Betreff
Fotovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden
Vorlage
12/0318
Aktenzeichen
be
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Etablierung von Solaranlagen auf Dächern des kommunalen Gebäudebestandes gehört bereits seit 2006 zu den Aufgaben der Bergkamener Energiebewirtschaftung. Derzeit gibt es im kommunalen Gebäudebestand (derzeit 100 Objekte) der Stadt Bergkamen sechs Fotovoltaikanlagen. Diese befinden sich auf den Dächern der folgenden Gebäude:

 

  • Hellwegschule; Bergkamen-Rünthe; Neubautrakt
  • Willy-Brandt-Gesamtschule; Bergkamen-Mitte; Gebäude Abteilung 11-13
  • Städtisches Gymnasium; Bergkamen-Mitte, Turnhalle I
  • Studio Theater, Bergkamen-Mitte
  • Stadtmuseum, Bergkamen Oberaden
  • Treffpunkt, Bergkamen-Mitte

 

In fünf der sechs Fälle wurden die Solaranlagen gemeinsam mit den Gemeinschaftsstadtwerken Kamen-Bergkamen-Bönen (GSW) geplant und realisiert. Eine Solaranlage (Treffpunkt) wurde durch einen privaten Investor erstellt. Eigentümer und Betreiber der Solaranlagen sind die GSW bzw. der private Investor. Die Stadt tritt dabei als Verpächter der Dachflächen auf. Auch in Zukunft wird die Stadt weiterhin prüfen, inwieweit es möglich ist, Solaranlagen auf städtischen Dächern zu etablieren.

 

Im Einzelnen produzierten die sechs Anlagen folgende Strommengen:

 

 

 

Demnach wurden durch die Fotovoltaikanlagen im Jahr 2020 insgesamt 127.496 KWh Strom produziert und in das öffentliche Stromnetz der GSW eingespeist. Seit dem Jahr 2006 wurden insgesamt 1.670.765 KWh Strom auf städtischen Dächern erzeugt. Im Berichtsjahr konnte durch den erzeugten Solarstrom die Freisetzung von rd. 118 Tonnen CO2 vermieden werden. Seit 2006 gelangten immerhin insgesamt rd. 1.552 Tonnen CO2 weniger in die Atmosphäre.

 

Zusätzlich wurde bereits im Jahr 2010 seitens der Stadt Bergkamen ein Solardachkataster für den kommunalen Gebäudebestand erarbeitet. In diesem Kataster werden möglichst umfassend anhand verschiedener Kriterien, wie z. B. Dacheigenschaften, Exposition, Statik, vorhandener Baumbestand sowie Gefährdung durch Vandalismus, die einzelnen Dächer der Gebäude hinsichtlich ihrer Eignung für eine Solarenergiegewinnung, sowohl thermisch als auch elektrisch, bewertet.

Im Rahmen des Programms „GSW Energiedach“ wurden auf Vorschlag der GSW zwei Dächer für die Installation einer Fotovoltaikanlage mit Eigenstromnutzung näher betrachtet. Dabei handelt es sich um die Dächer des Baubetriebshofes (hier: Fahrzeughalle) in Bergkamen Mitte sowie um die Sporthalle in Overberge.

 

Baubetriebshof

Eine in Auftrag gegebene statische Neubewertung kommt zu folgendem Schluss:

 

Nach der Entwurfszeichnung besteht das Dach der Fahrzeughalle aus Stahlbetonbindern. Als Dacheindeckung wurden Trapezbleche mit Dämmung und Abklebung verwendet. Da die statische Berechnung nicht vorliegt, sind Aussagen zur Tragfähigkeit der Konstruktion nicht möglich. Lediglich der Umstand, dass im Laufe der Zeit die  Lastannahme für Schnee von 75 kg/m² auf 52 kg/m² verringert wurde, ergibt eine Lastreserve 23 kg/m². Sofern das Gewicht der Fotovoltaikanlage die Lastreserve nicht überschreitet und die Module flach in Dachneigung verlegt werden, ist die Anordnung einer Fotovoltaikanlage möglich. Bei aufgeständerten Modulen erhöhen sich die Schnee- und Windlasten unzulässig.

 

Darüber hinaus ist nach Aussage der Hochbauabteilung, das Dach der Fahrzeughalle, aufgrund des Alters stark reparaturbedürftig. Es ist daher als Dachfläche für eine Fotovoltaikanlage kurzfristig nicht geeignet.

 

Doppelsporthalle in Overberge

Als weiterer Standort wird seitens der GSW die Doppelsporthalle Overberge, Hansastraße 91 – 97, aufgeführt. Eine statische Neubewertung ergab, dass das Dach der Halle für eine Fotovoltaikanlage geeignet ist.

 

Die GSW unterbreitet der Stadt Bergkamen ein Angebot für eine Fotovoltaikanlage („GSW-Energiedach“) in Form eines 18-jährigen Pachtvertrages. Der Pachtvertrag beinhaltet sämtliche Kosten für Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen während der gesamten Vertragslaufzeit. Die Versicherung der Anlage gegen sämtliche Naturgewalten wird ebenfalls von der GSW übernommen.

 

Die Wirtschaftlichkeitsprognose der GSW kommt zu dem Schluss, das durch eine Fotovoltaikanlage (Größe: 75,12 kWhp) auf dem Dach der Doppelsporthalle in Overberge Einsparungen in Höhe von 42.300 kWh/a bzw. ca. 2.348 €/a erwartet werden können. Darüber hinaus prognostiziert die GSW eine voraussichtliche CO2 -Reduktion von 19,6 t/a.

 

Innerhalb von Gesprächsterminen wurden offene Fragen angesprochen und nochmals darauf hingewiesen, dass vor dem Hintergrund des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKK)“ die Stadt Bergkamen aufgefordert ist eine Vorbildfunktion zu übernehmen.

 

Aus diesem Grund sollten zukünftig bei allen Dacherneuerungen bzw. – sanierungen geprüft werden, ob eine Solarenergienutzung (Fotovoltaik oder Solarthermie) technisch möglich ist.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Brauner

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Becker