Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.02.2021 zur
a) Anpassung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Bergkamen an die Klimaziele der Europäischen Union, der Bundesrepublik und des Bundeslandes NRW
b) Erstellung eines Berichtes der Verwaltung zum Stand der Umsetzung des "Integrierten Klimaschutzkonzeptes"
Vorlage
12/0192
Aktenzeichen
61 rau-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)                  Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeiten und Auswirkungen einer Anpassung des Kapitels 8.1 des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes“ mit dem Ziel der Reduktion der THG-Emissionen auf „Netto-Null“ zum Jahr 2050 durch ein externes Gutachten zu prüfen.

 

b)                 Der  Rat der Stadt Bergkamen nimmt den Bericht der Verwaltung zum Stand der Umsetzung des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes“ zur Kenntnis.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 06.02.2021 beantragt, der Rat der Stadt Bergkamen möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, das „Integrierte Klimaschutzkonzept“ der Stadt Bergkamen an die Klimaziele der Europäischen Union, der Bundesrepublik und des Bundeslandes NRW anzupassen. Zielsetzung ist die Anpassung des Kapitels 8.1, um eine Reduktion der Treibhausgase bis 2050 auf „Netto-Null“. Darüber hinaus möge der Rat der Stadt Bergkamen beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, bis zum 09.04.2021 einen Bericht zu erstellen, um diesen in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 29.04.2021 beraten zu lassen. Bezogen auf den Zeitraum zwischen 2018 und 2022 sind die erzielten bzw. zu erwartenden Einflüsse der Maßnahmen des „Integrierte Klimaschutzkonzeptes“ auf die Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Bergkamen darzustellen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Seit dem Jahr 2018 beschäftigt sich die Stadt Bergkamen programmatisch mit den Belangen des Klimaschutzes. Das über ein Jahr und unter einer breiten Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitete „Integrierte Klimaschutzkonzept“ (IKK) wurde im Februar 2019 vom Rat der Stadt beschlossenen (Vorlage 11/1469) und stellt die strategische Grundlage für die kommunale Energie- und Klimapolitik dar. Mit diesem Konzept hat sich die Stadt Bergkamen u. a. zur Senkung der im Stadtgebiet entstehenden CO2-Emissionen bzw. Treibhausgase (THG) verpflichtet.

 

Gemäß des IKK soll gegenüber dem Jahr 2016 eine Reduktion der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 25 % (von 6,2 auf 4,5 t CO2 pro Einwohner) und bis zum Jahr 2050 um 75 % (von 6,2 auf 4,5 t CO2 pro Einwohner) stattfinden. Diese quantitativen Klimaziele (vgl. Kap. 8.1 IKK) sind unter Berücksichtigung der im Jahr 2018 geltenden nationalen und internationalen Klimaschutzziele entwickelt worden. Insgesamt 27 Einzelmaßnahmen, welche innerhalb eines Maßnahmenkatalogs auf fünf unterschiedliche Handlungsfelder aufgeteilt sind, sollen innerhalb von fünf Jahren umgesetzt bzw. begonnen werden und u.a. zur Erreichung der für die Zukunft festgelegten Reduktion der CO2-Emissionen beitragen.

 

Im Folgenden werden die Unterpunkte a) und b) des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.02.2021 separat beantwortet:

 

a) Anpassung des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes“ der Stadt Bergkamen an die Klimaziele der Europäischen Union, der Bundesrepublik und des Bundeslandes NRW

 

Im Dezember 2019 haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU zum Ziel der Klimaneutralität bis 2050 bekannt. Um Netto-Null-Emissionen zu erreichen, müssen alle Treibhausgasemissionen durch Kohlenstoffbindung (bspw. in Böden, Wäldern und Ozeanen) ausgeglichen werden. Der EU-weite CO2-Ausstoß übersteigt aktuell die Kapazitäten der möglichen Kohlenstoffbindungen, sodass eine länderübergreifende Verringerung der CO2-Emissionen notwendig ist, um das Erreichen des Klimaneutralitätsziels von „Netto-Null 2050“ zu erreichen. Die EU hat in ihrem Zielvorschlag bislang noch nicht konkretisiert, wieviel jedes Mitgliedsland zu den gewünschten Emissionsreduktionen beitragen soll und mit Hilfe welcher Maßnahmen das Ziel erreicht werden soll. Diese relevanten Vorgaben werden erst absehbar, wenn die EU-Kommission im Sommer 2021 ihre Vorschläge für die Umsetzungsinstrumente vorlegen wird. Jedoch hat sich die Bundesrepublik im Rahmen ihres „Klimaschutzplan 2050“ und das Land NRW durch die Novellierung seines Klimaschutzgesetzes bereits eigenständig das Ziel auferlegt bis 2050 treibhausgasneutral zu werden.

