Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung nimmt die Vorlage und
die ergänzenden mündlichen Berichte zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird
beauftragt, den in der Potenzialstudie aufgezeigten Weg weiter zu verfolgen mit
dem Ziel, die dort und in den Projektblättern skizzierten (Teil-)Projekte zur
Entscheidungsreife in die entsprechenden Gremien einzubringen und für eine
Förderung zu qualifizieren.
Sachdarstellung:
Ausgangslage und
rechtliche Rahmenbedingungen
Im Juli 2020 haben
Bundestag und Bundesrat mit dem „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der
Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze“ (Kohleausstiegsgesetz) den
deutschlandweiten Ausstieg aus der Kohleverstromung beschlossen. Dies bedeutet
u. a., dass alle Braun- und Steinkohlekraftwerke in Deutschland spätestens
bis zum Jahr 2038 abgeschaltet werden. Davon ist die Stadt Bergkamen als
Standort des Steinkohle-Kraftwerks Heil unmittelbar betroffen. Denn dadurch
verliert die Stadt in den nächsten Jahren einerseits eine dreistellige Zahl
qualifizierter Arbeitsplätze und andererseits auch einen wesentlichen Teil an
Gewerbesteuer-Einnahmen im städtischen Haushalt.
Zur Bewältigung des
damit einhergehenden Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung haben
Bundestag und Bundesrat im August 2020 das „Strukturstärkungsgesetz
Kohleregionen“ beschlossen. Über dieses Gesetz werden bundesweit eine Milliarde
Euro Strukturhilfen für Steinkohlekraftwerke bereitgestellt, davon allein
662 Mio. € für NRW.
Die Vergabe der
Strukturhilfen erfolgt unabhängig von der tatsächlichen Stilllegung der
jeweiligen Kraftwerke. Über diese entscheidet die Bundesnetzagentur im Rahmen
von Versteigerungen. Dazu melden die Betreiber ihre jeweiligen Standorte an.
Anschließend entscheidet die Bundesnetzagentur, ob das jeweilige Kraftwerk
tatsächlich stillgelegt werden kann oder noch zur Aufrechterhaltung der
Stromnetzstabilität in Betrieb oder zumindest in Reserve gehalten werden muss.
Bei den zwei bisherigen Ausschreibungsrunden wurde das Steinkohlekraftwerk Heil
nicht berücksichtigt, die dritte Runde wird im 2. Quartal erfolgen. Der genaue
Zeitpunkt der Stilllegung des Kraftwerks Heil ist daher noch nicht bekannt.
Vom Land NRW ist zur Verteilung der Strukturhilfen das
5-StandorteProgramm aufgelegt worden. Es richtet sich an die fünf betroffenen
Standorte Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und den Kreis Unna (mit den
Kraftwerkstandorten Bergkamen, Lünen und Werne). Über das 5-StandorteProgramm
erfolgen die regionale Abstimmung eines Strategieprozesses sowie die
Entwicklung von Projekten in den Handlungsfeldern
·
Flächenentwicklung,
·
Mobilität
+ Infrastruktur,
·
Innovation
+ Bildung,
·
Energie
+ Klimaschutz (Schwerpunkt Wasserstoff).
Die Fördermittel werden im Förderzeitraum 2021 bis 2041 nach
Projektqualität vergeben. Das bedeutet, dass es keine feststehenden
Fördermittel-Kontingente für die fünf Standorte gibt. Zudem erfolgt der
Mittelabruf degressiv, das jeweils bereitgestellte Fördervolumen nimmt also
stetig ab. An der Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln für Projekte
wirken die betroffenen Kommunen über die beiden Gremien „Strukturstärkungsrat“
und „Strategischer Beirat“. Die Stadt Bergkamen ist in diesen Gremien mit dem
Ersten Beigeordneten (Strukturstärkungsrat) bzw. dem Bürgermeister
(Strategischer Beirat) vertreten. Ein Projektbüro zur Moderation,
Prozesssteuerung und Einbindung der verschiedenen Akteure ist bei der Business
Metropole Ruhr (bmr) angesiedelt. Eine Übersicht über die organisatorische
Struktur auf Landesebene ist in Anlage 1
dieser Drucksache beigefügt.
Die bmr wird das 5-StandorteProgramm und ihre Arbeit im Projektbüro in
der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaft
vorstellen.
