a) Anpassung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Bergkamen an die Klimaziele der Europäischen Union, der Bundesrepublik und des Bundeslandes NRW
b) Erstellung eines Berichtes der Verwaltung zum Stand der Umsetzung des "Integrierten Klimaschutzkonzeptes"
Beschlussvorschlag:
a)
Der Rat
der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeiten und
Auswirkungen einer Anpassung des Kapitels 8.1 des „Integrierten
Klimaschutzkonzeptes“ mit dem Ziel der Reduktion der THG-Emissionen auf „Netto-Null“
zum Jahr 2050 durch ein externes
Gutachten zu prüfen.
b)
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt den Bericht der
Verwaltung zum Stand der
Umsetzung des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes“ zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 06.02.2021 beantragt, der Rat der Stadt Bergkamen möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, das „Integrierte Klimaschutzkonzept“ der Stadt Bergkamen an die Klimaziele der Europäischen Union, der Bundesrepublik und des Bundeslandes NRW anzupassen. Zielsetzung ist die Anpassung des Kapitels 8.1, um eine Reduktion der Treibhausgase bis 2050 auf „Netto-Null“. Darüber hinaus möge der Rat der Stadt Bergkamen beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, bis zum 09.04.2021 einen Bericht zu erstellen, um diesen in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 29.04.2021 beraten zu lassen. Bezogen auf den Zeitraum zwischen 2018 und 2022 sind die erzielten bzw. zu erwartenden Einflüsse der Maßnahmen des „Integrierte Klimaschutzkonzeptes“ auf die Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Bergkamen darzustellen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Seit dem Jahr 2018 beschäftigt sich die Stadt Bergkamen programmatisch mit den Belangen des Klimaschutzes. Das über ein Jahr und unter einer breiten Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitete „Integrierte Klimaschutzkonzept“ (IKK) wurde im Februar 2019 vom Rat der Stadt beschlossenen (Vorlage 11/1469) und stellt die strategische Grundlage für die kommunale Energie- und Klimapolitik dar. Mit diesem Konzept hat sich die Stadt Bergkamen u. a. zur Senkung der im Stadtgebiet entstehenden CO2-Emissionen bzw. Treibhausgase (THG) verpflichtet.
Gemäß des IKK soll gegenüber dem Jahr 2016 eine Reduktion der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 25 %
(von 6,2 auf 4,5 t CO2 pro Einwohner) und bis zum Jahr 2050 um 75 %
(von 6,2 auf 4,5 t CO2 pro
Einwohner) stattfinden. Diese quantitativen Klimaziele (vgl. Kap. 8.1 IKK) sind
unter Berücksichtigung der im Jahr 2018 geltenden nationalen und
internationalen Klimaschutzziele entwickelt worden. Insgesamt 27
Einzelmaßnahmen, welche innerhalb eines Maßnahmenkatalogs auf fünf
unterschiedliche Handlungsfelder aufgeteilt sind, sollen innerhalb von fünf
Jahren umgesetzt bzw. begonnen werden und u.a. zur Erreichung der für die
Zukunft festgelegten Reduktion der CO2-Emissionen beitragen.
Im Folgenden werden die Unterpunkte a) und b) des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.02.2021 separat beantwortet:
a) Anpassung des
„Integrierten Klimaschutzkonzeptes“ der Stadt Bergkamen an die Klimaziele der
Europäischen Union, der Bundesrepublik und des Bundeslandes NRW
Im Dezember 2019 haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU zum Ziel der Klimaneutralität bis 2050 bekannt. Um Netto-Null-Emissionen zu erreichen, müssen alle Treibhausgasemissionen durch Kohlenstoffbindung (bspw. in Böden, Wäldern und Ozeanen) ausgeglichen werden. Der EU-weite CO2-Ausstoß übersteigt aktuell die Kapazitäten der möglichen Kohlenstoffbindungen, sodass eine länderübergreifende Verringerung der CO2-Emissionen notwendig ist, um das Erreichen des Klimaneutralitätsziels von „Netto-Null 2050“ zu erreichen. Die EU hat in ihrem Zielvorschlag bislang noch nicht konkretisiert, wieviel jedes Mitgliedsland zu den gewünschten Emissionsreduktionen beitragen soll und mit Hilfe welcher Maßnahmen das Ziel erreicht werden soll. Diese relevanten Vorgaben werden erst absehbar, wenn die EU-Kommission im Sommer 2021 ihre Vorschläge für die Umsetzungsinstrumente vorlegen wird. Jedoch hat sich die Bundesrepublik im Rahmen ihres „Klimaschutzplan 2050“ und das Land NRW durch die Novellierung seines Klimaschutzgesetzes bereits eigenständig das Ziel auferlegt bis 2050 treibhausgasneutral zu werden.
