Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt Bergkamen beschließt, den in der Anlage dargestellten Teil der Straße
"Albert-Schweitzer-Straße" dem öffentlichen Verkehr als
Anliegerstraße (§ 3 Abs. 4 Nr. 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW) gemäß § 6
des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW S. 1028, 1996, S. 81, 141,
216, 355, 2007, S. 327), Gesetz vom 26. Februar 2019 (GV. NRW. S. 165), in
Kraft getreten am 13. März 2019, Artikel 4 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV.
NRW. S. 193), in Kraft getreten am 10. April 2019, zu widmen. Um die formalen Voraussetzungen
des Straßen- und Wegegesetzes zu erfüllen, sind die Flurstücke der Straße
"Albert-Schweitzer-Straße" Gemarkung Bergkamen, Flur 14, Flurstücke
545, 546, 549 und 373 und Flur 15, Flurstücke 1461, 950, 1462 und 1913
(Teilstück, Wendehammer), zu widmen. Die zu widmenden Straßenflächen sind auf
dem in der Anlage beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt.
Die Widmungsverfügung ist gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW öffentlich bekannt zu machen.
Sachdarstellung:
Die
Straße "Albert-Schweitzer-Straße" befindet sich im städtischen
Eigentum.
Nachdem
sämtliche Stellungnahmen der beteiligten Fachämter vorliegen, steht einer Widmung der Erschließungsanlage
nichts mehr im Wege.
Es
handelt sich um die zu widmenden Flurstücke:
Gemarkung:
Bergkamen
Flur:
14
Flurstück: 545, 546, 549 und 373
Flur: 15
Flurstück 1461, 950, 1462 und 1913 (Teilstück,
Wendehammer)
Bei der
Straße "Albert-Schweitzer-Straße" handelt sich um eine Anliegerstraße
nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der
Gemeingebrauch wird nicht beschränkt.
Die zu widmende Straßenfläche ist auf dem in der Anlage beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt. Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Schnurawa |
Sachbearbeiterin Grote-Gach |
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