EXKURS: Förderprogramm „STARK“
Das Programm „STARK
– Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den
Kohlekraftwerkstandorten“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
fördert Projekte, die den Transformationsprozess zu einer ökologisch,
ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in Kohleregionen
unterstützen. Gefördert werden nicht-investive Projekte zur Strukturstärkung,
unter anderem aus den Kategorien „Vernetzung“, „Wissens- und
Technologietransfer“, „Qualifikation/Aus- und Weiterbildung“, „Nachhaltige
Anpassung öffentlicher Leistungen“ sowie „Planungskapazitäten und
Strukturentwicklungsgesellschaften“.
Über das
Förderprogramm STARK können die fachpersonellen Kapazitäten zur Bearbeitung des
5-StandorteProgramms aufgestockt werden. Unter anderem ist bereits vorgesehen,
für die Dauer von vier Jahren die personellen Kapazitäten auf Ebene des Kreises
Unna entsprechend zu verstärken. Hierfür stehen pro Jahr rund 400.000 €
zur Verfügung. Ziel ist es, die Projekte der qualifizierten Starterebene im
Kreis Unna weiter voranzubringen und damit Fördermitte aus dem
5-StandorteProgramm zu akquirieren.
Einzelheiten der
geplanten Förderung auf Kreisebene sowie mögliche ergänzende Förderanträge für
den Ausbau fachpersonaler Kapazitäten auf Ebene der Kommunen werden derzeit
zwischen den Beteiligten und mit dem Fördermittelgeber abgestimmt.
Zusammenarbeit und Projekte im Kreis Unna
Anders als bei den betroffenen kreisfreien Städten ist für die
Kraftwerkstandorte Bergkamen, Lünen und Werne der Kreis Unna mit der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kreis Unna (WFG) Koordinator und
Hauptansprechpartner für die bmr bzw. das Land NRW im 5-StandorteProgramm. Die
WFG hat zur Vorbereitung konkreter Projektmeldungen Workshops /
Arbeitskreise zu den oben bereits genannten Handlungsfeldern mit den kreisangehörigen
Kommunen durchgeführt und ein „Regionales Entwicklungskonzept für den Kreis
Unna“ erarbeitet, das der Kreistag Unna im Juni 2020 beschlossen hat.
Kommunen und Institutionen im Kreis konnten und können nunmehr Projekte
im Rahmen des 5-StandorteProgramms an die WFG melden. Diese werden anhand eines
Prüfschemas durch die WFG erstbewertet. Die verbleibenden „Projekte der
qualifizierten Stadtebene“ erhalten von einem regelmäßig auf Kreisebene
tagenden Untersuchungsgremium Anregungen zur Projektqualifizierung. Dieses
Untersuchungsgremium, dem neben WFG und bmr unter anderem die IHK sowie die für
die Vergabe von Fördermitteln zuständige Bezirksregierung Arnsberg angehören,
tagt alle drei Monate. Neue und weiter qualifizierte Projekte werden in den Sitzungen
erörtert und sollen bis zur Antragsreife für einen Förderantrag finalisiert
werden.
Die Prozessmatrix auf Ebene des Kreises Unna ist in Anlage 2 dieser Drucksache beigefügt.
Die WFG wird den Vorbereitungs- und Entscheidungsprozess der
Projektqualifizierung auf Kreisebene in der Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaft vorstellen.
Die Stadt Bergkamen hat Ende März als Ergebnis der kürzlich erstellten
„Potenzialstudie für die Stadt Bergkamen“ als eigenes Projekt die „Integrierte
Strukturstärkung Bergkamen-Nord“ mit mehreren Teilprojekten an die WFG zur
Einbringung in das Untersuchungsgremium gemeldet. Die Sitzung des Gremiums ist
für den 20. April 2021 geplant. Das Ergebnis war zum Zeitpunkt der Erstellung
dieser Vorlage noch nicht bekannt und wird i. R. d. Ausschuss-Sitzung
mitgeteilt. Das eingebrachte Projekt der Stadt Bergkamen wird im Folgenden
näher beschrieben.
Darüber hinaus ist Bergkamen bei einigen „Projekten der qualifizierten
Startebene“ als Projektpartner beteiligt (Metaprojekt „JOB FACTORY“,
Federführung bei der Stadt Lünen, weitere Beteiligte sind die Städte Werne,
Kamen und Selm). Eine weitere inhaltliche Qualifizierung und Spezifizierung für
die Stadt Bergkamen steht hier noch aus.