Mit der laufenden Umsetzung des IKK werden im Zeitraum von 2019 bis 2024 Maßnahmen, als ein erster Schritt zur Erreichung der eigenen kommunalen Klimaziele, umgesetzt und CO2-Emissionen im Stadtgebiet damit verringert. Diese Anfang 2019 beschlossenen Ziele unterstreichen das Engagement der Stadt Bergkamen im Bereich des kommunalen Klimaschutzes für die kommenden Jahre und wurden unter Berücksichtigung der damals gültigen inter- und nationalen Klimaschutzziele erarbeitet. Die Ambitionen der Europäischen Union, der Bundesrepublik und des Landes NRW sind grundsätzlich zu befürworten.
Ob die durch das IKK vorgesehene Reduktion der CO2-Emissionen auf Bergkamener Stadtgebiet jedoch ausreichend ist, um der Zielsetzung zur Klimaneutralität (Netto-Null) bis 2050 gerecht zu werden, kann aktuell seitens der Stadtverwaltung nicht beantwortet werden. Um die Frage nach einer sinnvollen oder gar notwendigen Anpassung des IKK der Stadt Bergkamen an die aktuellen Klimaschutzziele von EU, Bund und Land zu untersuchen, schlägt die Verwaltung daher vor, ein externes Fachbüro zu beauftragen. Zusätzlich ist auf diesem Weg der geeignete Zeitpunkt und die einhergehenden Auswirkungen einer entsprechenden Zielanpassung für das Gesamtkonzept zu ermitteln.
b) Bericht der
Verwaltung zum Stand der Umsetzung des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes“
Jede Einzelmaßnahme
des IKK hat im Anschluss an ihre Umsetzung eine individuelle Auswirkung auf die
kommunale THG-Bilanz. Ein kleinerer Anteil dieser Maßnahmen verursacht direkte
Energie- und THG-Einspareffekte. Ein größerer Anteil der Maßnahmen hat jedoch „nur“
indirekte Auswirkungen auf den THG-Ausstoß und schafft Voraussetzungen für die
weitere Initiierung von Energieeinspar- und Effizienzmaßnahmen sowie zum Ausbau
der erneuerbaren Energien. Vor diesem Hintergrund sind nicht alle Maßnahmen des
IKK mit einer zu erwartenden bzw. messbaren Reduzierung von Treibhausgasen zu
belegen. Die auf den Stand der Umsetzung des IKK bezogenen Punkte 1. bis 5. im Absatz b) des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen sind somit wie folgt zu beantworten:
Zu 1.:
Nachfolgend werden die bereits in Umsetzung befindlichen Maßnahmen des Integriertem
Klimaschutzkonzeptes der Stadt Bergkamen aufgelistet:
·
PBS1: Entwicklung geeigneter Vorgaben zum
Klimaschutz/-anpassung in der Bauleitplanung;
o
„Bergkamener
Checkliste Klimaschutz und Klimaanpassung zur Bewertung städtebaulicher
Projekte“ (Drucksache Nr. 11/1934)
o
Erarbeitung
einer Klimaanalyse
o
zusätzlich
regelmäßige Fortbildungen
·
PBS2: Deckung des bestehenden Informations- und
Beratungsbedarfs
o
Energieberatung
der Verbraucherzentrale,
o
Flyer
Schottergärten
o
regelmäßige
Bauberatung
·
EE1: Deckung des bestehenden Informations- und
Beratungsbedarfs
o
regelmäßige
Bauberatung und Beratung mit Investor*innen
·
EE4: Potenzialanalyse und Energiekonzept
Wasserstadt Aden
o
Machbarkeit
der geothermischen Nutzung der Wärme des Grubenwasser belegt
·
W1: Berücksichtigung von Klimaschutz und
Klimaanpassung bei der Planung und Ausweisung
von Gewerbegebieten
o
„Bergkamener
Checkliste Klimaschutz und Klimaanpassung zur Bewertung städtebaulicher
Projekte“ (Drucksache Nr. 11/1934)
o
Erarbeitung
einer Klimaanalyse
o
zusätzlich
regelmäßige Fortbildungen.
Zusätzlich
sind seitens der Stadtverwaltung weitere individuelle Maßnahmen mit direkten
und indirekten Auswirkungen zur Senkung oder Vermeidung von CO2-Emissionen seit dem Jahr 2018 durchgeführt worden. Diese werden im Folgenden
thematisch und nicht abschließend aufgelistet.
