Betreff
Antrag der Fraktion BergAUF vom 19.04.2021;
hier: Bau einer PCB-Eliminierungsanlage durch die RAG
Vorlage
12/0259
Aktenzeichen
61 reu-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen fordert die RAG auf, unmittelbar den Bau einer effektiven PCB-Eliminierungsanlage auf Haus Aden auf Grundlage des „PCB Gutachtens“ aus Dezember 2016 (IWW/Spiekermann) und weitergehenden Erkenntnissen, z. B. aus der PCB-Pilotanlage und Grubenwasseranalysen, in Angriff zu nehmen. Diese Anlage soll bei der Fortsetzung der Einleitung von Grubenwasser in die Lippe im Jahr 2023 fertiggestellt sein, um das PCB weitestgehend aus dem Grubenwasser zu entfernen und den Salzgehalt drastisch zu senken.

 

Die Zeit bis zur möglichen Wiederaufnahme der Grubenwassereinleitung sollte zudem genutzt werden, um sich einstellende Veränderungen in der Lippe unterhalb der Einleitungsstelle in Folge der zurzeit nicht stattfindenden Grubenwassereinleitung zu erfassen, zu dokumentieren und entsprechende Schlüsse für das wasserrechtliche Verfahren zu ziehen.

 

Sachdarstellung:

 

Antrag der Fraktion BergAUF

 

Die Fraktion BergAUF hat mit Schreiben vom 19.04.2021 den Antrag gestellt, der Rat möge die RAG auffordern, unmittelbar den Bau einer PCB-Eliminierungsanlage auf Haus Aden entsprechend dem Gutachten von IWW/Spiekermann (Dezember 2016) in Angriff nehmen. Diese Anlage soll bei der Fortsetzung der Einleitung von Grubenwasser in die Lippe im Jahr 2023 fertiggestellt sein, um das PCB weitestgehend aus dem Grubenwasser zu entfernen und den Salzgehalt drastisch zu senken (vgl. Anlage 1).

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag

 

In seiner Sitzung am 20.02.2014 hat der Rat der Stadt Bergkamen zur PCB-Kontamination des Grubenwassers vor dem Hintergrund der Neuorganisation der Grubenwasserhaltung eine Resolution beschlossen, in der die RAG AG zur lückenlosen Aufklärung des Sachverhalts sowie zur Aufstellung eines Monitoringkonzeptes mit festgelegten Untersuchungsintervallen und nachhaltigen Steuerungsinstrumenten aufgefordert wird, und zwar unabhängig von möglichen Folgekosten.

 

Ein derartiges Steuerungsinstrument zur Sicherung der Wasserqualität in der Lippe könnte eine PCB-Eliminierungsanlage sein.

 

Daher hat die Verwaltung im Sachstandbericht an den Ausschuss für Bauen und Verkehr am 14.02.2017 begrüßt, dass die Gutachten des Landes NRW zur Prüfung möglicher Umweltauswirkungen des Einsatzes von Abfall- und Reststoffen zur Bruch-Hohlraumverfüllung und zu den technischen Möglichkeiten einer PCB-Elimination von Grubenwässern ("PCB-Gutachten")  ein kontinuierliches Monitoring von PCB an Feststoffen in Gewässern empfehlen und darüber hinaus technische Möglichkeiten zur PCB-Eliminierung vorschlagen.

 

Für den Fall der Realisierung einer im „PCB-Gutachten“ vorgeschlagenen Eliminierungsanlage hält die RAG AG entsprechende Grundstücksflächen nördlich des Datteln-Hamm-Kanals vor – zwischen der zentralen Wasserhaltung am Schacht „Haus Aden 2“ und der Einleitung in die Lippe.

 

Um die Wirksamkeit einer PCB-Eliminierung in der Praxis zu erproben, wurde eine Pilotanlage zur PCB-Minimierung im Grubenwasser auf dem Standort Haus Aden errichtet. Das Grubenwasser wurde im Jahr 2019 über einen Zeitraum von sechs Monaten direkt aus der Grubenwasserleitung mittels Festbett-Tiefenfiltration oder kontinuierlicher Sandfiltration aufbereitet. „Auf der vorliegenden Erkenntnisbasis kann derzeit jedoch fachlich noch nicht abschließend über den tatsächlichen Einsatz dieser Filtrations-Technik zur Grubenwasseraufbereitung bezüglich PCB im großtechnischen Maßstab entschieden werden. Alternative Aufbereitungsverfahren sind in der Praxis zu gegebener Zeit zu testen,“ stellt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in seinem schriftlichen Bericht „Pilotanlagen zur PCB-Elimination: Ergebnisse, Bewertungen und Konsequenzen“ fest. Über die Ergebnisse wurde durch Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg und der RAG AG in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr am 21.09.2020 berichtet.

