Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen stimmt der im Frühjahr 2021 geschlossenen „Ergänzungsvereinbarung zur
Vergleichsvereinbarung über die Entwicklung der Nachbarschaft des chemischen
Produktionsstandortes Bergkamen“ zwischen der Bayer AG, der Sechsten Bayer Real
Estate VV GmbH & Co. KG als Grundstückeigentümerin, der LANXESS
Organometallics GmbH, der Huntsman Advanced Materials (Deutschland) GmbH und
der Stadt Bergkamen (siehe Anlage 1) zu.
Sachdarstellung:
Gemäß § 50 BImSchG sind die für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen hervorgerufene Auswirkungen i. S. d. Seveso-Richtlinie auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete, so weit wie möglich vermieden werden.
Am 15.11.2006 haben
die beiden damaligen Unternehmen Schering AG und die Chemtura Organometallics
GmbH gemeinsam mit der Stadt Bergkamen eine „Vergleichsvereinbarung über die
Entwicklung des chemischen Produktionsstandortes Bergkamen“ geschlossen. Damaliges Ziel war insb. die Sicherung eines geordneten
Miteinanders einer nachhaltigen Stadtentwicklung einerseits und den
Störfallbetrieben im Chemiepark gem. Seveso-Richtlinie andererseits. Der Rat
der Stadt Bergkamen hat der damaligen Vereinbarung am 17.07.2006 zugestimmt und
die Verwaltung ermächtigt diese abzuschließen (vgl. Drucksache Nr. 9/0677).
Auf
Basis dieser Vergleichsvereinbarung hat sich zwischenzeitlich eine gute
Zusammenarbeit mit den im Chemiepark Bergkamen ansässigen Betrieben entwickelt.
Um die gute Zusammenarbeit mit den chemischen Betrieben fortzusetzen und
zwischenzeitlich eingetretenen organisatorischen, rechtlichen und baulichen
Veränderungen Rechnung zu tragen, wurde im April 2021 die beiliegende
„Ergänzungsvereinbarung zur
Vergleichsvereinbarung über die Entwicklung der Nachbarschaft des chemischen
Produktionsstandortes Bergkamen“ (siehe Anlage 1) geschlossen.
Wesentliche
Anlässe für den Abschluss der Ergänzungsvereinbarung waren insbesondere:
- die Ablösung der Seveso-II-Richtlinie
durch die Seveso-III-Richtlinie,
- die Übernahme der Schering AG
durch die Bayer AG,
- die Übernahme der Chemtura Organometallics
GmbH von der LANXESS-Gruppe und Umbenennung in LANXESS Organometallics GmbH,
-
die mit der Seveso-III-Richtlinie verbundene Einstufung der
Huntsman Advanced Materials
GmbH in Bergkamen als sog. Störfallbetrieb.
Daher ist dieses Unternehmen der Vergleichsvereinbarung als neuer
Vertragspartner durch Abschluss dieser Ergänzungsvereinbarung ebenfalls
beigetreten.
-
Durch
eine bauliche Maßnahme auf dem Betriebsgrundstück der Bayer AG kann die so
genannte „Seveso-Achtungsgrenze“, die auch im wirksamen Flächennutzungsplan der
Stadt Bergkamen dargestellt ist, reduziert werden (s. Anlage 2).
Im beiliegenden
Übersichtsplan (vgl. Anlage 2) sind sowohl die bisherige (violette Linie) als
auch die neue Achtungsgrenze (grüne, rote und blaue Linie) dargestellt.
Durch die
Reduzierung liegen nun mehrere Flächen außerhalb dieser Achtungsgrenze und
können somit nun restriktionsfrei genutzt werden. Denn gemäß der geschlossenen
Vereinbarung sichern dies die chem. Betriebe für alle Flächen außerhalb der
Achtungsgrenze zu. Demgegenüber gelten innerhalb der Achtungsgrenze aufgrund
der Nähe zu den chemischen Betrieben bestimmte Vorbehalte bzw. Restriktionen
für die Stadtentwicklung, um den Bestand und die zukünftige Entwicklung der
ansässigen Betriebe zu gewährleisten und von schweren Unfällen hervorgerufene
Auswirkungen auf schutzbedürftige Nutzungen zu vermeiden (z. B. grundsätzlich
keine zusätzlichen publikumsintensiven Nutzungen, zusätzliche Vorkehrungen
gegen mögliche Störfälle in den chemischen Betrieben).
Die Festlegung der
neuen Achtungsgrenze, die in der vorliegenden Ergänzungsvereinbarung zwischen
allen Beteiligten vereinbart wurde, erfolgt (wie auch die ursprüngliche
Achtungsgrenze) auf Grundlage einer gutachterlichen Einschätzung des TÜV Nord.
Die Verwaltung
schlägt dem Rat vor, die neue Achtungsgrenze in den Flächennutzungsplan zu
übernehmen und im Rahmen zukünftiger Bauleitplanverfahren entsprechend zu
beachten. Für die Übernahme in den Flächennutzungsplan ist die Durchführung
eines formellen Änderungsverfahrens gemäß BauGB notwendig.
Da die
Ergänzungsvereinbarung vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat der Stadt
Bergkamen geschlossen wurde, wird diese nun entsprechend vorgelegt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thoms |
Mitunterzeichnung StA 30 Roreger |