 

Mit der laufenden Umsetzung des IKK werden im Zeitraum von 2019 bis 2024 Maßnahmen, als ein erster Schritt zur Erreichung der eigenen kommunalen Klimaziele, umgesetzt und CO2-Emissionen im Stadtgebiet damit verringert. Diese Anfang 2019 beschlossenen Ziele unterstreichen das Engagement der Stadt Bergkamen im Bereich des kommunalen Klimaschutzes für die kommenden Jahre und wurden unter Berücksichtigung der damals gültigen inter- und nationalen Klimaschutzziele erarbeitet. Die Ambitionen der Europäischen Union, der Bundesrepublik und des Landes NRW sind grundsätzlich zu befürworten.

 

Ob die durch das IKK vorgesehene Reduktion der CO2-Emissionen auf Bergkamener Stadtgebiet jedoch ausreichend ist, um der Zielsetzung zur Klimaneutralität (Netto-Null) bis 2050 gerecht zu werden, kann aktuell seitens der Stadtverwaltung nicht beantwortet werden. Um die Frage nach einer sinnvollen oder gar notwendigen Anpassung des IKK der Stadt Bergkamen an die aktuellen Klimaschutzziele von EU, Bund und Land zu untersuchen, schlägt die Verwaltung daher vor, ein externes Fachbüro zu beauftragen. Zusätzlich ist auf diesem Weg der geeignete Zeitpunkt und die einhergehenden Auswirkungen einer entsprechenden Zielanpassung für das Gesamtkonzept zu ermitteln.

 

b) Bericht der Verwaltung zum Stand der Umsetzung des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes“

 

Jede Einzelmaßnahme des IKK hat im Anschluss an ihre Umsetzung eine individuelle Auswirkung auf die kommunale THG-Bilanz. Ein kleinerer Anteil dieser Maßnahmen verursacht direkte Energie- und THG-Einspareffekte. Ein größerer Anteil der Maßnahmen hat jedoch „nur“ indirekte Auswirkungen auf den THG-Ausstoß und schafft Voraussetzungen für die weitere Initiierung von Energieeinspar- und Effizienzmaßnahmen sowie zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Vor diesem Hintergrund sind nicht alle Maßnahmen des IKK mit einer zu erwartenden bzw. messbaren Reduzierung von Treibhausgasen zu belegen. Die auf den Stand der Umsetzung des IKK bezogenen Punkte 1. bis 5. im Absatz b) des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind somit wie folgt zu beantworten:

 

Zu 1.:
Nachfolgend werden die bereits in Umsetzung befindlichen  Maßnahmen des Integriertem Klimaschutzkonzeptes der Stadt Bergkamen aufgelistet:

 

·         PBS1: Entwicklung geeigneter Vorgaben zum Klimaschutz/-anpassung in der     Bauleitplanung;

o   „Bergkamener Checkliste Klimaschutz und Klimaanpassung zur Bewertung städtebaulicher Projekte“ (Drucksache Nr. 11/1934)

o   Erarbeitung einer Klimaanalyse

o   zusätzlich regelmäßige Fortbildungen

·         PBS2: Deckung des bestehenden Informations- und Beratungsbedarfs

o   Energieberatung der Verbraucherzentrale,

o   Flyer Schottergärten

o   regelmäßige Bauberatung

·         EE1:    Deckung des bestehenden Informations- und Beratungsbedarfs

o   regelmäßige Bauberatung und Beratung mit Investor*innen

·         EE4:    Potenzialanalyse und Energiekonzept Wasserstadt Aden

o   Machbarkeit der geothermischen Nutzung der Wärme des Grubenwasser belegt

·         W1:     Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung bei der Planung und      Ausweisung von Gewerbegebieten

o   „Bergkamener Checkliste Klimaschutz und Klimaanpassung zur Bewertung städtebaulicher Projekte“ (Drucksache Nr. 11/1934)

o   Erarbeitung einer Klimaanalyse

o   zusätzlich regelmäßige Fortbildungen.

 

Zusätzlich sind seitens der Stadtverwaltung weitere individuelle Maßnahmen mit direkten und indirekten Auswirkungen zur Senkung oder Vermeidung von CO2-Emissionen seit dem Jahr 2018 durchgeführt worden. Diese werden im Folgenden thematisch und nicht abschließend aufgelistet.

