Betreff
Machbarkeit Schienenanbindung der Stadt Bergkamen
- Mündlicher Bericht durch den Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) -
Vorlage
12/0262
Aktenzeichen
61 reu-na
Art
Mündlicher Bericht

 

 

Sachdarstellung:

 

Seit der Einstellung des Personenverkehrs auf der Hamm-Osterfelder-Bahn im Mai 1983 ist Bergkamen nicht mehr an den Schienenpersonenverkehr angeschlossen. Pläne zur Wiedereinrichtung einer Schienenanbindung Bergkamens mit dem Projekt „RegionalStadtBahn“ zwischen Dortmund und Hamm über Bergkamen sind bisher nicht umgesetzt worden.

 

Im Klimaschutzkonzept der Stadt Bergkamen ist als Maßnahme im Handlungsfeld Mobilität die „Realisierung eines ÖPNV-Schienenanschlusses“ genannt. Ziel war die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie, in der eine geeignete Trassenführung bzw. die Möglichkeit zur Nutzung vorhandener Gleisanlagen geprüft wird.

 

In der Zwischenzeit hat der Kreistag Unna beschlossen, den Landrat zu beauftragen, für den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW und den Nahverkehrsplan Westfalen-Lippe des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) die „Realisierung eines SPNV-Anschlusses für die Stadt Bergkamen durch Reaktivierung (und ggf. Ertüchtigung) der bestehenden Hamm-Osterfelder-Bahntrasse für den Schienenpersonennahverkehr“ anzumelden. Hierzu soll eine enge Abstimmung mit den zuständigen Stellen (Landesverkehrsministerium, NWL etc.) sowie den beteiligten Kommunen, insbesondere der Stadt Bergkamen, erfolgen.

 

Im Sinne dieser beiden Beschlüsse hat der NWL das Thema unter Mitarbeit von Kreis Unna und der Stadt Bergkamen federführend bearbeitet, sodass keine eigene Beauftragung einer Machbarkeitsstudie durch die Stadt Bergkamen erforderlich war. NWL und ZRL (Zweckverband Ruhr-Lippe) haben im Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung am 28. Mai 2019 über das Vorgehen informiert.

 

Die ersten Ergebnisse können nunmehr in Form eines Zwischenberichtes durch Vertreter des NWL in der Sitzung vorgestellt werden. Es ist vorgesehen den Vortrag anschließend den Fraktionen zur Beratung zur Verfügung zu stellen. Eine Beschlussfassung soll dann in der kommenden Gremiensitzung erfolgen.