Potenzialstudie Bergkamen
Zur Vorbereitung der Entwicklung von nachhaltig wertschöpfenden
Investitionsvorhaben im Rahmen des 5-StandorteProgramms hat das Land NRW Ende
2020 Potenzialstudien gefördert. Betroffene Kommunen konnten Vorabstudien zur
Darstellung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fördern lassen. Die Stadt
Bergkamen hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und eine entsprechende
Studie in Auftrag gegeben. Auftragnehmer war die Arbeitsgemeinschaft
GseProjekte Büro für Regionalentwicklung (Dinslaken) und BFR – Büro für
Regionalanalyse (Dortmund). Die Studie stellt Elemente der Stadtentwicklung und
wirtschaftliche Rahmendaten der Stadt Bergkamen im Kontext zu vergleichbar
großen Städten und Stärken und Schwächen dar und zeigt wirtschaftliche
Entwicklungen im Kreis Unna und im nordöstlichen Teilraum der Metropole Ruhr
auf. Abgeleitet daraus wird ein spezifischer Projektansatz für die Stadt
Bergkamen. Die Potenzialstudie ist als Anlage
3 dieser Drucksache beigefügt.
Im Ergebnis wurden in der Potenzialstudie folgende Stärken (+) und
Schwächen (-) Bergkamens herausgearbeitet:
+
Die
Stadt Bergkamen stellt sich seit langem aktiv dem anhalten wirtschaftlichen
Strukturwandel.
+
Städtebauliche
Defizite konnten beseitigt und attraktive Wohnangebote geschaffen werden.
+
Die
Größe und Qualität der Freizeit- und Naturlandschaften wurden und werden
erhöht.
+
An
verschiedenen Stellen in der Stadt werden neue Beschäftigungsmöglichkeiten
geschaffen, vor allem im Handel- und Dienstleistungsbereich (Wasserstadt Aden,
Berg-Karree).
+
Eine
besondere Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Bergkamen hat der Chemiepark
als starker industrieller Kern mit insgesamt rund 2.300
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (2018).
+
Im
Chemiepark besteht ein außerordentlich gutes Verhältnis von Beschäftigung und
Flächenbeanspruchung (Flächenkennziffer 285 m² pro Beschäftigtem).
-
Die
Schwächen der Bergkamener Wirtschaft liegen in der Anzahl der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt. So konnte deren Zahl zwar
zwischen 2010 und 2019 um 16 % gesteigert werden, was der Entwicklung
gleichgroßer Städte (50,000 Einwohner) entspricht. Allerdings liegt dieser Wert
unter der Entwicklung im Kreis Unna insgesamt (+ 21 %) und die Gesamtzahl
sozialversicherungspflichtig Beschäftigter liegt unter der in gleichgroßen
Städten.
-
Die
Arbeitslosigkeit in Bergkamen ist zwischen 2010 und 2019 um knapp ein Drittel
(29 %, 883 Personen) zurückgegangen. Im Vergleich zu Städten gleicher
Einwohnerzahl und zum Kreis Unna ist die Zahl von rund 2.120 Arbeitslosen aber
immer noch hoch.
Als Ergebnis der
Potenzialstudie ist festzuhalten, dass das 5-StandorteProgramm für Bergkamen
die Chance bietet, den Prozess im Strukturwandel weiter zu beschleunigen und
dabei die Stärken der Stadt weiter auszubauen („Stärken stärken“).
Ausgangspunkt für eine Projektkonzeption ist der starke industrielle Kern mit
rund 2.300 sozialversicherten Beschäftigten und weltweit tätigen Unternehmen
aus den Wachstumsbranchen Pharmazie und Chemie und den damit räumlich
zusammenhängenden Erweiterungsflächen. In Verbindung mit dem großräumigen
Verbund von Naturlandschaft und Freizeiteinrichtungen entlang des
Datteln-Hamm-Kanals (Marina Rünthe, Halde Großes Holz, etc.), der in den
nächsten Jahren durch hochwertige Wohn- und Gewerbeflächengebote ergänzt
(Wasserstadt Aden) und weiter aufgewertet (IGA 2027) wird, bietet sich die
Chance für den Entwicklungsraum im Norden Bergkamens, einen integriert
gedachten Ansatz zur Strukturstärkung in abgestimmten Prozessen zeitnah und
zeitgleich auf den Weg zu bringen: „Integrierte Strukturstärkung
Bergkamen-Nord“.
Die Potenzialstudie
wird in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und
Wirtschaft durch die Autoren vorgestellt und erläutert.