 

Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG) sowie dem Programm „Gute Schule 2020“ wurden folgende Maßnahmen zur energetischen Sanierung des kommunalen Gebäudebestands realisiert:

 

·         Rathaus

Sanierung der Heizungsanlage, Umrüstung der Beleuchtungsanlage auf LED-Technik

·         Baubetriebshof
Umrüstung auf LED-Beleuchtung
Sanierung der Fenster

·         Willy-Brandt-Gesamtschule

Dachsanierung, Sanierung der Fassade mittels Wärmedämmverbundsystem,

Sanierung der Fenster

·         Willy-Brandt-Gesamtschule (Ehemaliges Lehrschwimmbecken, Turnhalle)
Dachsanierung, Fenstersanierung

·         Willy-Brandt-Gesamtschule (Turnhalle)

Fenstersanierung, Dachsanierung, Sanierung der Heizungsanlage, Elektrosanierung, einschl. LED-Beleuchtung

·         Feuer- und Rettungswache Bergkamen Mitte

Dachsanierung, Sanierung der Fenster, Erneuerung der Sektionaltore, Heizungssanierung

·         Overberger Grundschule (Altbautrakt)

Fenstersanierung einschließlich aller damit verbundenen Nebenarbeiten.

LED-Beleuchtung einschließlich neuer Decken

·         Preinschule Turnhalle

Dachsanierung, Fenstersanierung, Fassadensanierung (Wärmedämmverbundsystem)

·         Gymnasium Turnhalle I

Fenstersanierung, Sanierung der Heizungsanlage, Sanierung der Warmwasseraufbereitung

·         Gymnasium Turnhalle II

Fenstersanierung und Sanierung der Eingangstür, Sanierung der Lichtfassade, Erneuerung der Heizungsanlage, einschl. Warmwasserversorgung

·         Turnhalle der Pfalzschule

Sanierung der Fenster, Sanierung der Hallenbeleuchtung, Bauliche Maßnahmen abgeschlossen

·         Schillerschule

Fenstersanierung, Neue Beleuchtung.

 

Um die Verkehrswende weiter voranzutreiben fördert die Stadt Bergkamen eine klimafreundliche Mobilität ihrer Bürgerinnen und Bürger. Neben dem Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) ist die E-Mobilität ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor. Nachfolgende Maßnahmen wurden zur Attraktivierung der klimafreundlichen Verkehrsträger seit dem Jahr 2018 durchgeführt oder initiiert:

 

·         Durchführung des Fußverkehrs-Checks NRW 2019

·         Einrichtung der ersten Fahrradstraße in Bergkamen (Hubert-Biernart-Straße)

·         Bau des Bürgerradwegs an der Landwehrstraße

·         Aktive Bewerbung und Teilnahme der Stadtverwaltung an den Aktionen „Stadtradeln“ und „Mit dem Rad zur Arbeit“

·         Barrierefreie Sanierung von Bauhaltestellen

·         Verhandlungsgespräche mit Nahverkehrsverbänden zu einer Anschließung Bergkamens an den Schienenpersonennahverkehr (SPNV), Gespräche für einen temporären Bahnanschluss zur IGA 2027

·         Unterstützung zur Organisation eines Walking-Bus der Schillerschule.

 

Um ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden hat die Stadt Bergkamen bereits mit der Umstellung der Dienstfahrzeugflotten (Stadtverwaltung und Baubetriebshof) auf Elektroantrieb begonnen:

 

·         Stadtverwaltung

1x VW eGolf (ZD) Neuanschaffung,

1x eSmart (SG 66) Ersatzbeschaffung für Fiat Panda (Benziner)

·         Baubetriebshof

1x Peugeot eKastenwagen (Magazin BBH) Ersatzbeschaffung für Euro 3 Pritschenwagen,

1x eStreetscooter (Team Parkfriedhof) Ersatzbeschaffung für Euro 3 Pritschenwagen,

1x VW eTransporter (Team Parkfriedhof) Ersatzbeschaffung für Mini-Kipper.

 

Zu 2.:
Die zu 1. aufgeführten Maßnahmen des IKK nehmen keinen direkten Einfluss auf die Reduzierung von
CO2- bzw. THG-Emissionen. Sie beziehen sich auf die kommunale Öffentlichkeitsarbeit oder bilden die Grundlage für zukünftige private und öffentliche Maßnahmen einer klimafreundlichen Stadtentwicklung.

Konkrete Energieeinspareffekte wurden im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen des kommunalen Gebäudebestands erhoben und sind zusammengefasst den Energieberichten der Jahre 2019 und 2020 zu entnehmen.