Im
Rahmen des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG) sowie dem Programm „Gute Schule
2020“ wurden folgende Maßnahmen zur energetischen Sanierung des kommunalen
Gebäudebestands realisiert:
·
Rathaus
Sanierung der Heizungsanlage, Umrüstung der
Beleuchtungsanlage auf LED-Technik
·
Baubetriebshof
Umrüstung auf LED-Beleuchtung
Sanierung der Fenster
·
Willy-Brandt-Gesamtschule
Dachsanierung, Sanierung der Fassade mittels
Wärmedämmverbundsystem,
Sanierung der Fenster
·
Willy-Brandt-Gesamtschule
(Ehemaliges Lehrschwimmbecken, Turnhalle)
Dachsanierung, Fenstersanierung
·
Willy-Brandt-Gesamtschule
(Turnhalle)
Fenstersanierung, Dachsanierung, Sanierung
der Heizungsanlage, Elektrosanierung, einschl. LED-Beleuchtung
·
Feuer- und Rettungswache
Bergkamen Mitte
Dachsanierung, Sanierung der Fenster,
Erneuerung der Sektionaltore, Heizungssanierung
·
Overberger Grundschule
(Altbautrakt)
Fenstersanierung einschließlich aller damit
verbundenen Nebenarbeiten.
LED-Beleuchtung einschließlich neuer Decken
·
Preinschule Turnhalle
Dachsanierung, Fenstersanierung,
Fassadensanierung (Wärmedämmverbundsystem)
·
Gymnasium Turnhalle I
Fenstersanierung, Sanierung der
Heizungsanlage, Sanierung der Warmwasseraufbereitung
·
Gymnasium Turnhalle II
Fenstersanierung und Sanierung der
Eingangstür, Sanierung der Lichtfassade, Erneuerung der Heizungsanlage,
einschl. Warmwasserversorgung
·
Turnhalle der
Pfalzschule
Sanierung der Fenster, Sanierung der
Hallenbeleuchtung, Bauliche Maßnahmen abgeschlossen
·
Schillerschule
Fenstersanierung, Neue Beleuchtung.
Um die Verkehrswende weiter voranzutreiben fördert
die Stadt Bergkamen eine klimafreundliche Mobilität ihrer Bürgerinnen und
Bürger. Neben dem Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) ist die E-Mobilität
ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor. Nachfolgende Maßnahmen
wurden zur Attraktivierung der klimafreundlichen Verkehrsträger seit dem Jahr
2018 durchgeführt oder initiiert:
·
Durchführung des
Fußverkehrs-Checks NRW 2019
·
Einrichtung der ersten
Fahrradstraße in Bergkamen (Hubert-Biernart-Straße)
·
Bau des Bürgerradwegs an
der Landwehrstraße
·
Aktive Bewerbung und
Teilnahme der Stadtverwaltung an den Aktionen „Stadtradeln“ und „Mit dem Rad
zur Arbeit“
·
Barrierefreie Sanierung
von Bauhaltestellen
·
Verhandlungsgespräche
mit Nahverkehrsverbänden zu einer Anschließung Bergkamens an den
Schienenpersonennahverkehr (SPNV), Gespräche für einen temporären Bahnanschluss
zur IGA 2027
·
Unterstützung zur
Organisation eines Walking-Bus der Schillerschule.
Um ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden hat die
Stadt Bergkamen bereits mit der Umstellung der Dienstfahrzeugflotten
(Stadtverwaltung und Baubetriebshof) auf Elektroantrieb begonnen:
·
Stadtverwaltung
1x VW eGolf (ZD) Neuanschaffung,
1x eSmart (SG 66) Ersatzbeschaffung für Fiat Panda (Benziner)
·
Baubetriebshof
1x Peugeot eKastenwagen (Magazin BBH)
Ersatzbeschaffung für Euro 3 Pritschenwagen,
1x eStreetscooter (Team Parkfriedhof)
Ersatzbeschaffung für Euro 3 Pritschenwagen,
1x VW eTransporter (Team Parkfriedhof)
Ersatzbeschaffung für Mini-Kipper.
Zu 2.:
Die zu 1. aufgeführten Maßnahmen des IKK nehmen keinen direkten Einfluss auf
die Reduzierung von CO2- bzw. THG-Emissionen. Sie beziehen sich auf die kommunale
Öffentlichkeitsarbeit oder bilden die Grundlage für zukünftige private und
öffentliche Maßnahmen einer klimafreundlichen Stadtentwicklung.
Konkrete
Energieeinspareffekte wurden im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen des kommunalen
Gebäudebestands erhoben und sind zusammengefasst den Energieberichten der Jahre
2019 und 2020 zu entnehmen.