 

Das „PCB-Gutachten“ der Arbeitsgemeinschaft IWW und Spiekermann  aus Dezember 2016 (https://www.umwelt.nrw.de › PDFs › pcb-gutachten) hat diese Pilotanlage ausdrücklich vorgeschlagen. Solche Untersuchungen seien hilfreich, um einerseits die Ergebnisse dieser Studie in der Praxis abzusichern. Andererseits könnten dadurch wichtige Informationen im Hinblick auf die Prozessgestaltung und Dimensionierung der technischen Aufbereitungsanlagen gewonnen werden.

 

In der Zwischenzeit wurde das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren für das „Zutageheben des Grubenwassers und die Einleitung in die Lippe“ eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Mit Datum vom 18.03.2020 hat die Bezirksregierung Arnsberg daher im Rahmen des Scopings nach § 15 UVPG die Belegenheitsgemeinden und Behörden um Stellungnahme gebeten.

 

Die Verwaltung hat dazu entsprechend der Ratsresolution u. a. wie folgt Stellung genommen: „Die Lippe soll in den kommenden Jahren naturnah umgestaltet werden. Ziel ist es u. a. temporäre Überflutungen zu ermöglichen. Die Einleitung des Grubenwassers darf die Ziele der Lippeumgestaltung im Hinblick auf eine Verbesserung des ökologischen Zustands, der Natur und des Artenschutzes, aber auch die touristische Bedeutung der Lippe nicht konterkarieren. Das einzuleitende Grubenwasser sollte daher eine Qualität aufweisen, mit der auf eine optimale Verbesserung der Wasserqualität der Lippe im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie hingewirkt werden kann. Die Grubenwasserhaltung inklusive Einleitung in die Lippe ist eine sogenannte Ewigkeitsaufgabe. Daher sollte zur Verbesserung der Wasserqualität des Grubenwassers der aktuelle Stand der Technik durch die Vorschaltung einer PCB-Eliminierungsanlage eingesetzt werden. […] Im Hinblick auf die Vorschaltung einer PCB-Eliminierungsanlage sollte zum jetzigen Zeitpunkt bereits Flächenvorsorge betrieben werden, um eine entsprechende Großanlage errichten zu können. Der Stadt Bergkamen ist bekannt, dass der RAG geeignete Flächen zur Verfügung stehen. Auch dieses Thema ist im UVP-Bericht zu berücksichtigen.“

 

Es bietet sich zudem an, die Zeit bis zur möglichen Wiederaufnahme der Grubenwassereinleitung  zu nutzen, um sich einstellende Veränderungen in der Lippe unterhalb der Einleitungsstelle in Folge der zurzeit nicht stattfindenden Grubenwassereinleitung zu erfassen, zu dokumentieren und entsprechende Schlüsse für das wasserrechtliche Verfahren zu ziehen.

 

Die Verwaltung hat sich demnach im Sinne der Resolution von 2014 regelmäßig in den anstehenden Verfahren bei den zuständigen Behörden für die Inbetriebnahme einer PCB-Eliminierungsanlage sowie eine entsprechende Flächensicherung eingesetzt. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, kann nunmehr auch eine ausdrückliche Aufforderung an den Veranlasser, die RAG gerichtet werden.

 

 

In der Sitzung am 29.04.2021 hat die Verwaltung dazu eine Ersteinschätzung abgegeben. Nach detaillierter Prüfung  schlägt sie nunmehr  vor, dem Antrag der Fraktion BergAUF grundsätzlich zuzustimmen. Allerdings sollte der Bezug zu dem Gutachten IWW/Spiekermann  weiter gefasst werden. Bei dem Gutachten handelt es sich angabegemäß um eine „(theoretische) Machbarkeitsstudie“, die ausdrücklich zu weiteren Untersuchungen  und Pilotversuchen rät, um anschließend in konkrete Vorplanungen für den großtechnischen Einsatz einzutreten. Daher sollte der Fokus auf die tatsächliche Effektivität gelegt werden.

 

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Phase, in der kein Grubenwasser in die Lippe eingeleitet wird, zu nutzen um zusätzliche Erkenntnisse für das wasserrechtliche Verfahren zu gewinnen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachgebietsleiterin

 

 

 

 

Reumke