 

Zu 3.:

Aufgrund des eingeschränkten Schulbetriebs durch die Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie konnten folgende Maßnahmen und damit verbundene und bereits geplante Aktionen nicht durchgeführt werden:

 

·         M9:     Förderung umweltfreundlicher Schüler-Bring-Verkehre

·         S6:      Initiierung von (Fort-)Bildungsmaßnahmen im Bereich Klimaschutz und   Klimaanpassung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

 

Zu 4.:
Die Umsetzung folgende Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes sind für die Jahre 2021 und 2022 vorgesehen:

 

·         M3:     Attraktivierung des Busangebots

·         M5:     Optimierung des Fuß- und Radwegenetzes

·         M7:     Förderung der E-Mobilität

·         M8:     Unterstützung von Car-Sharing-Angeboten

·         PBS4: Bedarf und Umsetzungsprüfung von energetischen Quartierskonzepten

·         W2:     Ermittlung vorhandener Potenziale für erneuerbare Energien durch          Beratungsangebote

·         S2:      Erstellung eines Sanierungsfahrplans für den kommunalen Gebäudebestand

·         S3:      Untersuchung von städtischen Grünflächen auf Klimaschutz- und             Klimaanpassungsfunktion.

 

Im Folgenden sind weitere individuelle Maßnahmen mit direkten und indirekten Auswirkungen zur Senkung oder Vermeidung von THG-Emissionen aufgelistet, die innerhalb der Jahre 2021 und 2022 u. a. durchgeführt werden sollen:

 

·         Fertigstellung der 2. Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes

·         Fertigstellung der Planung des „IGA-Radweges“

·         Aufstellung von Fahrradreparaturstationen

·         Barrierefreie Sanierung von weiteren Bushaltestellen

·         Maßnahmen zur Sanierung des kommunalen Gebäudebestands

·         Erstellung eines Flyers zur Informierung der Vorteile naturnaher Vorgärten

·         Teilnahme an Aktionen „Stadtradeln“ und „Mit dem Rad zur Arbeit“

·         Teilnahme an Aktion „10.000 Klimabäume“ des RVR

·         Teilnahme an Schulaktion „Aktion Licht“ der AGFS

·         Erstellung einer Klimaanalyse zur klimatischen Situation im Stadtgebiet.

 

Zu 5.:

Die Maßnahmen PBS4, W2 und S2 des IKK werden im Anschluss an ihre Umsetzung u. a. anhand ihrer Energieeinspareffekte bzw. Reduzierung des THG-Ausstoßes evaluiert. Eine vorherige Prognose dieser Kenngrößen kann erst nach Beginn bzw. im Verlauf der Maßnahmenumsetzung getroffen werden, wenn eindeutige Erkenntnisse zur Art und Maß der Durchführung ausgearbeitet sind.

 

Energieeinspareffekte, welche im Rahmen der Sanierung des kommunalen Gebäudebestands entstehen, werden zusammengefasst in dem jährlichen Energiebericht der Stadt Bergkamen aufgeführt. Für Einzelmaßnahmen werden im Vorfeld keine Prognosen zur zu erwartenden Reduzierung des Energieverbrauchs aufgestellt.

 

Eine Schätzung der zu erwartenden THG-Einspareffekte der übrigen zu 4. aufgeführten Maßnahmen kann für die Jahre 2021 und 2022 nicht vorgenommen werden. Wie die bereits umgesetzten Maßnahmen (zu 1.), dienen diese zur Erweiterung der Öffentlichkeitsarbeit oder zur Schaffung der Voraussetzung klimaschonender Aktivitäten und Prozesse.

 

Die Stadt Bergkamen steht mit Umsetzung des IKK und dem damit verbundenen Zeitplan aktuell im Einklang. Bis auf die in zu 3. aufgeführten Maßnahmen und weniger zeitlicher Verschiebungen bei der Initiierung von einzelnen Maßnahmen ist eine Einhaltung der zeitlichen Vorgaben zu erwarten. Um jedoch zukünftig eine qualitative und Fristgerechte Umsetzung des IKK gewährleisten zu können, ist die Besetzung, der aktuellen in Ausschreibung befindlichen, zweiten Personalstelle im Klimaschutzmanagement unabdingbar. Das IKK sieht diese vom Land NRW geförderte temporäre Anstellung von 2 bis 3 Jahren vor, damit bisher noch nicht initiierte Maßnahmen gemäß des vorgesehenen Zeitplanes durchgeführt werden können.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Raupach