Betreff
Einführung des "SchülerTicket Westfalen" zum Schuljahresbeginn 2021/22
Vorlage
12/0213
Aktenzeichen
blä-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, das SchülerTicket Westfalen zum 18.08.2021 einzuführen und beauftragt die Verwaltung, den Vertrag mit dem entsprechenden Verkehrsunternehmen abzuschließen.

Für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler soll es bei der eingeschränkten Gültigkeit auf den Weg von der Wohnung zur Schule bleiben.

 

Sachdarstellung:

 

 

Sachverhalt:

 

Die Verkehrsunternehmen innerhalb des WestfalenTarifs haben sich zum Ziel gesetzt, den WestfalenTarif zeitnah attraktiver und einfacher zu gestalten.

 

Dies soll in den drei großen Tariffeldern, Einführung eTarif, Zeitkarten und SchülerTickets erfolgen.

 

Zum 01.01.2021 wurde das neue Schülerticket "SchülerTicket Westfalen" im Westfalentarif eingeführt. Dieses Schülerticket ist eine Optimierung des vorhandenen Ticketangebotes für Schülerinnen und Schüler in Westfalen und soll im Kreis Unna das FlashTicket und das SchulwegMonatsTicket (Selm, Werne) ersetzen.

 

Alle Schulträger im Kreis Unna (mit oder ohne aktuellen FlashTicket-Vertrag) haben ab dem 01.01.2021 die Möglichkeit bzw. ein Anrecht, einen neuen SchülerTicket-Vertrag mit einem entsprechenden Verkehrsunternehmen abzuschließen.

 

Für den Kreis Unna bietet sich als kreisweit einheitlicher Einführungstermin des SchülerTickets der Beginn des Schuljahres 2021/2022 (01.08.2021) an.

 

 

SchülerTicket allgemein (SchüTi)

 

Die allgemeinen Merkmale des SchülerTicket Westfalen sind:

 

- Nutzung "rund um die Uhr" an allen Tagen des Jahres

- einfache Tarifstruktur durch die Gültigkeit im gesamten Gebiet des Westfalentarifs und

  damit auch bis nach Dortmund, Hamm oder Münster

 

Das neue SchülerTicket Westfalen optimiert das sehr erfolgreiche FlashTicket im Kreis Unna und verbessert insbesondere das Angebot für die nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW nichtanspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler, welche zu nah an der Schule wohnen und daher nicht berechtigt sind, ein kostenloses Ticket für die Fahrt zur Schule zu bekommen.

 

 

Schulträger mit FlashTicket-Vertrag

 

Die meisten Schulträger im Kreis Unna (Kreis und Kommunen außer den Städten Selm und Werne) haben einen FlashTicket-Vertrag, welcher zukünftig in einen SchülerTicket-Vertrag umgewandelt werden soll.

Materiell ändert sich bei diesem Wechsel für die Schulträger nichts. Der Schulträger zahlt weiterhin die gleiche Summe (= Basisbetrag) an das Verkehrsunternehmen wie bisher (fester Pauschalbetrag mit jährlicher Fortschreibung wie beim FlashTicket).

 

 

Schulträger ohne FlashTicket-Vertrag (für Selm und Werne)

 

Auch für die Städte Selm und Werne wird sich materiell nichts ändern. Beide Schulträger können weiterhin das SchulwegMonatsTicket beziehen und die anspruchsberechtigten Schüler können weiterhin für die Nutzung des ÖPNV in der Freizeit ein FunTicket/FunAbo kaufen (Preisstufe A: 11,80 €).

 

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Städte Selm und Werne einen neuen SchülerTicket-Vertrag abschließen. Hierdurch würden zum einen die anspruchsberechtigten Schüler für einen verpflichtenden Eigenanteil (analog FlashTicket) einen verbesserten Freizeitnutzen bekommen und zum anderen könnten die nichtanspruchsberechtigten Schüler für einen viel günstigeren Preis als bisher zur Schule fahren (s. u.) und hätten zusätzlich einen viel höheren Freizeitnutzen.

 

Außerdem würde dieses Vorgehen zu einer wichtigen "Ticket-Gleichberechtigung" unter den Schülern im Kreisgebiet führen.

 

 

Anspruchsberechtigte Schüler

 

Durch die Einführung des Schülertickets entstehen für die heute anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler mit einem FlashTicket plus oder einem FunTicket/FunAbo in Selm oder Werne keine gravierenden preislichen Änderungen.

