Betreff
Ergänzungsvereinbarung zur Vergleichsvereinbarung über die Entwicklung der Nachbarschaft des chemischen Produktionsstandortes in Bergkamen
Vorlage
12/0184
Aktenzeichen
61 th-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen stimmt der im Frühjahr 2021 geschlossenen „Ergänzungsvereinbarung zur Vergleichsvereinbarung über die Entwicklung der Nachbarschaft des chemischen Produktionsstandortes Bergkamen“ zwischen der Bayer AG, der Sechsten Bayer Real Estate VV GmbH & Co. KG als Grundstückeigentümerin, der LANXESS Organometallics GmbH, der Huntsman Advanced Materials (Deutschland) GmbH und der Stadt Bergkamen (siehe Anlage 1) zu.

 

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 50 BImSchG sind die für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen hervorgerufene Auswirkungen i. S. d. Seveso-Richtlinie auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete, so weit wie möglich vermieden werden.

 

Am 15.11.2006 haben die beiden damaligen Unternehmen Schering AG und die Chemtura Organometallics GmbH gemeinsam mit der Stadt Bergkamen eine „Vergleichsvereinbarung über die Entwicklung des chemischen Produktionsstandortes Bergkamen“ geschlossen. Damaliges Ziel war insb. die Sicherung eines geordneten Miteinanders einer nachhaltigen Stadtentwicklung einerseits und den Störfallbetrieben im Chemiepark gem. Seveso-Richtlinie andererseits. Der Rat der Stadt Bergkamen hat der damaligen Vereinbarung am 17.07.2006 zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt diese abzuschließen (vgl. Drucksache Nr.  9/0677).

 

Auf Basis dieser Vergleichsvereinbarung hat sich zwischenzeitlich eine gute Zusammenarbeit mit den im Chemiepark Bergkamen ansässigen Betrieben entwickelt. Um die gute Zusammenarbeit mit den chemischen Betrieben fortzusetzen und zwischenzeitlich eingetretenen organisatorischen, rechtlichen und baulichen Veränderungen Rechnung zu tragen, wurde im April 2021 die beiliegende „Ergänzungsvereinbarung zur Vergleichsvereinbarung über die Entwicklung der Nachbarschaft des chemischen Produktionsstandortes Bergkamen“ (siehe Anlage 1) geschlossen.

 

Wesentliche Anlässe für den Abschluss der Ergänzungsvereinbarung waren insbesondere:

-     die Ablösung der Seveso-II-Richtlinie durch die Seveso-III-Richtlinie,

-       die Übernahme der Schering AG durch die Bayer AG,

-       die Übernahme der Chemtura Organometallics GmbH von der LANXESS-Gruppe und Umbenennung in LANXESS Organometallics GmbH,

-       die mit der Seveso-III-Richtlinie verbundene Einstufung der Huntsman Advanced Materials GmbH in Bergkamen als sog. Störfallbetrieb.
Daher ist dieses Unternehmen der Vergleichsvereinbarung als neuer Vertragspartner durch Abschluss dieser Ergänzungsvereinbarung ebenfalls beigetreten.

-       Durch eine bauliche Maßnahme auf dem Betriebsgrundstück der Bayer AG kann die so genannte „Seveso-Achtungsgrenze“, die auch im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen dargestellt ist, reduziert werden (s. Anlage 2).

 

Im beiliegenden Übersichtsplan (vgl. Anlage 2) sind sowohl die bisherige (violette Linie) als auch die neue Achtungsgrenze (grüne, rote und blaue Linie) dargestellt.

 

Durch die Reduzierung liegen nun mehrere Flächen außerhalb dieser Achtungsgrenze und können somit nun restriktionsfrei genutzt werden. Denn gemäß der geschlossenen Vereinbarung sichern dies die chem. Betriebe für alle Flächen außerhalb der Achtungsgrenze zu. Demgegenüber gelten innerhalb der Achtungsgrenze aufgrund der Nähe zu den chemischen Betrieben bestimmte Vorbehalte bzw. Restriktionen für die Stadtentwicklung, um den Bestand und die zukünftige Entwicklung der ansässigen Betriebe zu gewährleisten und von schweren Unfällen hervorgerufene Auswirkungen auf schutzbedürftige Nutzungen zu vermeiden (z. B. grundsätzlich keine zusätzlichen publikumsintensiven Nutzungen, zusätzliche Vorkehrungen gegen mögliche Störfälle in den chemischen Betrieben).

 

Die Festlegung der neuen Achtungsgrenze, die in der vorliegenden Ergänzungsvereinbarung zwischen allen Beteiligten vereinbart wurde, erfolgt (wie auch die ursprüngliche Achtungsgrenze) auf Grundlage einer gutachterlichen Einschätzung des TÜV Nord.

 

Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, die neue Achtungsgrenze in den Flächennutzungsplan zu übernehmen und im Rahmen zukünftiger Bauleitplanverfahren entsprechend zu beachten. Für die Übernahme in den Flächennutzungsplan ist die Durchführung eines formellen Änderungsverfahrens gemäß BauGB notwendig. 

 

Da die Ergänzungsvereinbarung vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat der Stadt Bergkamen geschlossen wurde, wird diese nun entsprechend vorgelegt.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thoms

Mitunterzeichnung

StA 30

 

 

 

Roreger