Projekt „Integrierte Strukturstärkung Bergkamen-Nord“ mit
räumlich-thematischen Teilprojekten
Die „Integrierte
Strukturstärkung Bergkamen-Nord“ verfolgt einen übergreifenden Ansatz zur
gezielten Entwicklung räumlich zusammenhängender, unterschiedlich
strukturierter Flächen. Die vier Flächen / Module sind
·
die
Nachnutzung des Kraftwerks Heil,
·
die
Erweiterungsfläche des Chemieparks,
·
das
Sondergebiet Forschungslabor sowie
·
die
Haldenlandschaft am Datteln-Hamm-Kanal (IGA 2027).
Im Einzelnen werden
bei diesem Projektansatz folgende Ziele verfolgt:
·
Ansiedlung
von Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und der wissensbasierten
Dienstleistungen,
·
Standortstärkung
des Chemieparks,
·
Weiterentwicklung
touristischer Angebote,
·
Verbindung
mit landschafts- und klimabezogenen Maßnahmen und Freizeitnutzungen sowie
·
Stärkung
bereits vorhandener oder in Realisierung befindlicher Projekte.
Aus den Zielen abgeleitet werden folgende Teilprojekte:
·
„Industrie- und Forschungsverbund
Chemiepark Bergkamen auf planerisch gesicherten Flächen“
Das Teilprojekt zielt auf die Mobilisierung von zwei nahe beieinander gelegenen
und bereits planerisch gesicherten Flächen mit den Schwerpunkten verarbeitendes
Gewerbe sowie wissensbasierte Dienstleistungen und Forschung auf insgesamt rund
46 ha brutto im nordöstlichen Bereich der Stadt Bergkamen. Dabei handelt
es sich zum einen um die im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet
Forschungslabor“ ausgewiesene, rund sechs Hektar große Fläche an der
Bundesstraße B 233 (Werner Straße) im Eigentum der Stadt Bergkamen und zum
anderen um die rund 40 ha umfassende, planerisch bereits als
Industriegebiet (GI) nutzbare Erweiterungsfläche des Chemieparks im Eigentum
der Bayer AG. Diese Flächen können zeitnah entwickelt und über eine
Verbindungsstraße direkt miteinander verbunden werden.
Mit der gemeinsamen Vermarktung und Erschließung dieser Flächen verbessern sich
die Chancen zur Nutzung der bereits vorhandenen Innovations-, Arbeitsplatz- und
Infrastrukturpotenziale und darüber hinaus zur Ansiedlung wissensbasierter
Forschungs- und Dienstleistungsunternehmen, die von der Nachbarschaft zu
innovationsorientierten Produktionsunternehmen und der Entwicklungsdynamik im
Wirtschaftsraum Ruhr-Nordost profitieren können. Unter Zugrundelegung der
Arbeitsplatzdichte im Chemiepark ergibt sich ein Richtwert von rund 1.600
zusätzlichen Arbeitsplätzen. Dabei ist nicht berücksichtigt, dass in
forschungs- und dienstleistungsbezogenen Wirtschaftszweigen die
Arbeitsplatzdichte je Hektar noch höher ist.
·
„IGA 2027 – Haldenlandschaft am Kanal“
Die rund 50 ha
umfassende „Haldenlandschaft am Kanal“ liegt unmittelbar am Datteln-Hamm-Kanal.
Sie grenzt südlich an den bereits weitgehend entwickelten Bereich der Halde
„Großes Holz“ und südwestlich an das im Bau befindliche Entwicklungsgebiet der
„Wasserstadt Aden“ (rote Markierung) an.
Als Teil des „Zukunftsgartens Bergkamen/Lünen" wird die Fläche unter dem
Motto "Landschaft in Bewegung“ einer der fünf zentralen Schauplätze der
„Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 sein. Im Kontext
der zentralen Leitfragen der IGA soll der Zukunftsgarten innovative Ansätze für
eine zukunftsweisende und nachhaltige Freizeitgestaltung entwickeln.