 

Es ergeben sich Verbesserungen in der Gültigkeit des Tickets. Die Schülerinnen und Schüler müssen zukünftig nicht mehr entscheiden, für welches Netz das Ticket genutzt werden soll. Das neue SchülerTicket ist für das gesamte Tarifgebiet Westfalen gültig (z. B. muss nicht mehr zwischen der Fahrt/Freigabe in Richtung Dortmund oder Münster gewählt werden, was insbesondere für potenzielle Nutzer des SchülerTickets aus dem Nordkreis eine Verbesserung ist).

 

 

Nichtanspruchsberechtigte Schüler

 

Durch den Abschluss eines SchülerTicket-Vertrages erhalten insbesondere die nichtanspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Kommune (des Schulträgers) einen nicht unerheblichen finanziellen Vorteil.

Diese Schüler können zukünftig ein SchülerTicket für 33,00 € erwerben, mit dem sie zur Schule fahren und in ihrer kompletten Freizeit (incl. Ferien, Feiertage) im ganzen Tarifgebiet Westfalen mobil sein können (vergleichbar mit heutigem SchülerAbo plus, Preisstufe A

42,70 € bzw. Preisstufe B 69,10 €).

 

Der geringe Anteil der nichtanspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler, der nur in der Freizeit fahren möchte, wird auch weiterhin die Möglichkeit haben, ein FunTicket/FunAbo zu erwerben, dann allerdings mit einer lediglich freizeitorientierten Nutzungsmöglichkeit.

 

 

SchülerTicket Westfalen für Grundschüler

 

Das SchüTi Westfalen für die anspruchsberechtigten Grundschüler wird – je nach Wunsch des Schulträgers – in zwei Varianten ausgegeben:

 

a)     Die anspruchsberechtigten Grundschüler erhalten das normale SchülerTicket Westfalen mit der Gültigkeit rund um die Uhr im WT-Gesamtnetz.

 

b)     Die anspruchsberechtigten Grundschüler erhalten – wie bisher – ein SchulwegMonats-

         Ticket mit der eingeschränkten Gültigkeit auf die Relation Wohnung – Schule an Schultagen.

 

Für die nichtanspruchsberechtigten Grundschüler stehen wie bisher alle Tarifprodukte offen. Bei Schulträgern, die einen SchüTi-Vertrag abgeschlossen haben, kann auch ein SchüTi Westfalen abonniert werden.

 

Da bei einer Entscheidung für die Variante a auch für berechtigte Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe gem. § 2 Abs. 2 Schülerfahrkostenverordnung ein pflichtiger Eigenanteil zu erheben ist, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Variante b zu vereinbaren. Ein flächendeckender Bedarf für die Nutzung des SchülerTicket Westfalen bei pflichtigem Eigenanteil ist aufgrund des Alters der Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe nicht gegeben.

 

Sollte ein anspruchsberechtigter Grundschüler auch in der Freizeit fahren wollen, so stehen hierfür allerdings auch die günstigeren Produkte FunTicket (1 Gemeinde: 14,70 €/Monat bzw. Netz 19,60 €/Monat bzw. FunAbo für 1 Gemeinde 11,80 €/Monat bzw. Netz für

15,60 €/Monat) zur Verfügung. Eine Auswahl bei anspruchsberechtigten Grundschülern dergestalt, dass der Schüler/die Schülerin bzw. die Eltern statt des SchulwegMonatsTickets ein SchülerTicket Westfalen wählen können und dann nur 12,00 €/Monat Eigenbeteiligung zahlen müssen, ist nicht vorgesehen.

 

 

Sozialticket für nichtanspruchsberechtigte Schüler

 

Im Kreis Unna existiert heute bereits ein SozialTicket auch für Schüler, das "Schüler-Abo plus" mit den Preisstufen A (Kommune) oder B (Kreis).

 

 

Preisstufe

 

 

Gesamtpreis

 

 

Anteil Kreis

Unna

 

 

Anteil Kunde

 

 

Verkäufe vor

Corona

 

A

42,70 €

22,25 €

20,45 €

420

B

69,10 €

36,00 €

33,10 €

100

 

Der Kreis Unna wird vor der Einführung des SchülerTickets über die Einführungsmodalitäten eines Schüler-SozialTickets entscheiden.

 

 

Fazit

 

Die Einführung des neuen SchülerTickets ist eine grundsätzliche Optimierung des vorhandenen Ticketangebotes für Schülerinnen und Schüler im Kreis Unna und führt bei einer kreisweiten Umsetzung zu einer wichtigen Ticket-Gleichberechtigung der Schülerinnen und Schüler im Kreisgebiet.

 

Darüber hinaus ist das neue SchülerTicket ein wichtiger Baustein, um Schülerinnen und Schüler und Jugendliche in ihrer selbstständigen Mobilität zu fördern und zu unterstützen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray