtung Westen) anzupassen. In diesem Bereich zwischen Ortseingang Heil und der Einfahrt zur Ökologiestation führt bereits seit dem Jahr 2018 ein von der Fahrbahn (7,50 m) durch Leitplanken baulich getrennter Radweg (2,50 m) (s. Anlage 2). Dieser hat sich bisher als adäquate Form der Straßenraumaufteilung bewährt und gewährleistet sowohl dem Radverkehr als auch dem motorisierten Individualverkehr (MIV) ein sicheres und zügiges Befahren der Landesstraße.

 

Durch die nun angestrebte Maßnahme wird eine einheitliche Radverkehrsverbindung zwischen den Ortsteilen Heil und Rünthe geschaffen, die es dem Radverkehr erlaubt auf direktem Weg und einer asphaltierten Oberfläche schnell und sicher diese Strecke zurückzulegen. Zusätzlich entsteht eine qualitative Radwegeanbindung für den zukünftigen Gewerbestandort „Kraftwerk Heil‘ und eine durchgehende Ost-West-Achse des Radverkehrs im Zusammenhang mit dem Bürgerradweg an der Jahnstraße, welche nördlich des Kanals und parallel zum zukünftigen IGA-Radweg zusätzlich die Stadtteile Oberaden, Heil und Rünthe miteinander verbindet.

 

Aktuell wird der Radverkehr zusammen mit dem Fußverkehr unmittelbar nördlicher der L736 geführt. Hier befindet sich zwischen der Ökologiestation und dem „Gut Keinemann“ ein Wirtschaftsweg, welcher sich im Eigentum des RVR und des Kreises Unna befindet. Der Abschnitt des RVR ist lediglich mit einer wassergebundenen Decke ausgebaut, dessen Oberfläche sich in einem schadhaften Zustand befindet und durch seitlichen Einwuchs bereits stark verschmälert ist (s. Anlage 3). Der RVR duldet in diesem Bereich lediglich den Radverkehr und eine zusätzliche Nutzung der Wege durch Spaziergänger und Hundeführer. Da der zukünftig neu angelegte Radweg ausschließlich für den Radverkehr freigegeben wird, wird der Fußverkehr auch weiterhin auf dem nördlich verlaufenden Wirtschaftsweg geführt. Ein Ausbau dieser vorhandenen Wegeverbindung ist aufgrund der Förderrichtlinie nicht möglich, da lediglich Maßnahmen durchgeführt werden können, welche auf Grundstücken im Eigentum des Antragstellers (Straßen.NRW) stattfinden.

 

Vor diesen Hintergründen profitiert insbesondere der Alltagsradverkehr von einer zukünftigen Radwegeführung auf der Landesstraße, sodass das Vorhaben dem politischen Ziel zur Förderung der „Alltagsrouten“ des Radverkehrs entspricht. Darüber hinaus unterstreichen die Initiierung dieser Maßnahme von Straßen.NRW und der bereits 2018 umgesetzte Teilabschnitt den Mehrwert dieser Art der Straßenraumaufteilung für den Radverkehr und den MIV in Straßenabschnitten der freien Strecke.

 

Verwaltungsvereinbarung: Straßen.NRW - Stadt Bergkamen

 

Um das Vorhaben erfolgreich durchführen zu können, hat der Landesbetreib Straßen.NRW eine Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Bergkamen getroffen. Im Folgenden werden grundlegende Inhalte aufgeführt:

 

·         Die Stadt führt die Maßnahme planerisch und bautechnisch durch und beauftragt hierzu leistungsfähige Ingenieurbüros und fachkundige Unternehmen

·         Die Stadt ist für die Ausschreibung und Durchführung der Submission in Bezug auf die Planungs- und Ingenieurleistungen zuständig

·         Die voraussichtlichen Bau- und Planungskosten von ca. 360.000,00 € trägt der Landesbetrieb Straßen.NRW

o   Sollten die Kosten um mehr als 5% überschritten werden, ist eine Genehmigung durch Straßen.NRW erforderlich

o   Die Straßenbauverwaltung zahlt auf ihren Kostenanteil (Bau- und Grunderwerbskosten) der Stadt einen Verwaltungskostenbeitrag von 10 % für die erbrachten Leistungen (Planung (6 %) und Baudurchführung (4 %))

·         Das Vorhaben wird abgebrochen, wenn ein Baubeginn erst nach Ablauf des Jahres 2023 möglich ist

·         Die Vereinbarung wird im Falle eines notwendigen Planfeststellungsverfahrens beendet

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Raupach