Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt Kenntnis, dass gem. § 58 Abs. 5 Satz 5 GO NRW das Ratsmitglied Herrn Dieter Mittmann zum Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung bestimmt wurde.
Sachdarstellung:
Die im Rat der Stadt Bergkamen vertretenden Fraktionen haben sich in der Sitzung des Rates der Stadt Bergkamen am 10.12.2020 über die Verteilung der Ausschussvorsitze bzw. stellvertretenden Ausschussvorsitze gem. § 58 Abs. 5 Satz 1 und 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. Juli 1994, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), in Kraft getreten am 1. Oktober 2020 und am 1. November 2020, geeinigt.
In der Sitzung des Rates der Stadt Bergkamen am 10.12.2020 wurde das Ratsmitglied Rüdiger Weiß gem. § 58 Abs. 5 Satz 5 GO NRW als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung bestimmt.
Aufgrund der Mandatsniederlegung des Ratsmitgliedes Herrn Rüdiger Weiß ist es notwendig die Nachfolge zu bestimmen.
Scheidet ein Ausschussvorsitzender bzw. stellvertretender Ausschussvorsitzender während der Wahlperiode aus, bestimmt gem. § 58 Abs. 5 Satz 5 und 6 GO NRW die Fraktion, der er angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger.
Mit Schreiben vom 11.06.2021 bestimmte, gem. § 58 Abs. 5 Satz 5 GO NRW, die
SPD-Fraktion das Ratsmitglied Herrn Dieter Mittmann zum Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
|
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Scheerer |
|