Die Realisierung des Zukunftsgartens soll den Wandel der Landschaft an Lippe
und Kanal zu einem außergewöhnlichen Erholungs- und Erlebnisraum vollenden und
über den IGA-Zeitraum 2027 hinaus eine Publikumsattraktion von überregionaler
Bedeutung schaffen. Ein wesentliches Ziel ist es dabei, die auch
infrastrukturellen Voraussetzungen für Privatinvestitionen im Freizeit- und
Tourismussektor zu entwickeln. Abgerundet werden soll das Projekt durch
innovative Ansätze einer emissionsneutralen multimodalen Freizeitmobilität. Mit
dem spezifischen Ansatz verfügt das Projekt über ein Alleinstellungsmerkmal
nicht nur im Rahmen der IGA 2027-Projekte, sondern auch innerhalb des freizeit-
und tourismusbezogenen Gesamtangebotes in der Metropole Ruhr und den
benachbarten Regionen und bildet damit zugleich einen wesentlichen Baustein für
der zukünftige Ausrichtung der Metropole Ruhr auf die Zielgruppe der
„expeditiven“ Touristen.
Das Projekt bildet neben der Wasserstadt Aden, den Wassersport- und
Freizeitangeboten am Datteln-Hamm-Kanal, der Halde Großes Holz, verschiedenen
weiteren Park- und Freizeitangeboten in Lünen und den Naturerlebnisangeboten an
der Lippe einen wichtigen Baustein, mit dem die Kanalachse zwischen dem
Preußenhafen in Lünen und der Marina Rünthe in Bergkamen zu einer Freizeit- und
Tourismusdestination für ein nationales und internationales Publikum entwickelt
werden kann. Aus der systematischen Verknüpfung der bislang nicht zugänglichen
Landschaftsteile mit den bestehenden oder in Entwicklung befindlichen
Freizeitflächen sowie den Wohn-, Dienstleistungs- und gewerbebezogenen
Bereichen entsteht zudem eine neue attraktive „Adresse“ von überregionaler
Strahlkraft, die dem Standort einen enormen Entwicklungsschub geben wird.
·
„Nachnutzung der Fläche des
Steinkohlekraftwerks Heil“
Das Teilprojekt zielt
auf gezielte Vorbereitungen zur Nachnutzung der rund 60 ha großen Fläche
des Steinkohlekraftwerks Heil nach dessen Stilllegung. Auch wenn das
Stilllegungsdatum aktuell noch nicht feststeht sollen gleichwohl die
vorbereitenden Überlegungen zur Nachnutzung so vorangetrieben werden, dass
deren Umsetzung möglichst unmittelbar nach dem Ende der Energieproduktion
beginnen kann.
Als Perspektiven der Nachnutzung bieten sich dabei die Aufbereitung von
Teilflächen für eine gewerbliche Nutzung, alternative Möglichkeiten zur
Energieerzeugung und Distribution sowie Ideen zur Verknüpfung der Fläche mit
den umliegenden Flächen und Attraktionen sein (Marina Rünthe, IGA 2027,
Innenstadt Bergkamen, Römerpark) an.
Die Projektdatenblätter sind dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügt.
Die Teilprojekte werden ebenfalls in der Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaft erläutert.
Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen
Der Projektansatz
„Integrierte Strukturstärkung Bergkamen-Nord“ ist seitens der Verwaltung vor
der Einbringung in das Untersuchungsgremium auf Kreisebene in einem gemeinsamen
Termin mit WFG und BMR erörtert und der Empfehlung von WFG und BMR folgend in
die oben beschriebenen einzelnen Teilprojekte aufgegliedert worden. Wie bereits
geschildert lag das Ergebnis, ob und welche Teilprojekte den Status der
„qualifizierten Startebene“ erreichen, zum Zeitpunkt der Erstellung dieser
Vorlage noch nicht vor.
Die Gesamtthematik
5-StandorteProgramm, das Vorgehen zur Projektbewertung, die Potenzialstudie
Bergkamen sowie die Projektmeldungen werden in der Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung durch bmr, WFG, den
Gutachter der Potenzialstudie und die Verwaltung näher erörtert.
Einerseits verliert die Stadt Bergkamen durch die zukünftige Abschaltung
des Steinkohle-Kraftwerks Heil eine dreistellige Zahl qualifizierter
Arbeitsplätze. Andererseits steht in NRW für die Bewältigung der damit
einhergehenden Folgen ein bislang einmaliger Förderbetrag für die betroffenen
Gebietskörperschaften bereit. Um den hiermit einhergehenden Strukturwandel
erfolgreich bewältigen zu können, empfiehlt die Verwaltung, unabhängig von der
Entscheidung des Untersuchungsgremiums die oben beschriebenen (Teil-)Projekte
dem dargestellten Verfahren folgend weiter zu qualifizieren und zur
Entscheidungsreife in den Strukturstärkungsrat einzubringen, um anschließend
entsprechende Förderanträge zu stellen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 4 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und
Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thiede |
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