Verwaltungsvereinbarung zwischen Straßen.NRW und Stadt Bergkamen über den Radwegebau und Lückenschluss am Westenhellweg
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Bauen und Verkehr nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Lage und
Einordnung in das vorhandene Radwegenetz
Der Landesbetrieb Straßen.NRW
hat sich im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ um Fördermittel
beworben, um den Bau von Radwegen an bestehenden Landesstraßen voranzutreiben.
In Absprache mit dem StA 61 wurde auf Bergkamener Stadtgebiet als konkretes
Projekt der Straßenabschnitt der L736 „Westenhellweg“ von km 2+200 bis km 3+850
des Abschnitts 2 ausgewählt (s Anlage 1). Hier soll zukünftig ein
straßenbegleitender Zweirichtungsradweg zur Lückenschließung der
Radverkehrsführung auf der L736 entstehen, welcher auf der Nordseite der Straße
zwischen der Einfahrt zur Ökologiestation des Kreises Unna und dem Ortseingang
Rünthe verläuft. Der Ausbaustandard ist an dem bereits bestehenden Radweg im
weiteren Verlauf der L736 (Fahrtrichtung Westen) anzupassen. In diesem Bereich
zwischen Ortseingang Heil und der Einfahrt zur Ökologiestation führt bereits
seit dem Jahr 2018 ein von der Fahrbahn (7,50 m) durch Leitplanken baulich
getrennter Radweg (2,50 m) (s. Anlage 2). Dieser hat sich bisher als adäquate
Form der Straßenraumaufteilung bewährt und gewährleistet sowohl dem Radverkehr
als auch dem motorisierten Individualverkehr (MIV) ein sicheres und zügiges
Befahren der Landesstraße.
Durch die nun angestrebte
Maßnahme wird eine einheitliche Radverkehrsverbindung zwischen den Ortsteilen
Heil und Rünthe geschaffen, die es dem Radverkehr erlaubt auf direktem Weg und
einer asphaltierten Oberfläche schnell und sicher diese Strecke zurückzulegen.
Zusätzlich entsteht eine qualitative Radwegeanbindung für den zukünftigen
Gewerbestandort „Kraftwerk Heil‘ und eine durchgehende Ost-West-Achse des
Radverkehrs im Zusammenhang mit dem Bürgerradweg an der Jahnstraße, welche
nördlich des Kanals und parallel zum zukünftigen IGA-Radweg zusätzlich die
Stadtteile Oberaden, Heil und Rünthe miteinander verbindet.
Aktuell wird der Radverkehr
zusammen mit dem Fußverkehr unmittelbar nördlicher der L736 geführt. Hier
befindet sich zwischen der Ökologiestation und dem „Gut Keinemann“ ein
Wirtschaftsweg, welcher sich im Eigentum des RVR und des Kreises Unna befindet.
Der Abschnitt des RVR ist lediglich mit einer wassergebundenen Decke ausgebaut,
dessen Oberfläche sich in einem schadhaften Zustand befindet und durch
seitlichen Einwuchs bereits stark verschmälert ist (s. Anlage 3). Der RVR
duldet in diesem Bereich lediglich den Radverkehr und eine zusätzliche Nutzung
der Wege durch Spaziergänger und Hundeführer. Da der zukünftig neu angelegte
Radweg ausschließlich für den Radverkehr freigegeben wird, wird der Fußverkehr
auch weiterhin auf dem nördlich verlaufenden Wirtschaftsweg geführt. Ein Ausbau
dieser vorhandenen Wegeverbindung ist aufgrund der Förderrichtlinie nicht
möglich, da lediglich Maßnahmen durchgeführt werden können, welche auf
Grundstücken im Eigentum des Antragstellers (Straßen.NRW) stattfinden.
Vor diesen Hintergründen
profitiert insbesondere der Alltagsradverkehr von einer zukünftigen
Radwegeführung auf der Landesstraße, sodass das Vorhaben dem politischen Ziel
zur Förderung der „Alltagsrouten“ des Radverkehrs entspricht. Darüber hinaus
unterstreichen die Initiierung dieser Maßnahme von Straßen.NRW und der bereits
2018 umgesetzte Teilabschnitt den Mehrwert dieser Art der Straßenraumaufteilung
für den Radverkehr und den MIV in Straßenabschnitten der freien Strecke.
Verwaltungsvereinbarung:
Straßen.NRW - Stadt Bergkamen
Um das Vorhaben erfolgreich
durchführen zu können, hat der Landesbetreib Straßen.NRW eine
Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Bergkamen getroffen. Im Folgenden werden
grundlegende Inhalte aufgeführt:
·
Die Stadt führt
die Maßnahme planerisch und bautechnisch durch und beauftragt hierzu
leistungsfähige Ingenieurbüros und fachkundige Unternehmen
·
Die Stadt ist für
die Ausschreibung und Durchführung der Submission in Bezug auf die Planungs-
und Ingenieurleistungen zuständig
·
Die
voraussichtlichen Bau- und Planungskosten von ca. 360.000,00 € trägt der Landesbetrieb Straßen.NRW
o
Sollten die
Kosten um mehr als 5% überschritten werden, ist eine Genehmigung durch
Straßen.NRW erforderlich
o Die Straßenbauverwaltung
zahlt auf ihren Kostenanteil (Bau- und Grunderwerbskosten) der Stadt einen
Verwaltungskostenbeitrag von 10 % für die erbrachten Leistungen (Planung (6 %)
und Baudurchführung (4 %))
·
Das Vorhaben wird
abgebrochen, wenn ein Baubeginn erst nach Ablauf des Jahres 2023 möglich ist
·
Die Vereinbarung
wird im Falle eines notwendigen Planfeststellungsverfahrens beendet
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Raupach |
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