Zu
3.:
Aufgrund
des eingeschränkten Schulbetriebs durch die Schutzmaßnahmen im Rahmen der
Corona-Pandemie konnten folgende Maßnahmen und damit verbundene und bereits
geplante Aktionen nicht durchgeführt werden:
·
M9: Förderung
umweltfreundlicher Schüler-Bring-Verkehre
·
S6: Initiierung von
(Fort-)Bildungsmaßnahmen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Zu
4.:
Die
Umsetzung folgende Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes sind für die
Jahre 2021 und 2022 vorgesehen:
·
M3: Attraktivierung des Busangebots
·
M5: Optimierung des Fuß- und Radwegenetzes
·
M7: Förderung der E-Mobilität
·
M8: Unterstützung von Car-Sharing-Angeboten
·
PBS4: Bedarf und Umsetzungsprüfung von energetischen
Quartierskonzepten
·
W2: Ermittlung vorhandener Potenziale für
erneuerbare Energien durch Beratungsangebote
·
S2: Erstellung eines Sanierungsfahrplans für
den kommunalen Gebäudebestand
·
S3: Untersuchung von städtischen Grünflächen
auf Klimaschutz- und Klimaanpassungsfunktion.
Im
Folgenden sind weitere individuelle Maßnahmen mit direkten und indirekten
Auswirkungen zur Senkung oder Vermeidung von THG-Emissionen aufgelistet, die innerhalb der Jahre 2021 und 2022 u. a.
durchgeführt werden sollen:
·
Fertigstellung der 2.
Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes
·
Fertigstellung der
Planung des „IGA-Radweges“
·
Aufstellung von
Fahrradreparaturstationen
·
Barrierefreie Sanierung
von weiteren Bushaltestellen
·
Maßnahmen zur Sanierung
des kommunalen Gebäudebestands
·
Erstellung eines Flyers
zur Informierung der Vorteile naturnaher Vorgärten
·
Teilnahme an Aktionen
„Stadtradeln“ und „Mit dem Rad zur Arbeit“
·
Teilnahme an Aktion
„10.000 Klimabäume“ des RVR
·
Teilnahme an Schulaktion
„Aktion Licht“ der AGFS
·
Erstellung einer
Klimaanalyse zur klimatischen Situation im Stadtgebiet.
Zu
5.:
Die
Maßnahmen PBS4, W2 und S2 des IKK werden im Anschluss an ihre Umsetzung u. a.
anhand ihrer Energieeinspareffekte bzw. Reduzierung des THG-Ausstoßes
evaluiert. Eine vorherige Prognose dieser Kenngrößen kann erst nach Beginn bzw.
im Verlauf der Maßnahmenumsetzung getroffen werden, wenn eindeutige
Erkenntnisse zur Art und Maß der Durchführung ausgearbeitet sind.
Energieeinspareffekte,
welche im Rahmen der Sanierung des kommunalen Gebäudebestands entstehen, werden zusammengefasst in dem
jährlichen Energiebericht der Stadt Bergkamen aufgeführt. Für Einzelmaßnahmen
werden im Vorfeld keine Prognosen zur zu erwartenden Reduzierung des
Energieverbrauchs aufgestellt.
Eine
Schätzung der zu erwartenden THG-Einspareffekte der übrigen zu 4.
aufgeführten Maßnahmen kann für die Jahre 2021 und 2022 nicht vorgenommen
werden. Wie die bereits umgesetzten Maßnahmen (zu 1.), dienen diese zur
Erweiterung der Öffentlichkeitsarbeit oder zur Schaffung der Voraussetzung
klimaschonender Aktivitäten und Prozesse.
Die
Stadt Bergkamen steht mit Umsetzung des IKK und dem damit verbundenen Zeitplan
aktuell im Einklang. Bis auf die in zu 3. aufgeführten Maßnahmen und weniger
zeitlicher Verschiebungen bei der Initiierung von einzelnen Maßnahmen ist eine
Einhaltung der zeitlichen Vorgaben zu erwarten. Um jedoch zukünftig eine
qualitative und Fristgerechte Umsetzung des IKK gewährleisten zu können, ist
die Besetzung, der aktuellen in Ausschreibung befindlichen, zweiten
Personalstelle im Klimaschutzmanagement unabdingbar. Das IKK sieht diese vom
Land NRW geförderte temporäre Anstellung von 2 bis 3 Jahren vor, damit bisher
noch nicht initiierte Maßnahmen gemäß des vorgesehenen Zeitplanes durchgeführt
werden können.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und
Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Raupach |
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